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Viereinhalb Jahre Kuschelknast für Memminger Jungamokläufer!


Hollowpoint

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das ist wieder das Problem :

Sein Vater ist Sportschütze und hatte die Waffen in seinem Tresor aufbewahrt. "Die Waffen sind aus dem Besitz des Vaters. Sie waren gesichert, aber der Bursche hat offenbar die Sicherung überwunden", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Johann Kreuzpointner am Mittwoch in Memmingen auf Anfrage.

Der Vater soll im Vorstand des Schützenvereins "Königlich privilegierte Feuerschützengesellschaft 1414 Memmingen" sein. Es gebe bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass er seine Waffen unsachgemäß aufbewahrt habe, sagte Kreuzpointner.

SPIEGEL ONLINE
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Naja, so kuschelig wirds auch wieder nicht sein. Mit 4,5 Jahren wird er immerhin mehr als ein Viertel seiner bsiherigen Lebensspanne eingebuchtet und kommt erst wieder raus, wenn er erwachsen ist (wenn solche Typen je erwachsen werden ...).

Mich würd nur mal interessieren, wie genau er damals an die Kniften gekommen ist und ob der Vater noch einen drüberbekommt..

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Der soll die Tür manipulert haben (Zahlenschloss)

Geht eigentlich ganz einfach, floureszierendes Pulver aufs Tastaturfeld, danach mit Schwarzlichtlampe die angegriffenen Zahlen notieren und die Kombinationen durchprobiert,

bei 6 verschiedene Zahlen ist das gar nicht so viel, da diese ja je 1x vorgegeben sind...

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... Zahlen notieren und die Kombinationen durchprobiert,

bei 6 verschiedene Zahlen ist das gar nicht so viel, da diese ja je 1x vorgegeben sind...

Sind das wirklich NUR 6 Zahlen gewesen ?

Wo hast Du das her ?

naja 6 unterschiedliche Zahlen : 6x5x4x3x2x1 = 720 mögliche Kombinationen

Nach spätestens 3 Fehleingaben 15 Minuten Wartezeit

Bei jeder weiteren falschen Eingabe verlängert sich die Zeit exponential

Dann muss der Bub recht lange mit erheblicher krimineller Energie daran gearbeitet haben.

Und dann immer abwarten, das der Papa wieder den richtigen Code eingibt ...

Mit 8 Zahlen = 40320 Kombinationen ist das schon erheblich sicherer = B-Schrank

Edited by rayman
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So wie ich das mitbekommen habe, hat sich der Vater an die Bayrischen Sondervorschriften gehalten: Waffenkammer mit Bartschlüssel, Schlüssel im biometrischen Möbeltresor.

Der Junge hatte schon vorher einmal den kleinen Biotresor geknackt. Und das am Tag des großen liebeskummers wieder gemacht.

Von daher besser: Schlüssel am Körper (nicht im Tresor).

Wenn dieser Staat funktionieren würde, würde man jetzt davor WARNEN, die Schlüssel in billigen biometrischen Tresoren zu lagern.

Wer den Link zu meinen Erinnerungen findet: bitte posten !!!

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Die Theorien dahinter kenn ich wohl, allein die praktische Umsetzung ist nicht ganz so einfach.

Aber es wäre der Oberhammer, wenn ein kleiner liebeskranker Schüler eine von Politikern vielfach geforderte Sicherungsmassnahme quasi im vorbeigehen überwindet und anschließend direkt noch Straftaten begeht. Ein besseres Argument gegen diesen Qutasch gibt es derzeit nicht.

Klar, irgendwie kann man jedes System überwinden, aber ein Tresorschloss ist schon die hohe Schule des Lockpickings und ein Zahlenschloß mit 999999 Kombinationsmöglichkeiten hat mich beinahe mal in den Wahnsinn getrieben als ich meine eigene (periodisch geänderte) Kombination vergessen hatte.

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Die Beamten stellten bei der Hausdurchsuchung mehrere Schusswaffen ...sicher. Diese waren in einem eigenen Raum gelagert, der durch eine Stahltüre mit Sicherheitsschloss gesichert war. Der Schlüssel zu dieser Türe wurde in einem Möbeltresor mit elektronischem Schloss aufbewahrt.

http://www.schwaebische.de/region/wir-im-sueden/bayern_artikel,-Memminger-Amoklauf-Ermittlungen-wegen-Verstoss-gegen-das-Waffenrecht-_arid,5261450.html

Und hier die (m.E. falsche ) Bayern-Regel für die Schlüsselfrage auf Seite 39

http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/inneresicherheit/themen/aufb_waffen.pdf

Bzw. etwas ausführlicher hier: http://www.jagderleben.de/schluessel-schrank-frage

Bayern geht davon aus, dass der Tresor der Schlüsselaufbewahrung die Wertstufe des eigentlichen Tresors runterstuft. Diese Auffassung wurde bereits von RAs widerlegt, weiss aber nicht, ob es dazu ein Urteil gibt. Wir werden es ja bald erfahren, wenn dem Vater der Prozess gemacht wird.

Der DJV sagt:

Das Waffengesetz verlangt lediglich, dass Nichtberechtigte keinen Zugriff zu den Waffen haben dürfen. Das bedeutet konkret, dass der Schlüssel zum Waffenschrank beispielsweise nicht auf demselben liegen oder in der Wohnung an einem Schlüsselbrett hängen darf. Eine Aufbewahrung in einem weiteren Schrank, der dem gleichen Schutzniveau wie dem des Waffenschrankes entspricht, ist zwar sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Es reicht aus, dass der Schlüssel so versteckt ist, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf – und dadurch auf Waffen und Munition – haben.

http://www.jagdnetz.de/news?meta_id=2896

Mir kommt das so vor, wie der "kindersichere" Verschluss an Medikamentenflaschen. Nachdem dieser eingeführt wurde, haben sich mehr Kinder mit Medikamenten vergiftet als davor. Grund: die Eltern haben statt auf Aufklärung ihrer Kinder, dem "kindersicheren" Verschluss vertraut. Genau das gleiche macht der Hype um Biometrie. Biometrie funktionert, wenn man dafür 5000 Euro und mehr ausgibt. Bei 200 Euro Tresoren versagt sie. Haben der Chaos Computer Club und das Fraunhofer Institut mehrfach bewiesen.

