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Psycho-Frage


Hoffnung

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Wie verhält es sich mit der Eignung/ Ungeeignetheit (welch Wort), wenn der Patient in Folge einer physischen Erkrankung, beispielsweise durch Hirndruckveränderungen in Folge eines Unfalls oder Tumors, Veränderungen in seiner Persönlichkeit zeigt?

Vor allem aber:

Lassen sich hierbei unter Berücksichtigung reversibler Unfallfolgen oder benigner Tumore Prognosen aus psychologischer Sicht erstellen, die für den Waffenbesitz relevant sind?

Wie könnten die erforderlichen Maßnahmen durch die Waffenrechtsbehörde eine mögliche Genesung berücksichtigen, falls sich nur eine vorübergehende Nichteignung ergeben würde, eine vollständige Genesung (auch psychisch) also wahrscheinlich wäre?

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Also das Gesetz zu eurem WaffG sieht keine dauernde Kontrolle - bzw. Kontrolle des psychischen Zustandes vor.

Weiters ist die vom Gesetzgeber geforderte Zuverlässigkeit nicht deckungsgleich mit "psychisch gesund".

Du kannst durchaus "Macken" haben, Du darfst nur nicht dazu neigen aggressiv, oder rachsüchtig zu sein. Dann wäre eine Waffe in Deiner Hand eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

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Das Gesetz sieht mehrere Arten der Untersuchung der Persönlichen Eignung vor. Bei Antragstellern unter 25 Jahren bei denen das Alter einziger Gutachtensanlass ist, wird i.d.R nur die Nichteignung am Tag der Untersuchung untersucht und es wird untersucht, ob die Frage nach der Nichteignung verneint werden kann.

Ergibt sich bei dieser Untersuchung, dass zu diesem Zeitpunkt schon feststeht, dass in nächster Zeit z.B. durch einen Hirntumor oder ähnliches die Eignung beeinträchtigt werden kann, so ist dies auf jeden Fall im Gutachten zu vermerken und auf das mögliche Risiko hinzuweisen (sonst ist nämlich der Gutachter zivilrechtlich ggf. haftbar und das will er nun mal nicht!).

In Folge dessen könnte die Behörde z.B. Auflagen bezüglich weitere Untersuchungen machen oder den entsprechenden Antrag erst mal zurückstellen oder ähnliches. Es wird auf jeden Fall keine einfache Situation und muss ggf. vor Gericht geklärt werden.

Ganz wichtig aber: Auch bei einer Nichteignung ist ein Antragsteller nicht dauerhaft ungeeignet, sondern kann sich nach erfolgter Genesung (wieder bei dem Beispiel eines Hirntumors) nochmals untersuchen lassen und dann einen neuen Antrag stellen. Allerdings denke ich mal, dass solche Fälle in der Praxis sehr selten sein werden und da jeder Fall einzeln entschieden werden muss (Hirntumore bei jungen Menschen sind eher sehr selten und andere Erkrankungen, die nur sehr kurzzeitig und genau abschätzbar das Verhalten beeinflussen gibt es nur wenige).

Was Impulse Austria sagt, kann ich nur zustimmen. Den wirklich völlig normalen Menschen gibt es eigentlich gar nicht. Jeder Mensch unterscheidet sich von den anderen und jeder hat Stärken und Defizite (bzw. kleine Macken). Das ist auch gar nicht weiter schlimm, sondern wichtig ist, dass diese Macken nicht das Verhalten im Umgang mit Schusswaffen überdurchschnittlich negativ beeinflussen.

In diesem Sinne

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Zunächst erstmal danke für die bisherigen Antworten.

@ Neuser:

Gerne. Es geht mir im Kern darum, dass ja bei Autounfällen doch relativ häufig Schädel-Hirn-Traumen auftreten, wobei es bei den zwei schwereren Formen eben Hirnödeme geben kann, die eben solche Effekte verursachen können.

Nach derzeitiger Gesetzeslage kann die Behörde bei Bekanntwerden die WBK nach einem entsprechenden Gutachten einziehen.

