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Keine Chance für Schweizer Waffenregister!


Hollowpoint

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  • 3 years later...

Als Dienstwaffen werden im allgemeinen Kurz- oder Langwaffen bezeichnet, die bei staatlichen Behörden dienstlich verwendet werden bzw. wurden. Diese Waffen finden auch im schießsportlichen Bereich Verwendung. Einige deutsche Schießsportverbände haben für diese Waffen gesonderte Disziplinen ausgeschrieben. Je nach Sportordnung werden Dienstwaffen unterschiedlich definiert. Im Anschluss werden die Kurz- und Langwaffendefinitionen der vier größten Verbände zusammenfassend wiedergegeben. Näheres bezüglich der Kaliber, Lauflängen, Visiereinrichtungen etc. ist in den einzelnen Sportordnungen nachzulesen.

Der Bund Deutscher Sportschützen (BDS) nennt in seiner Sportordnung alle in der Disziplin Dienst-Sportpistole und -revolver zugelassenen Waffentypen und schreibt die Verwendung des Originalkalibers vor. Diese Liste kann jährlich bei Bedarf aktualisiert werden. Im Langwaffenbereich sind Dienstsportgewehre alle im Originalzustand befindlichen Repetier- oder Selbstladegewehre, die bis zum 31.12.1965 bei einer Armee- oder Polizeieinheit als Standardbewaffnung eingeführt waren.

Im Bund der Militär- und Polizeischützen (BDMP) besitzt eine Kurzwaffe die Eigenschaft einer Dienstwaffe, wenn diese bei einer regulären Armee, bei der Polizei oder beim Zoll geführt und nicht verändert wurde. Langwaffen sind dann als Dienstgewehr zugelassen, wenn sie zum Verschießen von Metallpatronen mit Nitro-Treibladungspulver und Mantelgeschossen eingerichtet sind und vor dem 01.01.1965 in einer regulären Armee, bei der Polizei, beim Grenzschutz oder beim Zoll über das Versuchsstadium hinaus geführt wurden. Nicht zugelassen sind speziell für militärsportliche Zwecke eingeführte oder verbesserte Dienstgewehre.

Im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw) sind Kurzwaffen als Dienstpistolen oder Dienstrevolver zugelassen, wenn sie nachweislich bei einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus eingeführt waren oder sind und das Originalvisier aufweisen. Alle Großkalibergewehre, die zum Verschießen von Metallpatronen mit Nitrotreibladungspulver und Mantelgeschossen eingerichtet sind und in einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus mit Entwicklungsstand bis 1945 eingeführt worden sind, sind demnach Dienstgewehre.

Der Deutsche Schützenbund (DSB) kennt keine Dienstwaffen, er verwendet den engeren Begriff der Ordonnanzwaffen. Für kurzläufige Dienstwaffen bietet der DSB keine Disziplinen an. In der Disziplin Ordonnanzgewehr sind nur solche Repetiergewehre zugelassen, die bis einschließlich 31.12.1963 beim Militär geführt wurden.--Doc44 17:17, 20. Feb 2007 (CET)

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