gbadmin Posted February 15, 2013 at 09:40 AM Share Posted February 15, 2013 at 09:40 AM Der GunBoard.de- RSS-Feed hat soeben folgendes erstellt: Karlsruhe (dapd). Knapp vier Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden sind Eltern von getöteten Schülern mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die geltenden Waffengesetze gescheitert. Klicken Sie bitte hier, um die Info vom VDB weiter zu lesen Link to comment Share on other sites More sharing options...
gbadmin Posted February 15, 2013 at 09:40 AM Author Share Posted February 15, 2013 at 09:40 AM RSS-Feed Legalwaffenbesitzer.de: Laut Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes wurden drei Verfassungsbeschwerden gegen das geltende Waffengesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer sahen sich in Ihrem Grundrecht auf Leben und Unversehrtheit eingeschränkt, solange das deutsche Waffengesetz den Besitz von Schusswaffen zur Ausübung des Schießsports... Jetzt weiter lesen unter: Legalwaffenbesitzer.de Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted February 15, 2013 at 09:42 AM Share Posted February 15, 2013 at 09:42 AM Das ist okay, die eine nicht angenommen und die anderen auch nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted February 15, 2013 at 09:49 AM Share Posted February 15, 2013 at 09:49 AM http://www.welt.de/newsticker/news3/article113653697/Winnenden-Opfer-scheitern-mit-Verfassungsbeschwerden.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted February 15, 2013 at 09:50 AM Share Posted February 15, 2013 at 09:50 AM Karlsruhe (dapd). Knapp vier Jahre nach dem Amoklauf von ... Winnenden sind Eltern von getöteten Schülern mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die geltenden Waffengesetze gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerden nicht zur Entscheidung an, wie aus mehreren am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschlüssen hervorgeht. Zur Begründung heißt es, dem Gesetzgeber komme ein großer Einschätzungsspielraum zu, wie er Leben und körperliche Unversehrtheit seiner Bürger schütze. Ein Anspruch auf weitergehende Gesetze setze voraus, dass die geltenden Regelungen völlig unzureichend wären. Am 11. März 2009 hatte ein Schüler in seiner ehemaligen Realschule sowie auf der Flucht 15 Menschen und anschließend sich selbst erschossen. Nach dem Amoklauf wurde das Waffenrecht in Deutschland verschärft und ein nationales Waffenregister eingeführt. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1645/10, 2 BvR 1676/10 und 2 BvR 1677/10) http://www.welt.de/newsticker/news3/article113653697/Winnenden-Opfer-scheitern-mit-Verfassungsbeschwerden.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted February 15, 2013 at 09:54 AM Share Posted February 15, 2013 at 09:54 AM Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerden nicht zur Entscheidung an, wie aus mehreren am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschlüssen hervorgeht.War zu erwarten. Und schafft wieder etwas Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht. Zur Begründung heißt es, dem Gesetzgeber komme ein großer Einschätzungsspielraum zu, wie er Leben und körperliche Unversehrtheit seiner Bürger schütze. Ein Anspruch auf weitergehende Gesetze setze voraus, dass die geltenden Regelungen völlig unzureichend wären.Eine Begründung hätte ich mir für unsere Klage auch gewünscht. Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1645/10, 2 BvR 1676/10 und 2 BvR 1677/10 Link to comment Share on other sites More sharing options...