Aber wie sähe das dann aus, wenn dies nur für z.B. ein Jahr gelten würde? Kann der Psychologe hier im Vorwege einen entsprechenden Vermerk weitergeben, wonach eine weitere Untersuchung für ein ENDGÜLTIGES Urteil erforderlich sein wird?

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@Hoffnung

Das kann durchaus vorkommen, wobei nur in schweren Fällen hierdurch das Verhalten soweit beeinträchtigt wird, dass sich die Frage der Eignungsüberprüfung ergibt. Ein weiteres Problem könnten in diesem Zusammenhang die starken Schmerzen oder auch die verabreichten Schmerzmittel sein, die auch das Verhalten oder zumindets die Stimmung und die Ausgeglichenheit einer Person beeinträchtigen. Chronische Schmerzen können einen Menschen doch ganz schön verändern.

Wenn die Behörde dies zum Anlass nehmen sollte, eine entsprechende Untersuchung anzusetzen und der Gutachter käme zu dem Schluss dass eine Person vorübergehend ungeeignet sei, eigenverantwortlich mit Schusswaffen umzugehen, ergibt sich eine Problematik, die bisher im Waffengesetz nicht so vorkam.

Sollte jemand endgültig ungeeignet sein, weil er beispielweise unter Betreuung gestellt wurde, verhält sich die Sache klarer.

In dem Fall, dass das ganze vorübergehend ist, stellt sich die Frage, was so lange mit den Waffen zu geschehen hat. Eine Möglichkeit könnte z.B. sein, diese so lange bei einem Büchsenmacher oder bei der Behörde zur sicheren Verwahrung abzugeben. So wurde früher teilweise verfahren, wenn eine Person durch eine entsprechende Verurteilung unzuverlässig wurde (ein slcher Fall ist mir persönlich bekannt, in dem ein Schütze nach 6 Jahren seine WBKs und Waffen zurückbekam).

Allerdings glaube ich nicht, dass der Schütze hierauf einen Rechtsanspruch hat.

Auf der anderen Seite darf durch ein solches Vorgehen keine übertriebene Härte praktiziert werden, sondern es sollte eine Bürgerfreundliche Lösung gefunden werden. Das hängt allerdinsg auch stark davon ab, wie genau das Ergebnis des Gutachtens aussieht.

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@ Hoffnung

Natürlich. Dies habe ich auch ausdrücklich in den Richtlinien zu dieser Begutachtung vorgesehen. Der Gutachter muss sich immer ein umfassendes Bild machen und wenn bestimmte Daten in der Untersuchung nicht erhoben werden können, dann müssen diese Daten extern beschafft werden. Wobei in genau dieser Fragestellung auch ein Neurologe eine entsprechende Untersuchung durchführen kann, wenn er über eine entsprechende Sachkunde auf den anderen Gebieten (Waffen, Schiessen, etc.) verfügt.

Leider haben sich bisher noch keine Neurologen bei mir gemeldet, die sich weiterbildnen wollten oder weiter in das Thema einarbeiten wollten. Ist vielleicht nicht die klassische Aufgabenstellung für Neurologen. :(

Ansonsten muss sich halt der Gutachter vom Neurologen die Daten übermitteln lassen.

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@ Neuser:

Danke für die Infos. Durch Deine praxisnahen Richtlinien wird ein solches Durcheinander dann verhindert werden können, wenn vorübergehende Probleme auftreten; gerade diese Konsultationen hatte ich bisher in der Diskussion vermisst.

Hatte dies selbst in meiner Familie erleben müssen, sowas wünsche ich niemandem.

Sofern Du Interesse an einem Kontakt zu einem Neurologen mit derartiger Orientierung suchst, schreibe bitte PN. Ich hab da jemandem im Bekanntenkreis.

Gruß

Lars

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@ Hoffnung

Ich selber versuche immer möglichst praxisnahe und praxistaugliche Lösungen zu finden. Ich hoffe natürlich, dass es die anderen Gutachter auch so handhaben.

