Jägermeister Posted April 3, 2013 at 04:44 PM Share Posted April 3, 2013 at 04:44 PM Momentan wird per Standardbrief (erneut) die Aufbewahrung im Kreis Krefeld abgefragt. Dieser liegt uns im Original vor, hier verfremdet eingestellt:Abfrage_Aufbewahrung _Krefeld_2013.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
JHS Posted April 3, 2013 at 05:08 PM Share Posted April 3, 2013 at 05:08 PM schon wieder der müll mit dem stangenriegelschloss bei munition. dies stand mal in einem entwurf, übernommen wurde allerdings das schwenkriegelschloss. darauf musste ich meine behörde im kreis mainz-bingen auch erst aufmerksam machen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
chaipur Posted April 3, 2013 at 05:08 PM Share Posted April 3, 2013 at 05:08 PM Wie oft machen die das denn? Reicht nicht einmal nachweisen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted April 3, 2013 at 05:17 PM Share Posted April 3, 2013 at 05:17 PM Möglich, dass es eine Weisung von der Regierungspräsidentin Düsseldorf gibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
chaipur Posted April 3, 2013 at 05:31 PM Share Posted April 3, 2013 at 05:31 PM Na denn warte ich auch schonmal auf Post. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 3, 2013 at 05:37 PM Author Share Posted April 3, 2013 at 05:37 PM Na denn warte ich auch schonmal auf Post. Ich habe auch zweimal nachweisen müssen, obwohl ich woanders wohne. Das erste Mal, als ich die erste WBK beantragt habe. Das muss irgendwann 2000 gewesen sein. Und dann nochmal, als man feststellte, das nach diversen Erwerbungen von der Platz offensichtlich nicht mehr ausreichen konnte im ersten Schrank. Gut, 14 auf einmal ist ja auch nicht der Regelfall... :cool: Da stand der Zweite selbstredend schon daneben. Mich hatte vorher aber keiner gefragt, wo die Plempen bleiben... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wodan Posted April 4, 2013 at 07:28 AM Share Posted April 4, 2013 at 07:28 AM Habe meine WBKs noch nicht sooo lange und kein Schreiben bekommen. Dafür halt damals schon, bei der Beantragung, Fotos mit Sicherheitsstufe eingereicht. Eine erneute „Überprüfung“ finde ich zwar albern, aber immer noch besser so, als eine „richtige“ Nachschau. Den Text mit dem Stangenriegelschoss würde ich schlicht ignorieren. Es wird ja auch keine Nachweis über die Lagerung der Munition gefordert. Mit den Sachbearbeitern Hr. S. und Hr. H., kann man aber eigentlich (meine Erfahrung) gut reden. PS: Krefeld ist kein Kreis Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted April 4, 2013 at 07:42 AM Share Posted April 4, 2013 at 07:42 AM Ist wahrscheinlich ein Serienbrief über die Anschriften aller WBK-Inhaber ohne Rücksicht darauf, wer etwas nachgewiesen hat oder nicht. Weil der Aufwand, die rauszusuchen, über die man entsprechende Nachweis hat, zu viel Arbeit ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rayman Posted April 4, 2013 at 08:07 AM Share Posted April 4, 2013 at 08:07 AM ... Und dann nochmal, als man feststellte, das nach diversen Erwerbungen von der Platz offensichtlich nicht mehr ausreichen konnte im ersten Schrank. Gut, 14 auf einmal ist ja auch nicht der Regelfall... :cool: Da stand der Zweite selbstredend schon daneben. Mich hatte vorher aber keiner gefragt, wo die Plempen bleiben... ... Ich habe das bisher immer pragmatisch gelöst: Sobald nach einer Neuerwerbung der Platz nicht mehr ausreichen konnte, hab ich den neuen Schrank mit Sicherheitszertifikat fotografiert und mit der WBK zum Eintrag der weiteren Waffe dessen Anschaffung mit den Bildern dokumentiert. Das kommt bei den SB gut an und verschafft gegenseitigen Respekt und Vertrauen. Bisher hat man mich "in Ruhe" gelassen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 4, 2013 at 08:59 AM Author Share Posted April 4, 2013 at 08:59 AM Das kommt bei den SB gut an und verschafft gegenseitigen Respekt und Vertrauen. Bisher hat man mich "in Ruhe" gelassen ... Ist mir egal, was gut ankommt oder nicht, ich arbeite denen nicht proaktiv und unnötig zu. Wenn sie etwas wollen, sollen sie fordern. Passt es mir nicht -> Rechtsmittelfähigen Bescheid. Ende. Und in Ruhe gelassen haben sie mich bisher auch. Sie versuchen mir aber ständig ans Bein zu flicken. Und seit dem handel ich wie in Satz 1 beschrieben. Man muss auch mal den Olli Kahn machen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted April 4, 2013 at 09:41 AM Share Posted April 4, 2013 at 09:41 AM ... Ich habe das bisher immer pragmatisch gelöst: Sobald nach einer Neuerwerbung der Platz nicht mehr ausreichen konnte, hab ich den neuen Schrank mit Sicherheitszertifikat fotografiert und mit der WBK zum Eintrag der weiteren Waffe dessen Anschaffung mit den Bildern dokumentiert. Das kommt bei den SB gut an und verschafft gegenseitigen Respekt und Vertrauen. Bisher hat man mich "in Ruhe" gelassen ... Was soll da "gut ankommen"? Du bist verpflichtet, beim Kauf einer Waffe die sichere Aufbewahrung nachzuweisen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 4, 2013 at 10:34 AM Author Share Posted April 4, 2013 at 10:34 AM PS: Krefeld ist kein Kreis Sondern? :confused: Link to comment Share on other sites More sharing options...
