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Umsetzung des EGMR-Urteils weitestgehend gelungen


Jägermeister

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Pressemitteilung von Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20. Februar 2013

Anhörung zum Jagdrecht leidet unter Nicht-Beteiligung von Vertretern des Tierschutzes

Behm: „EGMR-Urteil ohne Wenn und Aber umsetzen“

Nach der Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des EGMR-Urteils zur Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die Anhörung zur Umsetzung des EGMR-Urteils zur Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften litt massiv darunter, dass die VertreterInnen der Jagd unter sich blieben und Sachverständige des Tierschutzes fehlten. So nimmt es nicht Wunder, dass mit Ausnahme der Vertreterin des Ökologischen Jagdverbandes alle Sachverständigen den Ansatz der Bundesregierung unterstützten, nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zur ethischen Befriedung von Grundstücken zuzulassen. Zum Teil forderten sie sogar noch mehr Einschränkungen, um eine flächendeckende Bejagung so weit wie möglich sicherstellen zu können. Als objektive Bestätigung des Gesetzentwurfes kann man die Stellungnahmen dieser extrem einseitig zusammengesetzten Sachverständigenschaft nicht sehen.

Das EGMR-Urteil ist aber ohne Wenn und Aber umzusetzen, ob einem nun passt oder nicht. Demgegenüber haben vor allem die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen zur Anhörung gezeigt, dass sich große Teile der traditionellen Jägerschaft immer noch schwer damit tun zu akzeptieren, dass Jagdgegner zukünftig das Recht haben, ihr Grundstück aus ethischen Gründen zu befrieden. Das zeigt sich insbesondere an den Ausführungen zum Inkrafttreten der ethischen Befriedung nach dem Ende mindestens neunjähriger Jagdpachtverträge, zum fehlenden Antragsrecht von Eigenjagdbesitzern und von juristischen Personen, aber auch zu den Gründen, die dazu führen können, dass Anträge auf ethische Befriedung abgelehnt und Zwangsbejagungen angeordnet werden können. Diese Regelungen sollen offenbar dazu genutzt werden, die Genehmigung von Befriedungsanträgen möglichst zur Ausnahme zu machen.“

Jens Dörschel

Wiss. Mitarbeiter, Büro Cornelia Behm MdB,

Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Tel. 030-227 71566, Fax 76165

www.cornelia-behm.de

Und die Jagdhasser haben auch was zu vermelden:

Öffentliche Anhörung zum Thema „Änderung des Bundesjagdgesetzes“: Ein Stelldichein der Lobbyisten

Flut von neuen Klagen droht

Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

sehr geehrte Damen und Herren,

als einer der Anwälte, die das EGMR-Urteil erstritten haben, und als Vertreter von zahlreichen Grundstückseigentümern habe ich die Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wegen der Änderung des Bundesjagdgesetzes über das Parlamentsfernsehen verfolgt. Die Befürchtungen der ethischen Jagdgegner, dass es sich dabei um eine reine Lobbyveranstaltung handeln könnte, haben sich leider bestätigt, was einer Beerdigung des Pluralismus und der Demokratie in diesem Fall gleichkommt.

Gesetzesentwurf bietet ein Sammelsurium von neuen Klagemöglichkeiten
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