Wenn so etwas mit einem Neurologen akut werden sollte, stelle ich hier was ins Forum. Zur Zeit arbeite ich an den Vorbereitungen für das Treffen zwischen BDP, FWR und DSB am 23.1.

Danach habe ich ein paar Tage (oder wenigstens mal ein Wochenende) frei und dann gehts weiter damit Gutachten fertig zu stellen.

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  • 2 weeks later...

Geschafft, einer meiner beiden "Kandidaten" für diesen Test hat es jetzt beim TÜV Rosenheim hinter sich gebracht. Kosten: unter 200 €, Zeit: 2h, (davon eine h auf die PSÜCHOLOGIN warten, wer weis; vielleicht ein Teil des Tests) 40 Fragen am Bildschirm, welche so tolle wie "Würden sie gerne Fallschirmspringen" enthalten und mit Ja oder nein beantwortet werden mussten. Dann ein persönliches Gespräch mit der Tante vom TÜV(die selbst keine Ahnung vom Schießen hat) und Ende. Zeugnis kommt im Laufe der Woche.

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Hallo Hoss.

Auch in der Befürchtung deine Freude zu trüben:

1. eine so durchgeführte Untersuchung ist nicht geeignet, dass eine Nichteignung ausgeschlossen werden kann. (ist überigens nicht nur meine Meinung, sondern war auch Inhalt eines Treffens zwischen mmir und Vertretern des DSB und FWR)

und

2. Schreibe ich gerade an den groben Richtlinien, wonach eine Behörde anhand des Gutachtens erkennen kann, ob ein Gutachten in Ordnung ist...... und da werden es genau die Gutachten von der von Dir bemühten Organisation sehr schwer haben.....ist überigens auch wieder nicht nur meine Meinung, sondern wird auch von anderen Interessenverbänden getragen....

und

3. Gutachter müssen sich auch auf dem Gebiet des Sportschiessens auskennen, damit sie solche Untersuchungen durchführen können.

Denn spätestens, wenn Du Dich mal mit Deinem Kandidaten unterhalten hasst wisrt Du feststellen, dass diese Untersuchung in der Form nichts bringt!

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2. Schreibe ich gerade an den groben Richtlinien, wonach eine Behörde anhand des Gutachtens erkennen kann, ob ein Gutachten in Ordnung ist...... und da werden es genau die Gutachten von der von Dir bemühten Organisation sehr schwer haben.....ist überigens auch wieder nicht nur meine Meinung, sondern wird auch von anderen Interessenverbänden getragen....

und

3. Gutachter müssen sich auch auf dem Gebiet des Sportschiessens auskennen, damit sie solche Untersuchungen durchführen können.

Werden diese Richtlinien dann auch öffentlich gemacht oder bekommen die nur die Behörden? Mein Psychologe hat sich nämlich zwar zu dem Thema Sportschiessen schlau gemacht, ist aber selbst kein Schütze.

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Eine Version der Richtlinien werden nur für den internen Gebrauch bei den Behörden sein.

Dies wird vor allem so gehandhabt, damit nicht nach kurezr Zeit die ersten windigen "Seminaranbieter" auf dem Markt auftauchen, die unnötige und teure Vorbereitungsseminare anbieten, da so etwas immer zu einer Art Wettrüsten zwischen Gutachtern und "Seminaranbietern" führt bei der dann die Sportschützen die (zahlenden) Dummen sind.

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Hallo Hoss.

Auch in der Befürchtung deine Freude zu trüben:

1. eine so durchgeführte Untersuchung ist nicht geeignet, dass eine Nichteignung ausgeschlossen werden kann. (ist überigens nicht nur meine Meinung, sondern war auch Inhalt eines Treffens zwischen mmir und Vertretern des DSB und FWR)

und

2. Schreibe ich gerade an den groben Richtlinien, wonach eine Behörde anhand des Gutachtens erkennen kann, ob ein Gutachten in Ordnung ist...... und da werden es genau die Gutachten von der von Dir bemühten Organisation sehr schwer haben.....ist überigens auch wieder nicht nur meine Meinung, sondern wird auch von anderen Interessenverbänden getragen....

und

3. Gutachter müssen sich auch auf dem Gebiet des Sportschiessens auskennen, damit sie solche Untersuchungen durchführen können.