JHS Posted February 15, 2013 at 10:40 AM Share Posted February 15, 2013 at 10:40 AM lest euch mal grafe's pressemitteilung dazu durch: http://www.sportmordwaffen.de/Verfassungsbeschwerde-Entscheidung-Presseerklaerung-Ablehnung-2013.pdf[/CODE] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted February 15, 2013 at 10:43 AM Share Posted February 15, 2013 at 10:43 AM Besonders gefallen mir die folgenden beiden Passagen der Begründung: Zudem haben die Verfassungsbeschwerden, selbst wenn man Zulässigkeitsbedenken zurückstellt, keine Aussicht auf Erfolg. Angesichts des dem Gesetzgeber bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten zukommenden weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums steht den Beschwerdeführern ein grundrechtlicher Anspruch auf weitergehende oder auf bestimmte Maßnahmen wie das Verbot von Sportwaffen nicht zu. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted February 15, 2013 at 10:51 AM Share Posted February 15, 2013 at 10:51 AM Er macht weiter - beim EU Gerichtshof Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian Westphal Posted February 15, 2013 at 10:53 AM Share Posted February 15, 2013 at 10:53 AM Er macht weiter - beim EU Gerichtshof Coin flip. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted February 15, 2013 at 10:53 AM Share Posted February 15, 2013 at 10:53 AM lest euch mal grafe's pressemitteilung dazu durch: Ich hoffe, dass er dafür den Ärger bekommt, den er verdient. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted February 15, 2013 at 11:40 AM Share Posted February 15, 2013 at 11:40 AM Ich hoffe, dass er dafür den Ärger bekommt, den er verdient. Das Bundesverfassungsgericht hat das in Artikel 2 des Grundgesetzes zugesicherte Grundrecht auf Leben unter Vorwänden aufgegeben. Ab heute tickt die Zeitbombe des nächsten Sportwaffen-Amoklaufs mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted February 15, 2013 at 11:42 AM Share Posted February 15, 2013 at 11:42 AM Hihihi..........der Grafe dreht jetzt völlig ab! Das BVerfG hat genauso geurteilt, wie ich es erwartet hatte. Der Staat kann hinsichtlich des WaffG (fast) machen was er will. Verschärfen, Erleichtern, alles so lassen wie es ist.......alles ist drin. Außer wohl die komplette Abschaffung des WaffG. Und der EU-Gerichtshof wird da auch nicht anders entscheiden. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted February 15, 2013 at 12:22 PM Share Posted February 15, 2013 at 12:22 PM Er bezieht sich auf das Verbot in GB und Australien. Gab es da nicht gerade nette Auswertungen, wie die Kriminalität in diesen Ländern seit dem Verbot gestiegen ist? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted February 15, 2013 at 01:10 PM Share Posted February 15, 2013 at 01:10 PM Es gibt aus England auch eine schöne Auswertung, WO die Kriminalität angestiegen ist. Das sind eindeutig ökonomische Gründe, denn nur in einigen Stadtteilen von London und Manchester ist die Gewalt so heftig gestiegen : durch illegale Waffen. Nach dem SA-Bann stiegen die Schusswaffenopfer um 100% Nach dem SA-Bann stiegen die Missbräuche mit Pistolen um 100% http://www.parliament.uk/Templates/BriefingPapers/Pages/BPPdfDownload.aspx?bp-id=SN01940 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Coltfan Posted February 15, 2013 at 02:34 PM Share Posted February 15, 2013 at 02:34 PM Hier noch mal Grafes Text, direkt von seiner Webseite: Roman Grafe Sprecher der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ www.sportmordwaffen.de Presse-Erklärung vom 15. Februar 2013: Bundesverfassungsgericht bestätigt den Wahnsinn tödlicher Sportwaffen – eine moralische Kapitulations-Erklärung Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung den Wahnsinn tödlicher Sportwaffen. Es erklärt das deutsche Waffengesetz für „nicht verfassungswidrig“. Eine moralische Kapitulations- Erklärung unserer Gesellschaft. Ein Triumph krimineller Unvernunft. Das Gericht lehnte die Beschwerden von drei Mitstreitern der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ vom Juli 2010 ab. Ziel der Beschwerdeführer, darunter Eltern von in Winnenden erschossenen Schülerinnen, ist ein Verbot aller tödlichen Sportwaffen, egal welchen Kalibers.