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Naja, so kuschelig wirds auch wieder nicht sein. Mit 4,5 Jahren wird er immerhin mehr als ein Viertel seiner bsiherigen Lebensspanne eingebuchtet und kommt erst wieder raus, wenn er erwachsen ist (wenn solche Typen je erwachsen werden ...).

Der Bub hat Glück gehabt, dass es keine Toten gab, sonst wären es sicher mehr als 4,5 Jahren. Ausserdem hätte er es ja nicht müssen, war ja genung alt um die Konsequenzen seines Handels abschätzen zu können. Die Frage bleibt ob er nach dieser Zeit geläutert aus dem Knast kommt oder wenn es dumm läuft, der Anfang einer kriminellen Karriere erst anfängt. Kommt natürlich darauf an was er für Mitgefangene hat und ob die "Resozialisierung" in dem Fall Früchte trägt oder nicht.

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Für den Transport im Auto gilt nach der AWaffV: Die Waffe muss nicht unbedingt in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, sondern darf lediglich nicht zugriffsbereit sein. Das heißt: Sie darf bei einem Transport in einem unverschlossenen Behältnis nicht innerhalb von drei Sekunden mit weniger als drei Handgriffen in Anschlag gebracht werden können.

hmm, das kenne ich aber anders ...

nämlich in einem verschlossenen Behältnis ...

dazu Hartmann-Tresore

In der Anlage 1 Nr. 13 (zu § 1 Abs. 4 des Waffengesetzes) heißt es, eine Schusswaffe sei zugriffsbereit, „wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.“

Sicher ist: ein einfaches Futteral ohne Schloss reicht nicht mehr aus, wenn die Waffe im Auto transportiert wird.

Quelle
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Warum glaubst du einem Waffenschrankverkäufer?

Im WaffG steht:

FREIE Waffen müssen verschlossen transportiert werden.

EWB Waffen müssen geschlossen transportiert werden und nicht zugriffsbereit (3 Sekunden Regel)

Geschlossen ist u.a. auch ein Futteral ohne Schloss.

Leider wissen die meisten Polizisten auch nicht Bescheid, was dazu führt, dass man erstmal die anzeige am Hals hat und auch, wenn man nach dem Gesetz alles richtig gemacht hat, auf 200 Euro Selbstbeteiligung sitzen bleibt, weil man einen RA braucht, der das verbriefte Recht vor den unwissenden Richtern verteidigt.

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Geschlossen ist u.a. auch ein Futteral ohne Schloss.

weil ich mal einen Bericht gesehen habe wo der gute Händler an das Gewehrfutteral noch ein Schloß gebammelt hat (war ein Händler , der fuhr mit ein paar Langwaffen auf einen Stand zum einschiessen oder sowas ähnliches) und das mit den neuen Vorschriften begründet hat .

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Der sitzt keine 4,5 Jahre!

Als bisher nicht Vorbestrafter ist der nach 2,25 Jahren wieder draußen, mit Anrechnung der U-Haft!

Auch bei der "Produktion" von Toten hätte er maximal 10 Jahre Jugendhaft kriegen können.

GRUß

Jugenstrafe - mildernde, altersbedingte Umstände, da der Täter weder die sittliche noch geistige Reife besitzt,

um die gesamte Tragweise seiner Tat in vollem Umfang zu erkennen:

... das ist ja auch bei den so genannten "Ehrenmorden" vor allem bei unseren türkischen "Mitbürgern" der Trick :

Die eigene Tochter/Schwester "kalt" machen und der ganze Clan hat beschlossen, das der minderjährige Sohn/Bruder der Täter ist.

Denn der Kleine Türkenjunge kommt billiger davon, als die familiären Drahtzieher dahinter

So ein "Kleiner Tükenjunge" tut mit übrigens leid - in so einer beschissenen Familie würde ich niemals leben wollen !

Danach kommt das "grosse Schweigen", der feigen (Ehrenmord-Familie) ...

Ein gutes Beispiel, wie einfach das deutsche Jugendstrafrecht für einen gemeinschaftlich geplanten MORD missbraucht werden kann !

jeder anständige Mensch kann da nur >>> :puke:

PS:

Der Junge über den wir hier sprechen, war bei der Tat alt genug, um zu erkennen das er richtig in die Kloschüssel langt.

Da hab ich wenig Mitleid für !

Die deutschen Polizeiverantwortlichen haben sehr anständig verhandelt, während der Junge weiter rumgeballert hat - man erinnere sich !

In den USA wäre der vom Sniper umgelegt worden -

Somit wäre das Thema Jugendstrafe "ad akta" zu legen.

Ob der Bub das weiß - wie knapp er da am finalen Todesschuss vorbei geschrammt ist ?

Edited by rayman
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Hier steht ein bisschen mehr: Der Sohn habe, so das Gericht, zwar "keine schädlichen Neigungen", doch wegen der Schwere der Schuld sei die Jugendstrafe zwingend nötig. Deren Höhe richte sich nach dem Erziehungsbedarf. Und der sei "ganz erheblich".

http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/ueberregional/blick-in-die-welt_artikel,-Haft-fuer-Memminger-Schul-Schuetzen-_arid,204928.html

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