Denn spätestens, wenn Du Dich mal mit Deinem Kandidaten unterhalten hasst wisrt Du feststellen, dass diese Untersuchung in der Form nichts bringt!

Nun, ist nicht meine Freude sondern die des "Geprüften" aber zu Deinen Punkten im einzelnen:

1. Jede Untersuchung ist eine Momentaufnahme, egal nach welcher Methode. Warum die nach Schema F besser oder schlechter ist als Norm B wird sich wohl erst im Laufe der Zeit herausstellen. Das der auf die eine oader andere Art "geprüfte" sich Tags darauf verändert oder nur auf die Geschichte "vorbereitet" wird sich wohl nicht vermeiden lassen.

2. Die Richtlinie ist ein Abbild Deiner persönlichen Einschätzungen und Erfahrung, die dann aber wieder von den jeweiligen Behörden interpretiert werden können oder müssen.

3. Wird es wohl schwer werden bis zum 1.4. genug Psychologen oder sonstwie nach Gesetzeslage zugelassenen Personen mit Erfahrungen im Grosskaliberschießen zu finden :wink: .

Nur am Rande, Der geprüfte Kollege ist der Junior unseres Gausportleiters, steht auf den Schießständen seit es gesetzlich darf und ist bereits im Besitz mehrerer Grosskaliberwaffen.

Und letztendlich wird es immer noch so bleiben dass die Vereine selbst über die Aufnahme oder Nichtaufnahme eines Kandidaten entscheiden. Da kann einer mit noch so vielen "Zeugnissen" anrücken. Nicht umsonst schickt uns das LRA immer die Problemfälle zum Abbügeln :twisted:

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@ Hoss

Grundsätzlich hast Du recht, dass jedes Ergebnis nur eine Momentaufnahme ist und grundsätzlich kann nur die Zeit zeigen, welche Methode die beste ist. Daher werden Untersuchungsmethoden und Instrumente permanent weiterentwickelt. Wichtig bei einem Untersuchungsinstrument ist nur, dass nicht schon augenscheinliche grobe Fehler vorliegen. In dem Fall der Untersuchung, wie Du sie beschrieben hast, hätte die geistige Reife und die pers. Eignung genausogut mit einem Maßband anhand der Körpergröße ermittelt werden können. Wäre wahrscheinlich genauso gut.

Natürlich stellen diese Richtlinien zu einem Teil meine eigenen Erfahrungen dar, aber zu einem genauso großen Teil auch die Meinungen von Vertretern des Sports, denn auch dort hat niemand mehr etwas dagegen, wenn die ganz groben Fälle mal genauer betrachtet werden.

Dass ggf. bis zum 1.4 nicht ausreichend Gutachter am Markt seien werden, sehe ich genauso. Nur dann hat der Gesetzgeber eher die Möglichkeit eine weitere Übergangsfrist zu geben, als jedes Blatt Papier als Gutachten anzuerkennen.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass der absolute Großteil der Sportschützen sich dadurch auszeichnet, dass diese Menschen eher besonders stabile Personen sind, die darüber hinaus besonders gesetzestreu sind. Aus genau diesem Grund wäre es natürlich besonders schlimm, wenn eine Person, aufgrund eines fahrlässig erstellten Gutachtens, als geeignet beurteilt wird, obwohl sogar jedem Nicht-Psychologen nach 3 Minuten klar gewesen wäre, dass diese Person keine Waffe bekommen dürfte. Ich stelle mir dann nur mal die Schlagzeilen in der BILD vor und was sich danach ggf. noch einmal im Waffenrecht tun könnte vor allem in Bezug auf GK-Schiessen. Ich für meinen Teil wollte eigentlich auch noch in ein paar Jahren mit meiner Grizzly schiessen gehen und sie nicht nur hinter Glas anschauen.

