Jägermeister Posted February 16, 2013 at 09:08 PM Share Posted February 16, 2013 at 09:08 PM http://www.bild.de/regional/hamburg/raubueberfall/rentner-schuetzen-aus-sittensen-muss-vor-gericht-28548644.bild.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted February 17, 2013 at 12:50 PM Share Posted February 17, 2013 at 12:50 PM Tja, wenn einer von den Bösen abgedrückt hätte, würde kein Staatsanwalt drei Jahre danach auch nur einen **** dafür geben...... Das nennt man dann "in Tateinheit" und du kriegst Rabatt da illegaler Waffenbesitz und Schusswaffengebrauch im Paket "bewaffneter Raubüberfall" inklusive ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted February 17, 2013 at 01:06 PM Share Posted February 17, 2013 at 01:06 PM lächerlich Link to comment Share on other sites More sharing options...
Coltfan Posted February 17, 2013 at 01:14 PM Share Posted February 17, 2013 at 01:14 PM Bleibt auf dem Teppich. Ein Mensch ist tot und der Schuß saß im Rücken. Da ist eine gerichtliche Klärung eigentlich ein Muß. Dennoch sind meine Sympathien eindeutig verteilt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted February 17, 2013 at 02:02 PM Share Posted February 17, 2013 at 02:02 PM Auch wenn vorher Richter entschieden haben, einer gerichtlichen Klärung bedarf es nicht? Da wurde wie in einem anderen Fall von Medien so lange Druck gemacht, bis irgend ein Gericht einknickt und das Verfahren eröffnet. Das hat meiner Meinung nach mit Rechtastaat nichts mehr zu tun. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fr@nk Posted February 17, 2013 at 02:19 PM Share Posted February 17, 2013 at 02:19 PM Auch wenn vorher Richter entschieden haben, einer gerichtlichen Klärung bedarf es nicht? Da wurde wie in einem anderen Fall von Medien so lange Druck gemacht, bis irgend ein Gericht einknickt und das Verfahren eröffnet. Das hat meiner Meinung nach mit Rechtastaat nichts mehr zu tun. Zitat: "Die Familie des getöteten 16-Jährigen hatte Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt" Ist im sogenannten Rechtsstaat schlicht und einfach deren Recht. Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted February 17, 2013 at 02:48 PM Share Posted February 17, 2013 at 02:48 PM Stimmt und ist auch gut so, dass so was geht. Wenn der Rentner jetzt tot wäre, würden genau die Medien die jetzt den massiven Druck aufgebaut haben genau was machen? Genau gar nichts, und das ist das was mich so ankotzt.:puke: Link to comment Share on other sites More sharing options...
rayman Posted February 17, 2013 at 04:42 PM Share Posted February 17, 2013 at 04:42 PM "Die Komplizen des Getöteten wurden wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt" Was halt (leider) bei uns nicht gilt: Wären die Täter nicht in die Privatwohnung eingedrungen - hätte ihnen auch nichts passieren können" Mal ehrlich: Gleich 5 solcher üblen Subjekte in der Wohnung - wer von euch hätte in der Situation noch "den vollen Überblick über die Gesamtlage" und vor allem die Nerven behalten. Der alte Herr kann einem schon irgendwie leid tun .... ... mehr +nochmehr +wie-immer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Archer Posted February 17, 2013 at 05:14 PM Share Posted February 17, 2013 at 05:14 PM Da erinnere ich mich doch glatt wieder an einen ehemaligen Ausbilder, der sinngemäß sagte. Wenn Sie schon schießen müssen dann so, dass sich vor Gericht die Aussagen nicht widersprechen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted February 17, 2013 at 06:00 PM Share Posted February 17, 2013 at 06:00 PM Bleibt auf dem Teppich. Ein Mensch ist tot und der Schuß saß im Rücken. Da ist eine gerichtliche Klärung eigentlich ein Muß. Genau so ist es ! Dennoch sind meine Sympathien eindeutig verteilt. Vom Grundsatz her wird niemand, der sich in die Rolle des Überfallenen versetzt, da anders denken. Allerdings haben wir auch als Waffenbesitzer in unserer Sachkunde alle das Thema Notwehr zu intensiv behandelt, um den Schuß