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Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos


gbadmin

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RSS-Feed Legalwaffenbesitzer.de:

Laut Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes wurden drei Verfassungsbeschwerden gegen das geltende Waffengesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer sahen sich in Ihrem Grundrecht auf Leben und Unversehrtheit eingeschränkt, solange das deutsche Waffengesetz den Besitz von Schusswaffen zur Ausübung des Schießsports...

Jetzt weiter lesen unter: Legalwaffenbesitzer.de

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Karlsruhe (dapd). Knapp vier Jahre nach dem Amoklauf von

... Winnenden sind Eltern von getöteten Schülern mit ihrer

Verfassungsbeschwerde gegen die geltenden Waffengesetze gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerden nicht zur

Entscheidung an, wie aus mehreren am Freitag in Karlsruhe

veröffentlichten Beschlüssen hervorgeht.

Zur Begründung heißt es, dem Gesetzgeber komme ein großer

Einschätzungsspielraum zu, wie er Leben und körperliche

Unversehrtheit seiner Bürger schütze. Ein Anspruch auf weitergehende

Gesetze setze voraus, dass die geltenden Regelungen völlig

unzureichend wären.

Am 11. März 2009 hatte ein Schüler in seiner ehemaligen

Realschule sowie auf der Flucht 15 Menschen und anschließend sich

selbst erschossen. Nach dem Amoklauf wurde das Waffenrecht in

Deutschland verschärft und ein nationales Waffenregister eingeführt.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1645/10, 2 BvR

1676/10 und 2 BvR 1677/10)

http://www.welt.de/newsticker/news3/article113653697/Winnenden-Opfer-scheitern-mit-Verfassungsbeschwerden.html

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Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerden nicht zur Entscheidung an, wie aus mehreren am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschlüssen hervorgeht.
War zu erwarten. Und schafft wieder etwas Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht.

Zur Begründung heißt es, dem Gesetzgeber komme ein großer Einschätzungsspielraum zu, wie er Leben und körperliche Unversehrtheit seiner Bürger schütze. Ein Anspruch auf weitergehende Gesetze setze voraus, dass die geltenden Regelungen völlig unzureichend wären.
Eine Begründung hätte ich mir für unsere Klage auch gewünscht.

Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1645/10, 2 BvR 1676/10 und 2 BvR 1677/10
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Besonders gefallen mir die folgenden beiden Passagen der Begründung:

Zudem haben die Verfassungsbeschwerden, selbst wenn man Zulässigkeitsbedenken zurückstellt, keine Aussicht auf Erfolg.
Angesichts des dem Gesetzgeber bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten zukommenden weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums steht den Beschwerdeführern ein grundrechtlicher Anspruch auf weitergehende oder auf bestimmte Maßnahmen wie das Verbot von Sportwaffen nicht zu.
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Hihihi..........der Grafe dreht jetzt völlig ab! :laugh:

Das BVerfG hat genauso geurteilt, wie ich es erwartet hatte. Der Staat kann hinsichtlich des WaffG (fast) machen was er will. Verschärfen, Erleichtern, alles so lassen wie es ist.......alles ist drin. Außer wohl die komplette Abschaffung des WaffG. Und der EU-Gerichtshof wird da auch nicht anders entscheiden.

GRUß

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Es gibt aus England auch eine schöne Auswertung, WO die Kriminalität angestiegen ist.

Das sind eindeutig ökonomische Gründe, denn nur in einigen Stadtteilen von London und Manchester ist die Gewalt so heftig gestiegen : durch illegale Waffen.

Nach dem SA-Bann stiegen die Schusswaffenopfer um 100%

Nach dem SA-Bann stiegen die Missbräuche mit Pistolen um 100%

http://www.parliament.uk/Templates/BriefingPapers/Pages/BPPdfDownload.aspx?bp-id=SN01940

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Hier noch mal Grafes Text, direkt von seiner Webseite:

Roman Grafe

Sprecher der Initiative

„Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“

www.sportmordwaffen.de

Presse-Erklärung vom 15. Februar 2013:

Bundesverfassungsgericht bestätigt den Wahnsinn tödlicher

Sportwaffen – eine moralische Kapitulations-Erklärung

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seiner heute veröffentlichten

Entscheidung den Wahnsinn tödlicher Sportwaffen. Es erklärt das deutsche

Waffengesetz für „nicht verfassungswidrig“. Eine moralische Kapitulations-

Erklärung unserer Gesellschaft. Ein Triumph krimineller Unvernunft.