Mit dem, was Du zum Schluss geschrieben hast, stimme ich absolut überein. Letzendlich haben die Vereine die Hauptverantwortung darüber zu entscheiden, wen sie aufnehmen wollen. Viele Vereine kümmern sich auch gut um neue Mitglieder und schauen sich diese genau an. Dummerweise reichen ein paar schwarze Schafe aus, damit von Seiten der Waffengegner wieder lauthals nach einem Totalverbot geschrien wird.

Nur am Rande: Ich hatte schon Leute bei mir sitzen, die zwar eigene Waffen hatten, aber weder den Namen des Vereines noch den Namens ihres Verbandes kannten geschweige denn die Disziplinen, die sie schiessen. Bei näherer Nachfrage bekam ich dann zu hören, dass eigentlich immer nur auf Entfernungen zwischen 5-15 Metern auf "Vereinsinterne Scheiben" geschossen würde......Diese Scheiben habe ich mir dann auch mal aufzeichnen alssen und jetzt rate mal, wie diese Scheiben ausgesehen haben........(sie hatten sogar eine Hand zum Winken)......Wenn ich das nicht in meiner Eigenschaft als Gutachter gehört hätte, dann wäre das glatt ein Fall für die Behörden gewesen.

Wie gesagt, das sind bestimmt nur sehr wenige Ausnahmen, nur nimm bitte zur Kenntnis, dass ein paar solche Ausreißer innerhalb sehr kurzer Zeit unseren Sport gegen die Wand fahren können und darauf habe ich keine Lust; und noch schneller können ein paar inkompetente Gutachter, die so solche Fälle in ihrer Methode gar nicht erkennen können unseren Sport noch schneller gegen die Wand fahren.

Daher reagiere ich vielleicht in diesen Punkten etwas empfindlich, da ich dafür in den Gesprächen mit den Behörden und Ministerien schon einen Vorgeschmack bekommen habe, was bei dem nächsten Unglück wie Erfurt passieren wird.

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  • 3 years later...

Der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz im ÖSTERREICH-Interview über die Steyr-Gewehre, die im Irak aufgetaucht sein sollen.

Der Daily Telegraph berichtet, das US-Militär habe im letzten halben Jahr insgesamt 100 österreichische Steyr-Gewehre im Irak gefunden. War es vorhersehbar, dass die Gewehre im Irak landen würden?

Ich habe bevor sie geliefert worden sind, öffentlich davor gewarnt. Ich habe den Innenminister, die Außenministerin und den Verteidigungsminister darauf aufmerksam gemacht, dass das Regime im Iran diese Waffen an terroristische Gruppen in Irak weitergeben wird. Ich habe sie darauf aufmerksam gemacht, dass diese Waffe das erste Mal von den amerikanischen Militärfahrzeugen bis zu den Fahrzeugen der irakischen Regierung alle schutzlos machen wird, weil man damit auf zwei Kilometer unbemerkt gepanzerte Fahrzeuge vollkommen zerstören kann. Ich hab ihnen gesagt, dass sie damit dem irakischen Terrorismus die beste Waffe liefern, die sich dieser auf dem Weltmarkt wünschen kann. Aber es hat nur das Geschäft gezählt, es hat nur der schnelle Verdienst gezählt. Es hat nur gezählt, einem österreichischen Waffenproduzenten einen Gefallen zu tun. Dass dazu noch das Kriegsmaterialgesetz bewusst verletzt worden ist, dass der Ausfuhrbescheid meiner Rechtsmeinung nach damals schon illegal war, ist nur der Gipfel des Ganzen.

Der Iran wurde von den USA in die Achse des Bösen eingereiht, der internationale Druck auf Österreich war beträchtlich. Warum hat sich die österreichische Regierung dennoch entschieden, diesen Waffendeal durchzuführen?

