Jump to content

Abfrage der Aufbewahrungssituation im Kreis Krefeld


Jägermeister

Recommended Posts

Na denn warte ich auch schonmal auf Post.

Ich habe auch zweimal nachweisen müssen, obwohl ich woanders wohne. Das erste Mal, als ich die erste WBK beantragt habe. Das muss irgendwann 2000 gewesen sein. Und dann nochmal, als man feststellte, das nach diversen Erwerbungen von :sniper: der Platz offensichtlich nicht mehr ausreichen konnte im ersten Schrank. Gut, 14 auf einmal ist ja auch nicht der Regelfall... :cool:

Da stand der Zweite selbstredend schon daneben. Mich hatte vorher aber keiner gefragt, wo die Plempen bleiben... :unschuldig:

Link to comment
Share on other sites

Habe meine WBKs noch nicht sooo lange und kein Schreiben bekommen. Dafür halt damals schon, bei der Beantragung, Fotos mit Sicherheitsstufe eingereicht.

Eine erneute „Überprüfung“ finde ich zwar albern, aber immer noch besser so, als eine „richtige“ Nachschau.

Den Text mit dem Stangenriegelschoss würde ich schlicht ignorieren. Es wird ja auch keine Nachweis über die Lagerung der Munition gefordert.

Mit den Sachbearbeitern Hr. S. und Hr. H., kann man aber eigentlich (meine Erfahrung) gut reden.

PS: Krefeld ist kein Kreis ;-)

Link to comment
Share on other sites

... Und dann nochmal, als man feststellte, das nach diversen Erwerbungen von :sniper: der Platz offensichtlich nicht mehr ausreichen konnte im ersten Schrank. Gut, 14 auf einmal ist ja auch nicht der Regelfall... :cool:

Da stand der Zweite selbstredend schon daneben. Mich hatte vorher aber keiner gefragt, wo die Plempen bleiben... :unschuldig:

... Ich habe das bisher immer pragmatisch gelöst:

Sobald nach einer Neuerwerbung der Platz nicht mehr ausreichen konnte, hab ich den neuen Schrank mit Sicherheitszertifikat fotografiert und mit der WBK zum Eintrag der weiteren Waffe dessen Anschaffung mit den Bildern dokumentiert.

Das kommt bei den SB gut an und verschafft gegenseitigen Respekt und Vertrauen.

Bisher hat man mich "in Ruhe" gelassen ...

Link to comment
Share on other sites

Das kommt bei den SB gut an und verschafft gegenseitigen Respekt und Vertrauen. Bisher hat man mich "in Ruhe" gelassen ...

Ist mir egal, was gut ankommt oder nicht, ich arbeite denen nicht proaktiv und unnötig zu. Wenn sie etwas wollen, sollen sie fordern. Passt es mir nicht -> Rechtsmittelfähigen Bescheid. Ende.

Und in Ruhe gelassen haben sie mich bisher auch. Sie versuchen mir aber ständig ans Bein zu flicken. Und seit dem handel ich wie in Satz 1 beschrieben. Man muss auch mal den Olli Kahn machen.

Link to comment
Share on other sites

... Ich habe das bisher immer pragmatisch gelöst:

Sobald nach einer Neuerwerbung der Platz nicht mehr ausreichen konnte, hab ich den neuen Schrank mit Sicherheitszertifikat fotografiert und mit der WBK zum Eintrag der weiteren Waffe dessen Anschaffung mit den Bildern dokumentiert.

Das kommt bei den SB gut an und verschafft gegenseitigen Respekt und Vertrauen.

Bisher hat man mich "in Ruhe" gelassen ...

Was soll da "gut ankommen"? Du bist verpflichtet, beim Kauf einer Waffe die sichere Aufbewahrung nachzuweisen.

Link to comment
Share on other sites

Was soll da "gut ankommen"? Du bist verpflichtet, beim Kauf einer Waffe die sichere Aufbewahrung nachzuweisen.