Das Gericht lehnte die Beschwerden von drei Mitstreitern der Initiative „Keine

Mordwaffen als Sportwaffen!“ vom Juli 2010 ab. Ziel der Beschwerdeführer,

darunter Eltern von in Winnenden erschossenen Schülerinnen, ist ein Verbot aller

tödlichen Sportwaffen, egal welchen Kalibers.* (Az. 2 BvR 1645/10)

Das Bundesverfassungsgericht hat einen unbedingten menschlichen Maßstab

aufgegeben: Das Freiheitsrecht auf Spaß mit tödlichen Schußwaffen darf weiterhin

das Recht auf Leben überwiegen. Die Verfassungsrichter hatten nicht den Mut, den

Irrsinn tödlicher Sportwaffen zu beenden.

Gegen die kaltherzige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden wir

umgehend Beschwerde einlegen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Zudem hofft die Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ auf mehr

Unterschriften unter ihrem Appell zum Verbot tödlicher Sportwaffen.

Das moralische Versagen ist nahezu umfassend – keine Partei, keine Regierung,

keine Bundestagsmehrheit kämpft für ein Verbot aller tödlichen Sportwaffen. Keine

Kirche und keine Gewerkschaft. Und das Bundesverfassungsgericht billigt diese

tödliche Ignoranz. Nicht einmal die erschossenen Schüler und Lehrer der

Sportwaffen-Massaker von Eppstein (1983), Erfurt (2002) und Winnenden (2009)

sind Grund genug für unsere Gesellschaft, die legalen Tatwerkzeuge zu verbieten.

Allein eine kleine Bürger-Initiative kämpft gegen die Sportmordwaffen – ein paar

Dutzend Menschen, die nach dem Winnender Schulmassaker sagten: So etwas darf

nicht mehr geschehen! So leicht darf man es Mördern nicht mehr machen.

Seit vier Jahren kämpfen wir für das Verbot aller tödlichen Sportwaffen, egal

welchen Kalibers. Wir kämpfen gegen den kollektiven Egoismus der Sportschützen-

Funktionäre und gegen die Machtgier der ihnen hörigen Politiker. Wir kämpfen

gegen die Gleichgültigkeit einer Gesellschaft, die dem Konflikt um das lasche

Waffenrecht bisher mehrheitlich ausgewichen ist und sich zu wenig mit den Opfern

tödlicher Sportwaffen solidarisiert hat.

In Großbritannien unterschrieben nach dem Grundschul-Massaker in Dunblane

1996 innerhalb von vier Monaten eine Million Bürger eine Petition für ein Verbot

tödlicher Legalwaffen. Jeder sechzigste Brite sprach sich also dafür aus. Und sie

hatten Erfolg. – Den zuerst von bekannten deutschen Künstlern unterzeichneten

Appell der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ haben in vier Jahren

achttausend Bürger unterschrieben, also von 10.000 Deutschen unterzeichnete einer!

Wir trauern um die Menschen, die in den vergangenen sechs Jahrzehnten in der

Bundesrepublik Deutschland mit Waffen von Sportschützen getötet wurden.

Mindestens hundertdreißig Opfer waren es allein in den vergangenen zwanzig Jahren

– Mädchen, Jungen, Frauen und Männer. (Das sind mehr Menschen, als an der

Berliner Mauer in 28 Jahren erschossen worden waren.) Wer begehrt auf gegen das

lasche deutsche Waffengesetz, das solche Tötungen ermöglicht?

Mehr als dreißig Menschen wurden nach der angeblichen Verschärfung des

Waffengesetzes im Juli 2009 mit Waffen von Sportschützen getötet.**

Das lasche deutsche Waffengesetz ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es ist

Unrecht, weil es den wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Waffenmißbrauch nicht

weitestgehend gewährleistet, ja nicht einmal anstrebt, sondern einen solchen Schutz

offensichtlich nur vortäuscht.

Das deutsche Waffenrecht läßt Angriffen mit tödlichen Sportwaffen freien Lauf. Es

erlaubt Millionen private Schußwaffen, die für das Töten oder Verletzen von

Menschen hergestellt wurden und mit denen man leicht und schnell viele Menschen

töten kann – Kriegswaffen also, Mordwaffen.

