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DH Kolumne No. 2/2013 - Allahu akbar - Willkommen im Schützenverein !


DirtyHarry

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Sehr geehrter Leser und Leserinnen,

momentan ist die Aufregung groß, ob Personen welche eine legale Waffe besitzen wollen, vom Verfassungsschutz überprüft werden sollen. Normalerweise besorgen sich Berufsverbrecher, Terroristen und sonstiges Gelichter illegale Waffen. Das macht weniger Aufwand, illegale Waffen sind im Übermaß vorhanden und ob bei einer Strafe wegen eines schweren Verbrechens noch 4,95 EUR wegen illegalen Waffenbesitzes dazukommt ist unerheblich. Die Strafrabatte wegen schwerer Kindheit, psychischer Krankheit, Alkoholabhänigkeit oder ausländischer Mentalität machen das 200 mal wieder wett.

Wozu dann eigentlich solche Überpfrüfungen ? Leider gibt es trotzdem immer wieder Fälle wo sich etwa Hells Angels Mitglieder, Neonazis oder radikale Islamisten legal Waffen beschaffen. Und solange sie nicht vorbestraft sind, wird kaum jemand das verhindern. Wir wollen ja niemand diskriminieren im Kuschelsstaat !

Ein Beispiel: Ein offenbar mindestens schwer konservativer Islamist taucht in einem Schützenverien auf und absolviert unauffällig sein Training und beantragt seine erste Waffe. Er wird vom Verein der Erlaubnsbehörde als potentiell bedenklich gemeldet. Trotzdem liegt nichts handfestes vor. Aufgrund eindeutig islamistischen Aussehens und Verhaltens kann ihn weder der Verein so einfach rauswerfen oder die Behörde die Erlaubnis verweigern. Es sei denn sie wollen nach dem AGG & Co verklagt werden ! Anders würde der Fall natürlich wenn die Behörde von anderen Dienststellen erfahren würde, ob der Kandidat von Verfassungschutz & Co beobachtet werden würde. Sieht er nur "gefährlich" aus oder ist er potentiell tatsächlich gefährlich ?

In Deutschland wurde schon viel Unfug mit dem Waffenrecht getrieben, doch bedeutet das, dass jede Änderung automatisch schlecht sein muss ? Was meinen Sie ?

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doch bedeutet das, dass jede Änderung automatisch schlecht sein muss ? Was meinen Sie ?

Wo fangen wir an mit der Überprüfung und wo hört es auf?

Auch hier sollte die Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielen. Es wird immer wieder Leute geben, die zu doof sind, sich des "Schwarzen Marktes" zu bedienen und deshalb tatsächlich den legalen Weg gehen - ist letztendlich auch unverfänglicher. Aber. .. . . .. .. ..wieviele Schützen werden dies wohl sein?

Müssen wir für jede Eventualität ein Gesetz haben, eine Überprüfung veranlassen?

Muß die Masse der unbescholtenen LWB wieder einmal wegen einer eventuellen Möglichkeit eines Mißbrauchs des legalen Waffenerwerbs durch Extremisten bis in den letzten Winkel durchleuchtet werden?

Ist die "Unschuldsvermutung" außer Kraft gesetzt, wenn ich in einen Schützenverein eintrete?

Wo wäre denn ein "auffälliges meldepflichtiges Verhalten" eines Schützen anzusiedeln?

Ja, jede Änderung, die weitere Eingriffe in die Privatsphäre eines Menschen zur Folge hat, ist schlecht!

Ja, jede Änderung, die zu Bespitzelung und Denunziation führt, ist schlecht!

Ja, jede Änderung, die Mißtrauen in eine Kameradschaft bringt, ist schlecht!

Ja, jede Änderung, die Vereinsvorstände zu IM macht, ist schlecht!

Ja, jede Änderung, die dazu führt, daß man seine Meinung nicht mehr frei äußern kann, weil ein Anderer dies als Extremismus werten könnte, ist schlecht!

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Erstens erinnere ich an unsere Verfassung, nach der niemand wegen seines Aussehens, seiner sexuellen Ausrichtung oder seines Glaubens benachteiligt werden darf. Zweitens wird hier proaktiv wegen einer nicht vorhandenen Gefahr wieder einmal in die Grundrechte von Millionen gesetzestreuer Bürger eingegriffen, von denen nahezu 100% niemals auch nur in die Nähe der von Dir aufgezählten Spinner kommen. Wozu also dieser neuerliche Hirnfurz?

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Wäre dir wohl, wenn auf der Bahn neben dir ein Typ im Salafistenlook schiessen würde ?

Erstens erinnere ich an unsere Verfassung, nach der niemand wegen seines Aussehens, seiner sexuellen Ausrichtung oder seines Glaubens benachteiligt werden darf. Zweitens wird hier proaktiv wegen einer nicht vorhandenen Gefahr wieder einmal in die Grundrechte von Millionen gesetzestreuer Bürger eingegriffen, von denen nahezu 100% niemals auch nur in die Nähe der von Dir aufgezählten Spinner kommen. Wozu also dieser neuerliche Hirnfurz?
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Wäre dir wohl, wenn auf der Bahn neben dir ein Typ im Salafistenlook schiessen würde ?

