Jägermeister Posted March 14, 2013 at 12:44 PM Posted March 14, 2013 at 12:44 PM Betrüger muss Gewehr abgeben Steinfurt - Ein 59-jähriger Steinfurter muss seine Waffenbesitzkarte und sein Jagdgewehr abgeben, weil er Steuern hinterzogen hat. Das hat das Verwaltungsgericht in Münster am Dienstag entschieden.Quelle und mehr: http://www.mv-online.de/Muensterland/Wegen-Steuerhinterziehung-nicht-zuverlaessig-Betrueger-muss-Gewehr-abgeben
greyman Posted March 14, 2013 at 01:01 PM Posted March 14, 2013 at 01:01 PM Wie geht das denn? Dass der Steinfurter gegen das Urteil zur Steuerhinterziehung noch in Revision gehen will, änderte an der Haltung des Verwaltungsgerichts nichts. Personen, die zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt worden sind, können laut Gesetz die Zuverlässigkeit für den Besitz einer nicht Waffe aufweisen. Obwohl das Urteil nicht rechtskräftig ist, wird er schon als "nicht zuverlässig" gebranntmarkt? Und wenn er dann in der Revision freigesprochen wird?
Krümelmonster Posted March 14, 2013 at 01:55 PM Posted March 14, 2013 at 01:55 PM WaffG §5.(2).1.a wenn die Person verurteilt wird. Bei Freispruch oder einem Strafmaß unter 60 Tagessätzen muss man ihm die Sachen wieder aushändigen.
Medizinmann Posted March 14, 2013 at 02:00 PM Posted March 14, 2013 at 02:00 PM Nö muss man nicht, man kann. Von einem bis 60 Tagessätzen ist der Ermessensspielraum des SB/ der Behörde. (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die 1.a)wegen einer vorsätzlichen Straftat, b)wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat, c)wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
Krümelmonster Posted March 14, 2013 at 02:12 PM Posted March 14, 2013 at 02:12 PM Da kommt es aber eher darauf an was man gemacht hat. Wenn man seinen Lappen für 3 Monate abgibt, hat man eine Straftat begangen, deshalb wird einem die Behörde aber nicht die Waffen einziehen. Hab ich einem auf die Nase gehauen und werde verknackt, sieht das schon anders aus.
laloux Posted March 14, 2013 at 02:15 PM Posted March 14, 2013 at 02:15 PM zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind So Einfach isses dann wohl doch nicht, in diesem Fall ist das Urteil in der Steuersache NICHT rechtskräftig, oder habe ich was falsches gelesen?? Grüsse, Laloux
Medizinmann Posted March 14, 2013 at 02:18 PM Posted March 14, 2013 at 02:18 PM Nein, noch ist es nicht rechtskräftig.
Krümelmonster Posted March 14, 2013 at 02:18 PM Posted March 14, 2013 at 02:18 PM Korrekt. Gefahrenabwehr? Dafür müssten aber auch Stichhaltige Agumente vorliegen. Um ne klare Aussage zu treffen müsste man mehr Wissen.
Jägermeister Posted March 14, 2013 at 02:21 PM Author Posted March 14, 2013 at 02:21 PM Diese Themen wiederholen sich ständig... Steuerhinterziehung: Entziehung der Waffenbesitzkarte Und die Sache mit der Klage auf Herausgabe... Sportschütze erhält seine Waffen nicht zurück
10er Posted March 14, 2013 at 02:22 PM Posted March 14, 2013 at 02:22 PM Eigentlich dürfte die Behörde nicht die Waffen einziehen sondern nur die WBK, mit entsprechender Fristsetzung zur Veräußerung, oder liege ich da falsch?
volker4 Posted March 15, 2013 at 07:56 AM Posted March 15, 2013 at 07:56 AM WaffG §5.(2).1.a wenn die Person verurteilt wird. Nein, da er 2 Jahre und 8 Monate bekommen hat, greift hier § 5 Abs. 1 Nr. 1 b WaffG. Folglich ist er absolut unzuverlässig, ohne das irgendwelche Ausnahmegründe geprüft werden müssen. Daraus ergäben sich dann auch Möglichkeiten für die Behörde, ohne rechtskräftige Verurteilung tätig zu werden. Vielleicht ist ja das Urteil aber auch schon rechtskräftig, weil die letzte Instanz die Revision nicht zugelassen hat und der Betroffene überlegt jetzt lediglich, ob er gegen diese Nichtzulassung noch vorgeht.
rayman Posted March 15, 2013 at 08:31 AM Posted March 15, 2013 at 08:31 AM Egal wie - aber um sozusagen "aus dem Stand" erstinstanzlich 2 Jahre und 8 Monate aufgebrummt zu bekommen, muss man schon ein ganz "schlimmer Finger" sein. Stellt das mal in Relation zum Strafmaß für "fahrlässige Tötung" In keinem Fall kann man damit rechnen, das der Mann in der Revision zu einer eine Strafe unter 60 Tagessätzen verurteilt werden kann. Ich denke auch das die Zuverlässigkeit in diesem Fall nicht mehr gegeben ist.