Auch das halbautomatische, kleinkalibrige Bushmaster-Sturmgewehr, mit dem in

Newtown zwanzig Kinder und sechs Lehrer erschossen wurden, wird von deutschen

Sportschützen legal verwendet. Ebenso die Glock-Pistole, wie sie der Newtown-

Mörder bei sich trug. Bei den Sportschützen-Massakern in Erfurt und auf Utøya

schossen die Täter ebenfalls mit einer Glock.

Aufgrund der staatlichen Schutzpflicht muß der Staat dort, wo er Risikobereiche

nicht ausreichend absichern kann, Verbote aussprechen – insbesondere dann, wenn

die drohende Grundrechtsverletzung irreparabel ist oder die drohende

Gefährdungslage unbeherrschbar ist. Die Gefährdungslage durch legale, tödliche

Sportwaffen ist trotz der gesetzlichen Regelungen – wie die entsprechenden

Mordserien der vergangenen Jahre gezeigt haben – unbeherrschbar.

Wer erlaubt, daß tödliche Schußwaffen millionenfach als Sportgeräte verteilt

werden, muß damit rechnen, daß diese Waffen zum Morden benutzt werden. Wer

millionenfach Schußwaffen legal im Land verteilen läßt, riskiert Legalwaffen-Morde,

ja er ermöglicht sie.

Das Risiko legaler Waffen ist nicht beherrschbar – unabhängig davon, welches

Kaliber diese Waffen haben und wie ordentlich sie registriert und aufbewahrt werden

bis zum Tattag.

Noch immer überwiegen im deutschen Waffenrecht die Freiheitsrechte einer

organisierten Minderheit die Schutzrechte der Mehrheit. Das Waffenrecht muß

endlich die Gewährleistung der persönlichen und öffentlichen Sicherheit in den

Mittelpunkt stellen.

Das Verbot aller tödlichen Sportwaffen wäre nicht das Ende des deutschen

Schießsports: Druckluftwaffen und Lichtpunktgewehre/-pistolen sind erfolgreiche

Alternativen, selbst Olympia-Schützen verwenden sie schon heute.

Eine Gesellschaft, in der der private Waffenbesitz weitestgehend untersagt ist, ist

sicherer. Das Beispiel Japan zeigt es seit 1971: Dort ist die Wahrscheinlichkeit, mit

einer Schußwaffe getötet zu werden, zwanzig Mal geringer als in Deutschland. Auch

Großbritannien und Australien haben nach den Amokläufen 1996 mit Erfolg den

Weg zur Entwaffnung gewählt.

Bald hoffentlich beschließen neben Deutschland weitere Länder endlich wirksame

Legalwaffen-Verbote, nicht zuletzt auch die USA und Norwegen.

Doch soll es künftig nicht mehr die Aufgabe einer kleinen Bürger-Initiative sein, das

Lebensrecht in Deutschland zu verteidigen. Die ganze Gesellschaft hat die

Verantwortung dafür.

„Es gibt, so scheint es, einen menschlichen Maßstab, den wir nicht verändern,

sondern nur verlieren können“, notierte der Schweizer Schriftsteller Max Frisch kurz

nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in sein Tagebuch. Was für ein menschlicher

Maßstab sollte derart unverrückbar sein, wenn nicht zuerst das Recht auf Leben? Was

für eine Gesellschaft sind wir, wenn wir uns nicht einmal darauf einigen können?

Wozu haben wir ein Bundesverfassungsgericht, wenn es unsere Kinder nicht davor

schützt, in der Schule mit legalen Sport- und Spaßwaffen ermordet zu werden? Das

Gericht hat zweieinhalb Jahre gebraucht, um festzustellen, daß dies ein vertretbares

Risiko ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat das in Artikel 2 des Grundgesetzes zugesicherte

Grundrecht auf Leben unter Vorwänden aufgegeben.

Ab heute tickt die Zeitbombe des nächsten Sportwaffen-Amoklaufs mit Billigung des

Bundesverfassungsgerichts.

