Hollowpoint Posted January 24, 2004 at 08:37 PM Share Posted January 24, 2004 at 08:37 PM Der geistige Dünnschiss von EX-Bundesrätin Ruth Metzler hat keine Chance auf Umsetzung!!! Das Wahlergebnis der jüngsten Schweizer Wahlen hat sich somit bereits sehr positiv ausgewirkt. http://www.bielertagblatt.ch/article.cfm?ressort=Schweiz-BE&kap=bta&job=7921310&startrow=3 NUR WEITER SO!!! 8) GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted January 25, 2004 at 08:53 AM Share Posted January 25, 2004 at 08:53 AM .... die Wahrheit setzt sich durch ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted January 25, 2004 at 12:11 PM Share Posted January 25, 2004 at 12:11 PM .... die Wahrheit setzt sich durch ... ....aber leider nur in der Schweiz.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
J.D.Harris Posted January 25, 2004 at 08:14 PM Share Posted January 25, 2004 at 08:14 PM Auf unsere Freunde in der Schweiz ist eben verlass! Auch wenn UNS das hier im Moment nicht viel bringen mag...diese Tatsache wird auch den Hoplophoben bei uns hier wie ein Stachel im Gesäss hängen bleiben! Lasst euch nicht unterkriegen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
JM Posted January 26, 2004 at 09:35 AM Share Posted January 26, 2004 at 09:35 AM EX-Bundesrätin Ruth Metzler NA NA NA NA, NA NA NA NA, HEY HEY HEY, GOOD BYE!! :gulp: :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 21, 2007 at 09:39 AM Share Posted February 21, 2007 at 09:39 AM Als Dienstwaffen werden im allgemeinen Kurz- oder Langwaffen bezeichnet, die bei staatlichen Behörden dienstlich verwendet werden bzw. wurden. Diese Waffen finden auch im schießsportlichen Bereich Verwendung. Einige deutsche Schießsportverbände haben für diese Waffen gesonderte Disziplinen ausgeschrieben. Je nach Sportordnung werden Dienstwaffen unterschiedlich definiert. Im Anschluss werden die Kurz- und Langwaffendefinitionen der vier größten Verbände zusammenfassend wiedergegeben. Näheres bezüglich der Kaliber, Lauflängen, Visiereinrichtungen etc. ist in den einzelnen Sportordnungen nachzulesen. Der Bund Deutscher Sportschützen (BDS) nennt in seiner Sportordnung alle in der Disziplin Dienst-Sportpistole und -revolver zugelassenen Waffentypen und schreibt die Verwendung des Originalkalibers vor. Diese Liste kann jährlich bei Bedarf aktualisiert werden. Im Langwaffenbereich sind Dienstsportgewehre alle im Originalzustand befindlichen Repetier- oder Selbstladegewehre, die bis zum 31.12.1965 bei einer Armee- oder Polizeieinheit als Standardbewaffnung eingeführt waren. Im Bund der Militär- und Polizeischützen (BDMP) besitzt eine Kurzwaffe die Eigenschaft einer Dienstwaffe, wenn diese bei einer regulären Armee, bei der Polizei oder beim Zoll geführt und nicht verändert wurde. Langwaffen sind dann als Dienstgewehr zugelassen, wenn sie zum Verschießen von Metallpatronen mit Nitro-Treibladungspulver und Mantelgeschossen eingerichtet sind und vor dem 01.01.1965 in einer regulären Armee, bei der Polizei, beim Grenzschutz oder beim Zoll über das Versuchsstadium hinaus geführt wurden. Nicht zugelassen sind speziell für militärsportliche Zwecke eingeführte oder verbesserte Dienstgewehre. Im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw) sind Kurzwaffen als Dienstpistolen oder Dienstrevolver zugelassen, wenn sie nachweislich bei einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus eingeführt waren oder sind und das Originalvisier aufweisen. Alle Großkalibergewehre, die zum Verschießen von Metallpatronen mit Nitrotreibladungspulver und Mantelgeschossen eingerichtet sind und in einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus mit Entwicklungsstand bis 1945 eingeführt worden sind, sind demnach Dienstgewehre. Der Deutsche Schützenbund (DSB) kennt keine Dienstwaffen, er verwendet den engeren Begriff der Ordonnanzwaffen. Für kurzläufige Dienstwaffen bietet der DSB keine Disziplinen an. In der Disziplin Ordonnanzgewehr sind nur solche Repetiergewehre zugelassen, die bis einschließlich 31.12.1963 beim Militär geführt wurden.--Doc44 17:17, 20. Feb 2007 (CET) Mehr Info Hier klicken Link to comment Share on other sites More sharing options...
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