in den Rücken eines bereits fliehenden Täters ohne weitere Prüfung sofort eindeutig als Notwehr zu erkennen. In so weit und da wir uns eben nicht der Vorverurteilungen und einseitigen Schuldzuweisungen wie die Sippe des Verstorbenen bedienen wollen, ist eine gerichtliche Untersuchung sicherlich angemessen und richtig. GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted February 17, 2013 at 06:21 PM Share Posted February 17, 2013 at 06:21 PM Vom Grundsatz her wird niemand, der sich in die Rolle des Überfallenen versetzt, da anders denken. Allerdings haben wir auch als Waffenbesitzer in unserer Sachkunde alle das Thema Notwehr zu intensiv behandelt, um den Schuß in den Rücken eines bereits fliehenden Täters ohne weitere Prüfung sofort eindeutig als Notwehr zu erkennen. Die wievielte Gerichtsverhandlung wird das jetzt? Irgendwannn hat eine Sippe auch einmal ein Urteil zur Kenntnis zu nehmen - vor eigenen Rechtsbrüchen (Psychterror) ganz abgesehen. Und wer sagt, daß bei 5 durch die Stube wieselnden Ganoven der Schuß gezielt abgegeben wurde? Er hat m. E. in seiner Panik geschossen und irgendeinen der Ganoven getroffen - in den Rücken. Ich würde das als "Berufsrisiko" ansehen. So traurig es für die Eltern auch sein mag, aber die Schuld liegt nicht beim auch noch lkörperversehrten Rentner, sondern beim mißratenen Sprößling - so unbequem diese Erkenntnis auch sein mag. Link to comment Share on other sites More sharing options...
EagleTom04 Posted February 17, 2013 at 06:37 PM Share Posted February 17, 2013 at 06:37 PM Die wievielte Gerichtsverhandlung wird das jetzt? Irgendwannn hat eine Sippe auch einmal ein Urteil zur Kenntnis zu nehmen - vor eigenen Rechtsbrüchen (Psychterror) ganz abgesehen. Und wer sagt, daß bei 5 durch die Stube wieselnden Ganoven der Schuß gezielt abgegeben wurde? Er hat m. E. in seiner Panik geschossen und irgendeinen der Ganoven getroffen - in den Rücken. Ich würde das als "Berufsrisiko" ansehen. So traurig es für die Eltern auch sein mag, aber die Schuld liegt nicht beim auch noch lkörperversehrten Rentner, sondern beim mißratenen Sprößling - so unbequem diese Erkenntnis auch sein mag. sehe ich ganz genauso! SUPER! Gruß Thomas Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted February 17, 2013 at 07:18 PM Share Posted February 17, 2013 at 07:18 PM Seh ich auch so:wohow:. Nur sind die Kläger leider Angehörige eines ins Land importierten Kültürkreises, der die maximale Gewinnabschöpfung in seinem nicht immer ganz legitimierten Aufenthalt zum Ziel hat...:maul: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Coltfan Posted February 17, 2013 at 07:39 PM Share Posted February 17, 2013 at 07:39 PM Nicht so wirklich, angeblich ist der Rest der Familie vollintegriert und nicht im Leistungsbezug. Aber einsehen, dass der Sprößling derjenige war, der den Mist gebaut hat, tun sie ja scheinbar auch nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted February 17, 2013 at 08:51 PM Share Posted February 17, 2013 at 08:51 PM Hallo nach 2 Stunden Wartezeit um auszudampfen: In einer Kampfsituation schieße ich. Soll ich warten, bis die mir körperlich weit überlegenen Gegner sich neu formiert haben und mich dann ausschalten? Und ich warte nicht, bis mein Gegner mir das Gesicht zuwendet. Aber die lieben Migranten erwarten für den Schützen lebenslänglich, weil der kleine 16jährige Berufsverbrecher bei einem brutalen Raubüberfall zu Tode kam. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted February 17, 2013 at 08:55 PM Share Posted February 17, 2013 at 08:55 PM Hallo nach 2 Stunden Wartezeit um auszudampfen: ..... reg dich bitte nich gleich wieder auf mein lieber , aber hier (wenn das stimmen sollte ...) sehe ich evtl. ein Problem mit der Notwehr : Als die Alarmanlage losging und die Räuber flüchteten, schoss Ernst B. dem ... in den Rücken Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted February 17, 2013 at 09:04 PM Author Share Posted February 17, 2013 at 09:04 PM Nur dann, wenn der gegenwärtige, rechtswidrige Angriff schon beendet ist. Ansonsten ist es egal, welche Körperseite man trifft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted February 17, 2013 at 09:05 PM Share Posted February 17, 2013 at 09:05 PM Hallo Klaus aufregen ist vorbei. Und wer kann unterscheiden, ob die Jungs flüchten oder sich lediglich neu formierten? Ich bekämpfe jeden, der unerlaubt in mein Haus eindringt. So habe ich es gelernt, als ich meinem Staat diente. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted February 17, 2013 at 09:17 PM Share Posted February 17, 2013 at 09:17 PM es war bereits in der Zeitung zu lesen, das der betroffene Tâter die Brieftasche des Opfers bei sich geführt hatte. In diesem Falls wâhre die rechtswidrige und notwehrfähige Tat noch andauernd und der tödlich Schuß gerechtfertigt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted February 17, 2013 at 09:20 PM Share Posted February 17, 2013 at 09:20 PM So habe ich es gelernt, als ich meinem Staat diente. Steven da gibt es aber einen kleinen Unterschied ... aber ok, es ist nur meine Meinung Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted February 17, 2013 at 09:56 PM Share Posted February 17, 2013 at 09:56 PM Aber einsehen, dass der Sprößling derjenige war, der den Mist gebaut hat, tun sie ja scheinbar auch nicht. Deshalb muß ihnen ein Gericht der nächsten Instanz genau das bestätigen. Dafür ist der Rechtsstaat da, ob es denen gefällt oder nicht. Sollten sich aber doch Zweifel an der Notwehr als berechtigt herausstellen, dann ist auch das in einem neuen Urteil zu berücksichtigen. Selbst dann, wenn es vielen Anderen nicht gefällt. GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted February 17, 2013 at 10:06 PM Share Posted February 17, 2013 at 10:06 PM Rücken oder Flucht spielen doch für die Notwehr keine Rolle! Sowas zählt nur im Qualitätswestern. Rechtswidrig und gegenwärtig sind die Kriterien. Also bitte nicht so besserwisserisch tun, wenn man selbst knapp daneben liegt Link to comment Share on other sites More sharing options...
EagleTom04 Posted February 17, 2013 at 10:21 PM Share Posted February 17, 2013 at 10:21 PM Man sollte auch nicht vergessen das wenige Wochen vor dieser Tat ein "altes Ehepaar" nicht mal 100km von Sittensen auch überfallen wurde in ihrem Haus wo einer der beiden Rentner ums Leben kam. Vielleicht war es ja überzogene Notwehr aus Angst!!???!! Ich glaube nicht das der alte Mann dafür in den Bau muß, wäre echt übel wenn doch. Thomas Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted February 17, 2013 at 10:25 PM Share Posted February 17, 2013 at 10:25 PM Notwehrexzess oder putative Notwehr sollten sonst wohlt zum tragen kommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted February 17, 2013 at 10:26 PM Share Posted February 17, 2013 at 10:26 PM Rechtswidrig und gegenwärtig sind die Kriterien. Also bitte nicht so besserwisserisch tun, wenn man selbst knapp daneben liegt "gegenwärtig" scheint der Aufhänger zu sein. Die Gegenwärtigkeit hatte ja nun - das wievielte Gericht? - bestätigt; aus welchen Sichtweisen auch immer abgeleitet. Und noch einmal: Körperbehindert; alt; Einbrecher in der Überzahl; Tod einer überfallenen älteren Dame kurz vorher, weil sie durch die Einbrechergefoltert/mißhandelt wurde, in einem Nachbarort; 5 durch meine Wohnstube laufende junge agile Einbrecher. Wer maßt sich unter diesen Umständen an, zu sagen, der alte Herr hätte erkennen müssen, daß es kein gegenwärtiger Angriff mehr gewesen wäre sondern Flucht; hätte nicht schießen dürfen. Irgendwann muß ein Urteil bzw. ein weiterer Einspruch - der zudem noch unter dem Druck der Medien und pc gestellt wird - auch abgewiesen werden können, ohne in irgendeine Ecke gestellt zu werden. Und irgendwann hat auch der alte Herr das Recht auf Ruhe Link to comment Share on other sites More sharing options...
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