* Am 21. Juli 2010 hatten in Karlsruhe Juri Minasenko und Barbara Nalepa, deren Töchter

Viktorija und Nicole beim Winnender Schulmassaker erschossen wurden, gemeinsam mit dem

Sprecher der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“, Roman Grafe,

Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz eingelegt. Dieses Gesetz stelle unzulässig das

Recht auf Ausübung des Schießsports über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

(Artikel 2 des Grundgesetzes), so die Beschwerdeführer.

siehe: http://sportmordwaffen.de/verfassungsbeschwerde.html

** Hier der Link zur aktuellen Deutschlandkarte mit den Opfern tödlicher Sportwaffen; die Karte

darf kostenfrei veröffentlicht werden (auch auszugsweise, unter Quellenangabe:

sportmordwaffen.de):

http://www.sportmordwaffen.de/Sportwaffen-Opferkarte.pdf.

Wer bis jetzt noch nicht wusste, wie der Typ tickt, kann es jetzt nachlesen. Der ganze Staat baut Scheiße, das Bundesverfassungsgericht hat eine ganz neue unmenschliche Rechtsprechung erfunden und alle haben unrecht, ausser ihm ... .

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Ich fass es nicht, er hat unter dem gleichen Datum noch eine zweite Presseerklärung losgelassen:

Roman Grafe

Sprecher der Initiative

"Keine Mordwaffen als Sportwaffen!"

www.sportmordwaffen.de

2. Presseerklärung vom 15. Februar 2013 zum Urteil des

Bundesverfassungsgerichts über die Beschwerden gegen das

Waffengesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Nichtannahme der Beschwerden gegen das

Waffengesetz eine politische Falschspielerei bestätigt: Die Scheinpolitik nach dem

Winnenender Schulmassaker hat allein Pseudo-Sicherheit vorgetäuscht.

Das Gericht hat das Placebo "verschärftes Waffenrecht nach Winnenden" legitimiert. Das

Gericht hat selbst die Beschwerden zweier Eltern, deren Töchter beim Winnender

Schulmassaker von einem Sportschützen erschossen wurden, mit einer Nichtannahme vom

Tisch gefegt.

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht wie beantragt überprüft, ob die Schutzfunktion des

Waffengesetzes im Sinne des Grundgesetzes wirksam ist. Es hat sich damit zufrieden

gegeben, daß es im Waffengesetz überhaupt gesetzliche Bestimmungen zur Sicherheit gibt,

egal, wie wirksam sie sind.

So genügt es den drei Karlsruher Richtern beispielsweise, daß eine sichere Aufbewahrung

von Waffen gesetzlich angeordnet ist. Wer sich alles nachgewiesener Maßen nicht daran hält,

fragen die Richter nicht mehr.

Die Botschaft des Bundesverfassungsgerichts an deutsche Politiker lautet: Scheinpolitik

genügt.

Die Botschaft des Bundesverfassungsgerichts an die Bürger in Deutschland lautet:

Scheinsicherheit genügt.

Was das bedeutet - siehe hier:

Volltext meiner Beschwerde unter

http://www.sportmordwaffen.de

Gerichtsentscheidung unter

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130123_2bvr164510.html

Eigentlich nur die erste Presseerklärung in etwas anderer Wortwahl. Ich glaube, er kann jetzt nicht mehr aufhören ...

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Meinungsterror.de:

Das Bundesverfassungsgericht hat sich viel Zeit genommen und eine Entscheidung getroffen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das geltende Waffengesetz, mit denen die Beschwerdeführer eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten rügen, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Richter begründen sogar die die Ablehnung. Im Schlussabsatz heißt es: Angesichts des dem Gesetzgeber bei der Erfüllung seiner [...]

Zum Blog bitte hier klicken!

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Ich fass es nicht, er hat unter dem gleichen Datum noch eine zweite Presseerklärung losgelassen:

...

Eigentlich nur die erste Presseerklärung in etwas anderer Wortwahl. Ich glaube, er kann jetzt nicht mehr aufhören ...

Vermutlich war die erste Erklärung vorgeschrieben und die zweite jetzt schnell auf die heutige Presseerklärung des Gerichts gezimmert.

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Der Mann sollte sich wirklich mal untersuchen lassen,

Nene, lass den mal laufen.

Wer so eine "Presseerklärung" raushaut und dem BVG sowie der Regierung derartige Vorwürfe vor den Latz knallt, ihnen praktisch Duldung vorwirft erreicht nur

daß sich mehr Leute mit den Fakten auseinander setzen.

Passt doch !

Jeder, der sich das Thema jetzt etwas genauer anschaut findet die überarbeitete Liste. :freu:

ElMarinero's Arbeit hätte zeitlich nicht besser kommen können. :appl:

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