Würde bei mir im Verein nicht vorkommen. Und den anderen Vereinen, in denen ich Mitglied bin, auch nicht. Es entscheidet immer noch der Verein, wen er aufnimmt. Und sollte der Typ sich am Anfang mit Glattrasur tarnen und erst nach Unterschrift wieder seinen Lausebart wachsen lassen, so gibt es bei uns immer noch die Probezeit. Spriesst der Bart folgt die Abfahrt! :dancing:

Für solcher Art Regularien brauche ich weder hoplophobe Politikerunterstützung noch die Unterstüzung eines zweifelhaften Verfassungsschutzes. Es reicht gesunder Menschenverstand. Da der bei unserer politischen Elite abhanden gekommen ist, kann er von dieser auch nicht nachvollzogen werden. Und man munkelt, er funktioniert...

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Wäre dir wohl, wenn auf der Bahn neben dir ein Typ im Salafistenlook schiessen würde ?

Ist dir wohler, wenn neben dir ein in Ehren ergrauter Schütze steht, der den Begriff Sicherheit anscheinend immer noch nicht verinnerlicht hat und beim Laden des Gewehres die Mündung bedenklich in die Nähe deines Kopfes kommt?

Wenn es seine "Berufs-/Traditionskleidung" - was soll´s. Solange er sich an die Regeln beim Schießen hält und sich auch sonst als "Mitbürger" gibt, ist es doch in Ordnung.

Und sicherlich sind bei euch meist mehr als 2 Stände besetzt.

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Da scheinst du nicht ganz auf der Höhe der Zeit zu sein. Mittlerweile spielt sich folgende Szene reglmäßig ab:

Typen im Salafistenlook :arab: wollen in angesehene Disco's. Sie werden von den Türstehern abgewiesen. Sofort wird die Disco verklagt wegen Diskriminierung und muss zahlen ... Aufgrund des geringen Streitwerts kommt es nicht weiter hoch zu höheren Gerichten.

Und du willst mir erzählen, dass man etwa Salafisten einfach so aus dem Verein werfen darf ? Da hast du die Rechnung aber ohne die Anwälte gemacht. :rip:

Würde bei mir im Verein nicht vorkommen. Und den anderen Vereinen, in denen ich Mitglied bin, auch nicht. Es entscheidet immer noch der Verein, wen er aufnimmt. Und sollte der Typ sich am Anfang mit Glattrasur tarnen und erst nach Unterschrift wieder seinen Lausebart wachsen lassen, so gibt es bei uns immer noch die Probezeit. Spriesst der Bart folgt die Abfahrt! :dancing:
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Da scheinst du nicht ganz auf der Höhe der Zeit zu sein. Mittlerweile spielt sich folgende Szene reglmäßig ab:

Typen im Salafistenlook :arab: wollen in angesehene Disco's. Sie werden von den Türstehern abgewiesen. Sofort wird die Disco verklagt wegen Diskriminierung und muss zahlen ... Aufgrund des geringen Streitwerts kommt es nicht weiter hoch zu höheren Gerichten.

Dann laßt sie doch rein. Solange sie saufen und tanzen, ist es doch o.k. Für alles andere gilt das Hausrecht - es wird sich doch wohl ein Gast finden lassen, der sich beschwert.

Sie nutzen unsere Gesetze schamlos aus - und wir sind zu blöd, gleiches zu tun?

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Dann solltet ihr in der Satzung stehen haben, das eien Aufnahme ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden kann.

Es entscheidet z.B. eine außerordentliche Mitgliederversammlung nach Aussprache ausschließlich in geheimer Abstimmung.

Wenn vom Notar beurkudnet vom Amtesgericht eingetragen, wird es schwer, dagegen zu klagen.

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Dann solltet ihr in der Satzung stehen haben, das eien Aufnahme ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden kann.
Das wird ja wohl in jeder Vereinssatzung drinstehen! Und zwar ohne dies hier:

Es entscheidet z.B. eine außerordentliche Mitgliederversammlung nach Aussprache ausschließlich in geheimer Abstimmung.
Darüber hat der Vorstand zu entscheiden. So es ihn gibt, kann der Betroffene noch den Ehrenrat anrufen. Fertig.

Wenn vom Notar beurkudnet vom Amtesgericht eingetragen, wird es schwer, dagegen zu klagen.
Das wird nichts bringen, so alle rechtlich notwendigen Abläufe eingehalten wurden. Und das gehört zum Grundrüstzeug eines jeden Vereinsvorstandes! Wer das nicht drauf hat, ist fehl am Platz!
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Wenn die Mitgliederversammlung dies dem Vorstand so in die Satzung geschrieben hat, gut. Andere haben diese für die Mitgliederversammlung reserviert bzw. dem Vorstand nicht zugebilligt.

Wobei dies möglicherweise auch eien Frage ist, wann aus welcher Epcohe die Satzung ist. Da gibt es wohl auch durch Gerichtsentscheide beeinfluddte und von den Notaren angepasste Satzungsentwürfe als Vorschläge an Vereine in Gründung zu geben.

Und zumindest in NRW scheint es von Amtsgericht zu Amtsgericht gravierende Unterschiede in diversen Formalien und Inhalten zu geben.

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Die Mitgliedschaft einklagen wird wohl niemand, selbst bei Erfolg wird Er/Sie in dem Verein nie wieder Freu(n)de haben.

Och, ich kenne da jemanden, der dies getan hat (versucht) und dem es scheißegal war und ist, wie man im Verein zu ihm steht. Wenn man im Wörterbuch degenerierter Vollspacken sucht, taucht ein Bild von ihm auf. Oo, das war ein hartes Stück Arbeit, den Typen zu entsorgen... :cool:

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