Richtig, haste schon Waffen und Schränke musst Du aber nicht unbedingt mitteilen, das Du einen weiteren Schrank erworben hast = Methode vom Jägermeister: "ich arbeite denen nicht proaktiv und unnötig zu. Wenn sie etwas wollen, sollen sie fordern"

Ich machs aber anders und ich fahre gut damit - das sind ja nicht meine Feinde.

Ein wenig "Diplomatie" und zumindest mein Leben ist ein wenig einfacher

Auf keinen Fall passiert mir das - Zitat Jägermeister: "Sie versuchen mir aber ständig ans Bein zu flicken"

Ursache + Wirkung ...

Link to comment
Share on other sites

Auf keinen Fall passiert mir das - Zitat Jägermeister: "Sie versuchen mir aber ständig ans Bein zu flicken"

Ursache + Wirkung ...

Mein Posting gelesen? Und auch verstanden?

Das letzte mal, wo sie mich fi...en wollten, war ein Onlinekauf. Von Munition. Der Händler, von dem ich erworben hatte, hat an eine Paketstation geliefert. Durfte er wohl nicht. Keine Ahnung, kenne weder die AGBs von seinem Lieferanten noch die der Paketstation. Muss ich auch nicht. Gegen mich ist dafür ermittelt worden. Weil ich den Händler angeblich dazu animiert habe. Dumm war für die Behörde nur, daß ich den Schriftverkehr gespeichert hatte...

Link to comment
Share on other sites

Du bist verpflichtet, beim Kauf einer Waffe die sichere Aufbewahrung nachzuweisen.

Echt? Bei uns reicht da ein Kreuz an der richtigen Stelle auf den Antrag.

Der tatsächliche Nachweis habe ich dann auf Aufforderung mit Bildern und Beschreibung erbracht.

Und ja - wenn mein Tresor voll ist und ich einen neuen kaufe, ich den bisherigen austauschen würde oder wenn ich sonst etwas an meinem bisherigen Sicherheitskonzept ändern würde, würde ich dies aus freien Stücken meinem SB mitteilen.

Für die Gesetzeslage kann mein SB nichts.

Unnötige Arbeit mag er vermutlich ebenso wie ich.

Link to comment
Share on other sites

Echt? Bei uns reicht da ein Kreuz an der richtigen Stelle auf den Antrag.

Der tatsächliche Nachweis habe ich dann auf Aufforderung mit Bildern und Beschreibung erbracht.

Bei uns auch.

Und ja - wenn mein Tresor voll ist und ich einen neuen kaufe, ich den bisherigen austauschen würde oder wenn ich sonst etwas an meinem bisherigen Sicherheitskonzept ändern würde, würde ich dies aus freien Stücken meinem SB mitteilen.

Für die Gesetzeslage kann mein SB nichts.

Unnötige Arbeit mag er vermutlich ebenso wie ich.

Mache ich seit etwa 2 Jahren nicht mehr. Siehe oben. Die SBine dreht frei, weil in der Behörde (wohl u.a. wegen des NWR) Überlast herrscht. Das ist mir aber vollkommen Latte, ich bin da kein Bittsteller, sondern Kunde und möchte auch so behandelt werden. In meinem Job habe ich das verdammt nochmal genauso zu handhaben. Inzwischen läd SBine ihren dienstlichen (vielleicht auch privaten, who cares?) Frust auf den LWB ab. Da hat sie aber mit dem Jägermeister genau den richtigen Sparrings-Partner gefunden... :bummskopf:

Link to comment
Share on other sites

Echt? Bei uns reicht da ein Kreuz an der richtigen Stelle auf den Antrag.

Der tatsächliche Nachweis habe ich dann auf Aufforderung mit Bildern und Beschreibung erbracht.

Ach - und was kreuzt du an - Lagert in der Nachttischschublade?

Vertrauensvorschuß deiner Behörde.

