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Gymnasium Wernigerode: 15-Jährige schießt um sich!


Hollowpoint

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Bedeutet "Schießen" im Sinne des Waffengesetzes nicht, dass ein fester Körper durch ein Rohr getrieben wird? Korrekt müsste es heißen "15jährige knallt laut".

Im Prinzip ja.

Trotzdem könnte sie mit ihrer Knallerei eine schwere Körperverletzung verursacht haben, sofern bei ihrem Knallopfer ein irreversibler Tinnitus zurückbleibt.

Viel mehr als gefährliche/schwere Körperverletzung wird man ihr strafrechtlich nicht vorwerfen können.

Trotzdem ist sie m.E. ein klassischer Fall für die geschlossene Psychiatrie.

GRUß

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Ist die knallerzeugende 6mm Flobert Startpistole für die Bundesjugendspiele auch eine Sportpistole?

Könnt ihr euch Vorstellen dass man das Ding als 10Jähriger damals - vor dem Fußmarsch zum Aschesportplatz, vom Lehrer(!) in die Finger gedrückt bekam, mit den Worten: "die schleppst Du!" :freu:

Vorbei die Zeit ... :rip:

Whitney

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