Medizinmann Posted March 15, 2013 at 08:41 AM Posted March 15, 2013 at 08:41 AM Ach, bei unserm Steuerrecht ist auch ein Freispruch denkbar...
Hollowpoint Posted March 15, 2013 at 08:57 AM Posted March 15, 2013 at 08:57 AM Ach, bei unserm Steuerrecht ist auch ein Freispruch denkbar... Wie kommst Du zu dieser Behauptung? In D werden Steuervergehen überproportional hart betraft! Um als Ersttäter im Fall einer schweren Körperverletzung 2 Jahre und 8 Monate aufgebrummt zu bekommen, muß man ein Opfer schon in den Rollstuhl prügeln, oder besoffen totfahren. Veruntreue/Unterschlage/Hinterziehe aber mal 1 Milliönchen an anderer Leute Geld/Steuern, dann gibt's aber Saures! GRUß
Medizinmann Posted March 15, 2013 at 09:03 AM Posted March 15, 2013 at 09:03 AM Nja, klar, wenn die Straftat erwiesen und vorsätzlich begangen wurde ist das schon klar, aber gerade im Steuerrecht gibts doch auch den möglichen unbeabsichtigten Irrtum oder irre ich mich da?
Hollowpoint Posted March 15, 2013 at 09:10 AM Posted March 15, 2013 at 09:10 AM Im Steuerrecht gibt es allenfalls die "leichtfertige Steuerverkürzung". Aber auch da setzt es schnell mal ein paar hundert bis etliche tausend Euro Bußgeld, wenn es sich nicht gerade um Lappalien handelt. Und selbst bei Lappalien ergehen immer mehr sogenannte "Du-Du-Verfügungen" (Ermahnungsschreiben) an die "Sünder". Und wenn dann noch ne Urkundenfälschung dazukommt (hat man gleich, wenn man z.B. aus einem Spendenbeleg über 50 € durch Hinzufügen einer Null einen 500 € Beleg macht), dann geht's mal locker ab 90 TS los. GRUß
Medizinmann Posted March 20, 2013 at 05:42 PM Posted March 20, 2013 at 05:42 PM Mal so ein Strafmaß in Relation. http://www.ln-online.de/Lokales/Luebeck/Urteil-im-Rehderbruecken-Prozess-Todesraser-wird-verwarnt
Hollowpoint Posted March 20, 2013 at 06:07 PM Posted March 20, 2013 at 06:07 PM Dafür hätte der Typ schon 2 Jahre und acht Monate verdient. Nicht wegen des Totfahrens. Sondern wegen der rücksichtslosen Unfallflucht! Ein Nichtmigrant hätte in diesem Fall sicher die vom Staatsanwalt geforderte Strafe von 1 Jahr und 3 Monaten bekommen. GRUß
Huissier Posted March 21, 2013 at 06:16 AM Posted March 21, 2013 at 06:16 AM ist glaub ich schon älter: http://www.rincke-ruebartsch.de/uploads/media/Wie_strafbar_darf_ich_sein.pdf
binnurich Posted March 21, 2013 at 06:41 AM Posted March 21, 2013 at 06:41 AM Wie kommst Du zu dieser Behauptung? In D werden Steuervergehen überproportional hart betraft! Um als Ersttäter im Fall einer schweren Körperverletzung 2 Jahre und 8 Monate aufgebrummt zu bekommen, muß man ein Opfer schon in den Rollstuhl prügeln, oder besoffen totfahren. Veruntreue/Unterschlage/Hinterziehe aber mal 1 Milliönchen an anderer Leute Geld/Steuern, dann gibt's aber Saures! GRUß Na sowas hier zum Beispiel: http://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige-body.php?zg=0&SID=573b066c2d04ed21154a9f0bc9c4a9b2?Zeitschr_Liste=IBR%202007%207&HTTP_DocType=News&NewsID=9181
erik_fridjoffson Posted March 21, 2013 at 07:42 AM Posted March 21, 2013 at 07:42 AM Wie kommst Du zu dieser Behauptung? In D werden Steuervergehen überproportional hart betraft! GRUß Das hat sich aber erst seit ung. 2 Jahren geändert, früher galt je mehr Du hinterzogen hast, desto besser bist Du proportional davongekommen. Das führte soweit, das von Kohl für Graf La... sogar ein Gesetz gemacht wurde, das ein halbes Jahr lang Strafzahlungen steuerlich absetzbar waren. Das heisst, er hatte Steuer hinterzogen, musste diese nachzahlen und konnte die Mille Strafe, die er zahlen musste gleich wieder absetzen
Der Reservist Posted March 22, 2013 at 07:46 AM Posted March 22, 2013 at 07:46 AM Das heisst, er hatte Steuer hinterzogen, musste diese nachzahlen und konnte die Mille Strafe, die er zahlen musste gleich wieder absetzen Na Mensch, wenn das keine "außergewöhnlichen Belastungen" sind - was denn?
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