WaffG:

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen

AWaffVwV

36.7 § 36 Absatz 3 Satz 1 stellt klar, dass die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung auch bereits bei Antragstellung für eine Besitzerlaubnis nachgewiesen werden müssen. Es besteht also eine „Bringschuld“ des Waffenbesitzers bzw. Antragsstellers, da die Nachweispflicht unabhängig von einem behördlichen Verlangen besteht. Diese Verpflichtung zur Nachweisführung gilt allerdings nicht für die Besitzer, die der Behörde bis zu dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes bereits den Nachweis über die sichere Aufbewahrung erbracht haben.

Link to comment
Share on other sites

Ist mir egal, was gut ankommt oder nicht, ich arbeite denen nicht proaktiv und unnötig zu. Wenn sie etwas wollen, sollen sie fordern. Passt es mir nicht -> Rechtsmittelfähigen Bescheid. Ende.

Und in Ruhe gelassen haben sie mich bisher auch. Sie versuchen mir aber ständig ans Bein zu flicken. Und seit dem handel ich wie in Satz 1 beschrieben. Man muss auch mal den Olli Kahn machen.

Genau, erst vor's Schienbein treten und dann noch ans Bein pi*sen. Kommt immer gut bei jemandem, von dem man vielleicht irgendwann auch mal was haben will!

Man sieht sich immer 2x im Leben und ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn man freundlich und kompetent beim SB auftritt und vielleicht auch mal etwas gesetzlich vorgeschriebenes OHNE ausdrückliche Nachfrage mit einreicht, man später auch auf etwas unkonventionelle, den Ermessensspielraum des SB ausreizende Gesetzesauslegungen zählen kann.

Ist halt immer ein Geben und Nehmen.

Aber nimm du nur immer fleissig und gib ja nicht zu viel! Man wird's dir danken...

:ironie1:

Link to comment
Share on other sites

Nochmal: Das ist seit etwa 2 Jahren so. Da ging der ehemalige Behördenleiter in den vorzeitigen Ruhestand. Mit dem war ein super Auskommen völlig problemlos möglich. Mit der ehemailgen Vorzimmerdame nicht mehr. Wer mir heimlich unwahre Handlungen unterstellt und Ermittlungen führt (von denen ich übrigens erst im Nachgang zu hören bekommen habe, ich dachte immer, man hört sich alle Seiten an), der hat von mir kein proaktives Handeln zu erwarten. Nur die notwenigste Höflichkeit und alles auf den Punkt nach §, mehr nicht.

Link to comment
Share on other sites

Wenn der Sachbearbeiter indirekt unterstellt,

Verbandsbefürwortungen gefälscht oder erschlichen zu haben und dies vor Zeugen, ohne es beweisen zu können, weil positiv das Gegenteil bewiesen werden kann und konnte,

wiederholt fälschlich vor Zeugen unterstellt wird gegen die 2/6 Regelung zu verstoßen und dann nach Rücksprache mit dem LKA den Vorwurf ganz schnell zurückzieht,

trotz Hinweis zur Gebührenordnung auf der Homepage des Innenministerium mehrfach falsche Gebühren berechnet werden , (und vom Innenministerium gerügt wurde)

ohne Begründung und ohne Rechstgrundlage den Nachweis der schießsportlichen Aktivitäten über die Vereins- und Verbandsbescheinigung hinaus stellt,

kann er nach wie vor davon ausgehen, dass ich die Gesetze einhalte und im Rahmen der Gesetze ihm Auskunft erteile, aber nicht mehr und nicht weniger.

Ich kann erwarten und auch verlangen, dass sich deser Beamte selber an Recht und Gesetz hält.

Deshalb muss man nicht unhöflich sein, aber auch nicht unnötig zuvorkommend.

Edited by CarlFriedrichvonBöttcher
Wörter vergessen
Link to comment
Share on other sites

...Mit der ehemailgen Vorzimmerdame nicht mehr. Wer mir heimlich unwahre Handlungen unterstellt und Ermittlungen führt ...

Ja, da scheint der Fall etwas anders zu liegen.

Übrigens: ich habe mit meinem SB auch erst ein gegenseitig sachliches Verhältnis, seit ich mit ihm 2x vor Gericht war und ich 2x gewonnen hatte...

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)