* (Az. 2 BvR 1645/10) Das Bundesverfassungsgericht hat einen unbedingten menschlichen Maßstab aufgegeben: Das Freiheitsrecht auf Spaß mit tödlichen Schußwaffen darf weiterhin das Recht auf Leben überwiegen. Die Verfassungsrichter hatten nicht den Mut, den Irrsinn tödlicher Sportwaffen zu beenden. Gegen die kaltherzige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden wir umgehend Beschwerde einlegen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Zudem hofft die Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ auf mehr Unterschriften unter ihrem Appell zum Verbot tödlicher Sportwaffen. Das moralische Versagen ist nahezu umfassend – keine Partei, keine Regierung, keine Bundestagsmehrheit kämpft für ein Verbot aller tödlichen Sportwaffen. Keine Kirche und keine Gewerkschaft. Und das Bundesverfassungsgericht billigt diese tödliche Ignoranz. Nicht einmal die erschossenen Schüler und Lehrer der Sportwaffen-Massaker von Eppstein (1983), Erfurt (2002) und Winnenden (2009) sind Grund genug für unsere Gesellschaft, die legalen Tatwerkzeuge zu verbieten. Allein eine kleine Bürger-Initiative kämpft gegen die Sportmordwaffen – ein paar Dutzend Menschen, die nach dem Winnender Schulmassaker sagten: So etwas darf nicht mehr geschehen! So leicht darf man es Mördern nicht mehr machen. Seit vier Jahren kämpfen wir für das Verbot aller tödlichen Sportwaffen, egal welchen Kalibers. Wir kämpfen gegen den kollektiven Egoismus der Sportschützen- Funktionäre und gegen die Machtgier der ihnen hörigen Politiker. Wir kämpfen gegen die Gleichgültigkeit einer Gesellschaft, die dem Konflikt um das lasche Waffenrecht bisher mehrheitlich ausgewichen ist und sich zu wenig mit den Opfern tödlicher Sportwaffen solidarisiert hat. In Großbritannien unterschrieben nach dem Grundschul-Massaker in Dunblane 1996 innerhalb von vier Monaten eine Million Bürger eine Petition für ein Verbot tödlicher Legalwaffen. Jeder sechzigste Brite sprach sich also dafür aus. Und sie hatten Erfolg. – Den zuerst von bekannten deutschen Künstlern unterzeichneten Appell der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ haben in vier Jahren achttausend Bürger unterschrieben, also von 10.000 Deutschen unterzeichnete einer! Wir trauern um die Menschen, die in den vergangenen sechs Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland mit Waffen von Sportschützen getötet wurden. Mindestens hundertdreißig Opfer waren es allein in den vergangenen zwanzig Jahren – Mädchen, Jungen, Frauen und Männer. (Das sind mehr Menschen, als an der Berliner Mauer in 28 Jahren erschossen worden waren.) Wer begehrt auf gegen das lasche deutsche Waffengesetz, das solche Tötungen ermöglicht? Mehr als dreißig Menschen wurden nach der angeblichen Verschärfung des Waffengesetzes im Juli 2009 mit Waffen von Sportschützen getötet.** Das lasche deutsche Waffengesetz ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es ist Unrecht, weil es den wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Waffenmißbrauch nicht weitestgehend gewährleistet, ja nicht einmal anstrebt, sondern einen solchen Schutz offensichtlich nur vortäuscht. Das deutsche Waffenrecht läßt Angriffen mit tödlichen Sportwaffen freien Lauf. Es erlaubt Millionen private Schußwaffen, die für das Töten oder Verletzen von Menschen hergestellt wurden und mit denen man leicht und schnell viele Menschen töten kann – Kriegswaffen also, Mordwaffen. Auch das halbautomatische, kleinkalibrige Bushmaster-Sturmgewehr, mit dem in Newtown zwanzig Kinder und sechs Lehrer erschossen wurden, wird von deutschen Sportschützen legal verwendet. Ebenso die Glock-Pistole, wie sie der Newtown- Mörder bei sich trug. Bei den Sportschützen-Massakern in Erfurt und auf Utøya schossen die Täter ebenfalls mit einer Glock. Aufgrund der staatlichen Schutzpflicht muß der Staat dort, wo er Risikobereiche nicht ausreichend absichern kann, Verbote aussprechen – insbesondere dann, wenn die drohende Grundrechtsverletzung irreparabel ist oder die drohende Gefährdungslage unbeherrschbar ist. Die Gefährdungslage durch legale, tödliche Sportwaffen ist trotz der gesetzlichen Regelungen – wie die entsprechenden Mordserien der vergangenen Jahre gezeigt haben – unbeherrschbar. Wer erlaubt, daß tödliche Schußwaffen millionenfach als Sportgeräte verteilt werden, muß damit rechnen, daß diese Waffen zum Morden benutzt werden. Wer millionenfach Schußwaffen legal im Land verteilen läßt, riskiert Legalwaffen-Morde, ja er ermöglicht sie. Das Risiko legaler Waffen ist nicht beherrschbar – unabhängig davon, welches Kaliber diese Waffen haben und wie ordentlich sie registriert und aufbewahrt werden bis zum Tattag. Noch immer