Weil der Regierung Schüssel als einziger europäischer Regierung Geschäfte mit dem Regime in Iran wichtiger waren als die internationale Reputation. Kein einziger anderer Staat der EU hat im letzten Jahr an den Iran Waffen geliefert. Österreich steht völlig allein da. Noch im Jänner 2005 hat noch rechtzeitig der amerikanische Botschafter bei der Innenministerin persönlich vorgesprochen, energisch protestiert und versucht, die Waffenlieferung zu verhindern. Innenministerium, Außenministerium, Verteidigungsministerium und letztendlich auch der Bundeskanzler haben sich für das Geschäft und gegen das Gesetz und die Gemeinschaft der westlichen Staaten entschieden.

Ernst Strasser bezweifelt den Fund österreichischer Waffen im Irak und meint: "Glauben Sie alles, was der Herr Pilz verbreitet?"

Das werden wir ja alles sehen. Es war absehbar, dass diese Waffen in Händen von Terroristen landen. Wenn das gestern nicht passiert, wird es heute oder morgen passieren. Ich muss von dem ausgehen, was seriöse internationale Medien melden. Und ich stelle immer noch die Rechercheergebnisse seriöser internationaler Medien über die Rechtfertigung eines beteiligten Ex-Ministers.

Der Schlüssel in der Sache ist das Kriegsermächtigungsgesetz.

Der Iran erklärte damals, dass er diese Waffen für die Bekämpfung von Drogenhändlern in Grenzgebieten einsetzen wolle. Das war schon damals Unfug. Man bekämpft Drogenhändler nicht mit panzerbrechenden Waffen.

Der Eigentümer von Steyr-Manlinger meint, die Waffen seien "Sportgewehre" und er meint wörtlich: "Der Mensch ist als Ziel zu klein".

Das ist ein völliger Unsinn, weil dieses Gewehr dem Kriegsmaterialgesetz unterliegt und es gibt keine Sportgewehre, die dem Kriegsmaterialgesetz unterliegen. Das ist eine ganz offensichtliche Falschinformation und eine unhaltbare Rechtfertigung der Firma. Über Sportgewehre hat das Innenministerium nicht zu befinden.

Die 800 Gewehre wurden in drei Tranchen geliefert. In einer Anfrage im Nationalrat vom 25. Februar 2005, gestellt von Ihnen und Frau Lunacek, ist von einer "Teillieferung von 800 Stück Repetiergewehren" die Rede. War das die erste Tranche?

Das war die erste Tranche und es hätte weitere geben sollen. Wir konnten im Sommer 2005, nachdem der politische Schaden schon sehr groß war, die ÖVP davon überzeugen, dass sie die Haltung ändert. Das Innenministerium hat für die weiteren Lieferungen keinen positiven Bescheid ausgestellt. Das Ministerium musste seine Rechtsmeinung grundsätzlich ändern. Plötzlich war der Iran ein Land, das man nicht beliefern darf. Ich war damals sehr froh, dass es zu der Änderung gekommen ist und bin heute noch froh darüber.

Wie viele Gewehre wurden geliefert?

Meines Wissens 800. Aber es waren, glaube ich, bis zu 2000 geplant.

Was werden Sie tun, um Licht in die Sache zu bringen?

Wir haben demnächst eine Sitzung des Innenausschusses. Da werden diese Fragen besprochen.

Mit Innenminister Platter und Außenministerin Plassnik sind zwei Ressortchefs, die damals die wesentlichen Entscheidungen für die Ausfuhr der Gewehre trafen, noch im Amt. Sollen Sie zurücktreten?

Jetzt hören wir uns einmal die Rechtfertigung vom jetzigen Innenminister Platter an. Dann können wir unsere Schlüsse daraus ziehen, und sagen, was unserer Meinung nach passieren soll. Jetzt beginne ich mit der Aufklärung und die personellen Konsequenzen stehen am Schluss.

quelle = oe24.at

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