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Verstoß gegen das Waffengesetz festgestellt/ /Zoll stellt 600 Stück Wurfsterne sicher


Jägermeister

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Bereits Mitte September zeigten die Beamten des Zollamtes Hamburg im Rahmen einer Beschaumaßnahme ein gutes Gespür, als sie eine Sendung mit "Waffen und Messern zu Dekorationszwecken" aus China kontrollierten. Unter den 227 Kartons befanden sich 10 Kartons mit 600 Stück Wurfsternen, die für den deutschen Markt bestimmt waren.

Wurfsterne gelten laut Waffengesetz als eine verbotene Waffe, so dass sie vom Zoll beschlagnahmt wurden. "Es ist nicht selten, dass bei solchen Gegenständen zu Dekorationszwecken auch verbotene Waffen festgestellt werden", so Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg. Gegen den Einführer der Waffen wird nun ein Strafverfahren wegen Nichtbeachtung der waffenrechtlichen Bestimmungen eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Hamburg übernommen.

Zusatzinformationen:

Die Zollverwaltung überwacht gemäß §33 Abs.3 Waffengesetz den Warenverkehr an den Außengrenzen der Europäischen Union und den innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Waffen und Munition nur durch Berechtigte und in Übereinstimmung mit den waffenrechtlichen Bestimmungen nach Deutschland und in die Europäische Union verbracht oder mitgenommen werden. Die Nichtbeachtung der waffenrechtlichen Bestimmungen führt grundsätzlich zur Einleitung eines Strafverfahrens und zur Beschlagnahme der verbrachten oder mitgenommenen Waffen und Munition.

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