überwiegen im deutschen Waffenrecht die Freiheitsrechte einer organisierten Minderheit die Schutzrechte der Mehrheit. Das Waffenrecht muß endlich die Gewährleistung der persönlichen und öffentlichen Sicherheit in den Mittelpunkt stellen. Das Verbot aller tödlichen Sportwaffen wäre nicht das Ende des deutschen Schießsports: Druckluftwaffen und Lichtpunktgewehre/-pistolen sind erfolgreiche Alternativen, selbst Olympia-Schützen verwenden sie schon heute. Eine Gesellschaft, in der der private Waffenbesitz weitestgehend untersagt ist, ist sicherer. Das Beispiel Japan zeigt es seit 1971: Dort ist die Wahrscheinlichkeit, mit einer Schußwaffe getötet zu werden, zwanzig Mal geringer als in Deutschland. Auch Großbritannien und Australien haben nach den Amokläufen 1996 mit Erfolg den Weg zur Entwaffnung gewählt. Bald hoffentlich beschließen neben Deutschland weitere Länder endlich wirksame Legalwaffen-Verbote, nicht zuletzt auch die USA und Norwegen. Doch soll es künftig nicht mehr die Aufgabe einer kleinen Bürger-Initiative sein, das Lebensrecht in Deutschland zu verteidigen. Die ganze Gesellschaft hat die Verantwortung dafür. „Es gibt, so scheint es, einen menschlichen Maßstab, den wir nicht verändern, sondern nur verlieren können“, notierte der Schweizer Schriftsteller Max Frisch kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in sein Tagebuch. Was für ein menschlicher Maßstab sollte derart unverrückbar sein, wenn nicht zuerst das Recht auf Leben? Was für eine Gesellschaft sind wir, wenn wir uns nicht einmal darauf einigen können? Wozu haben wir ein Bundesverfassungsgericht, wenn es unsere Kinder nicht davor schützt, in der Schule mit legalen Sport- und Spaßwaffen ermordet zu werden? Das Gericht hat zweieinhalb Jahre gebraucht, um festzustellen, daß dies ein vertretbares Risiko ist. Das Bundesverfassungsgericht hat das in Artikel 2 des Grundgesetzes zugesicherte Grundrecht auf Leben unter Vorwänden aufgegeben. Ab heute tickt die Zeitbombe des nächsten Sportwaffen-Amoklaufs mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts. * Am 21. Juli 2010 hatten in Karlsruhe Juri Minasenko und Barbara Nalepa, deren Töchter Viktorija und Nicole beim Winnender Schulmassaker erschossen wurden, gemeinsam mit dem Sprecher der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“, Roman Grafe, Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz eingelegt. Dieses Gesetz stelle unzulässig das Recht auf Ausübung des Schießsports über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 des Grundgesetzes), so die Beschwerdeführer. siehe: http://sportmordwaffen.de/verfassungsbeschwerde.html ** Hier der Link zur aktuellen Deutschlandkarte mit den Opfern tödlicher Sportwaffen; die Karte darf kostenfrei veröffentlicht werden (auch auszugsweise, unter Quellenangabe: sportmordwaffen.de): http://www.sportmordwaffen.de/Sportwaffen-Opferkarte.pdf. Wer bis jetzt noch nicht wusste, wie der Typ tickt, kann es jetzt nachlesen. Der ganze Staat baut Scheiße, das Bundesverfassungsgericht hat eine ganz neue unmenschliche Rechtsprechung erfunden und alle haben unrecht, ausser ihm ... . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Coltfan Posted February 15, 2013 at 02:47 PM Share Posted February 15, 2013 at 02:47 PM Ich fass es nicht, er hat unter dem gleichen Datum noch eine zweite Presseerklärung losgelassen: Roman Grafe Sprecher der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" www.sportmordwaffen.de 2. Presseerklärung vom 15. Februar 2013 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Beschwerden gegen das Waffengesetz Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Nichtannahme der Beschwerden gegen das Waffengesetz eine politische Falschspielerei bestätigt: Die Scheinpolitik nach dem Winnenender Schulmassaker hat allein Pseudo-Sicherheit vorgetäuscht. Das Gericht hat das Placebo "verschärftes Waffenrecht nach Winnenden" legitimiert. Das Gericht hat selbst die Beschwerden zweier Eltern, deren Töchter beim Winnender Schulmassaker von einem Sportschützen erschossen wurden, mit einer Nichtannahme vom Tisch gefegt. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht wie beantragt überprüft, ob die Schutzfunktion des Waffengesetzes im Sinne des Grundgesetzes wirksam ist. Es hat sich damit zufrieden gegeben, daß es im Waffengesetz überhaupt gesetzliche Bestimmungen zur Sicherheit gibt, egal, wie wirksam sie sind. So genügt es den drei Karlsruher Richtern beispielsweise, daß eine sichere Aufbewahrung von Waffen gesetzlich angeordnet ist. Wer sich alles nachgewiesener Maßen nicht daran hält, fragen die Richter nicht mehr. Die Botschaft des Bundesverfassungsgerichts an deutsche Politiker lautet: Scheinpolitik genügt. Die Botschaft des Bundesverfassungsgerichts an die Bürger in Deutschland lautet: Scheinsicherheit genügt. Was das bedeutet - siehe hier: Volltext meiner Beschwerde unter http://www.sportmordwaffen.de Gerichtsentscheidung unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130123_2bvr164510.html Eigentlich nur die erste Presseerklärung in etwas anderer Wortwahl. Ich glaube, er kann jetzt nicht mehr aufhören ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted February 15, 2013 at 02:52 PM Share Posted February 15, 2013 at 02:52 PM ist doch logisch, dass ist sein einziger Lebensinhalt. Hasstriaden und Tunnelblick. Vor dem EU Gerichtshof hat er ja nicht einmal den Hauch einer Chance. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Coltfan Posted February 15, 2013 at 02:55 PM Share Posted February 15, 2013 at 02:55 PM Der Mann sollte sich wirklich mal untersuchen lassen, Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted February 15, 2013 at 02:57 PM Share Posted February 15, 2013 at 02:57 PM http://meinungsterror.de/?p=504 Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted February 15, 2013 at 02:58 PM Share Posted February 15, 2013 at 02:58 PM Der Mann sollte sich wirklich mal untersuchen lassen, Der war noch nie so wertvoll wie heute. Die Antis brauchen keine Feinde, wenn sie einen Grafe haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
gbadmin Posted February 15, 2013 at 03:20 PM Author Share Posted February 15, 2013 at 03:20 PM Meinungsterror.de: Das Bundesverfassungsgericht hat sich viel Zeit genommen und eine Entscheidung getroffen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das geltende Waffengesetz, mit denen die Beschwerdeführer eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten rügen, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Richter begründen sogar die die Ablehnung. Im Schlussabsatz heißt es: Angesichts des dem Gesetzgeber bei der Erfüllung seiner [...] Zum Blog bitte hier klicken! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted February 15, 2013 at 03:20 PM Share Posted February 15, 2013 at 03:20 PM Ich fass es nicht, er hat unter dem gleichen Datum noch eine zweite Presseerklärung losgelassen: ... Eigentlich nur die erste Presseerklärung in etwas anderer Wortwahl. Ich glaube, er kann jetzt nicht mehr aufhören ... Vermutlich war die erste Erklärung vorgeschrieben und die zweite jetzt schnell auf die heutige Presseerklärung des Gerichts gezimmert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pickett Posted February 15, 2013 at 05:10 PM Share Posted February 15, 2013 at 05:10 PM Der Mann sollte sich wirklich mal untersuchen lassen, Nene, lass den mal laufen. Wer so eine "Presseerklärung" raushaut und dem BVG sowie der Regierung derartige Vorwürfe vor den Latz knallt, ihnen praktisch Duldung vorwirft erreicht nur daß sich mehr Leute mit den Fakten auseinander setzen. Passt doch ! Jeder, der sich das Thema jetzt etwas genauer anschaut findet die überarbeitete Liste. ElMarinero's Arbeit hätte zeitlich nicht besser kommen können. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted February 15, 2013 at 05:14 PM Share Posted February 15, 2013 at 05:14 PM Yup, mit seiner Presseerklärung hat er sich sowas von geplättet....an das Verfassungsgericht wäre mindestens eine hundertseitige Entschuldigung fällig, wenn ich da Richter wäre würde ich ihn nachträglich wegen Missachtung des Gerichts zu einem langen Wochenende bei Wasser und Brot setzen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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