rayman Posted April 4, 2013 at 10:35 AM Share Posted April 4, 2013 at 10:35 AM Was soll da "gut ankommen"? Du bist verpflichtet, beim Kauf einer Waffe die sichere Aufbewahrung nachzuweisen. Richtig, haste schon Waffen und Schränke musst Du aber nicht unbedingt mitteilen, das Du einen weiteren Schrank erworben hast = Methode vom Jägermeister: "ich arbeite denen nicht proaktiv und unnötig zu. Wenn sie etwas wollen, sollen sie fordern" Ich machs aber anders und ich fahre gut damit - das sind ja nicht meine Feinde. Ein wenig "Diplomatie" und zumindest mein Leben ist ein wenig einfacher Auf keinen Fall passiert mir das - Zitat Jägermeister: "Sie versuchen mir aber ständig ans Bein zu flicken" Ursache + Wirkung ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted April 4, 2013 at 10:39 AM Share Posted April 4, 2013 at 10:39 AM Sondern? :confused: Kreisfreie Stadt. Krefeld Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 4, 2013 at 10:42 AM Author Share Posted April 4, 2013 at 10:42 AM Auf keinen Fall passiert mir das - Zitat Jägermeister: "Sie versuchen mir aber ständig ans Bein zu flicken" Ursache + Wirkung ... Mein Posting gelesen? Und auch verstanden? Das letzte mal, wo sie mich fi...en wollten, war ein Onlinekauf. Von Munition. Der Händler, von dem ich erworben hatte, hat an eine Paketstation geliefert. Durfte er wohl nicht. Keine Ahnung, kenne weder die AGBs von seinem Lieferanten noch die der Paketstation. Muss ich auch nicht. Gegen mich ist dafür ermittelt worden. Weil ich den Händler angeblich dazu animiert habe. Dumm war für die Behörde nur, daß ich den Schriftverkehr gespeichert hatte... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted April 4, 2013 at 10:42 AM Share Posted April 4, 2013 at 10:42 AM Du bist verpflichtet, beim Kauf einer Waffe die sichere Aufbewahrung nachzuweisen. Echt? Bei uns reicht da ein Kreuz an der richtigen Stelle auf den Antrag. Der tatsächliche Nachweis habe ich dann auf Aufforderung mit Bildern und Beschreibung erbracht. Und ja - wenn mein Tresor voll ist und ich einen neuen kaufe, ich den bisherigen austauschen würde oder wenn ich sonst etwas an meinem bisherigen Sicherheitskonzept ändern würde, würde ich dies aus freien Stücken meinem SB mitteilen. Für die Gesetzeslage kann mein SB nichts. Unnötige Arbeit mag er vermutlich ebenso wie ich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 4, 2013 at 10:45 AM Author Share Posted April 4, 2013 at 10:45 AM Echt? Bei uns reicht da ein Kreuz an der richtigen Stelle auf den Antrag. Der tatsächliche Nachweis habe ich dann auf Aufforderung mit Bildern und Beschreibung erbracht. Bei uns auch. Und ja - wenn mein Tresor voll ist und ich einen neuen kaufe, ich den bisherigen austauschen würde oder wenn ich sonst etwas an meinem bisherigen Sicherheitskonzept ändern würde, würde ich dies aus freien Stücken meinem SB mitteilen. Für die Gesetzeslage kann mein SB nichts. Unnötige Arbeit mag er vermutlich ebenso wie ich. Mache ich seit etwa 2 Jahren nicht mehr. Siehe oben. Die SBine dreht frei, weil in der Behörde (wohl u.a. wegen des NWR) Überlast herrscht. Das ist mir aber vollkommen Latte, ich bin da kein Bittsteller, sondern Kunde und möchte auch so behandelt werden. In meinem Job habe ich das verdammt nochmal genauso zu handhaben. Inzwischen läd SBine ihren dienstlichen (vielleicht auch privaten, who cares?) Frust auf den LWB ab. Da hat sie aber mit dem Jägermeister genau den richtigen Sparrings-Partner gefunden... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted April 4, 2013 at 10:58 AM Share Posted April 4, 2013 at 10:58 AM Das mit Kunde und Kundenbetreung des demokartischen Souveräns ist für Beamte, die den Bürger als Untertanen sehen, ein erhebliches Problem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted April 4, 2013 at 11:01 AM Share Posted April 4, 2013 at 11:01 AM Wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es hinaus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CJS82 Posted April 4, 2013 at 04:56 PM Share Posted April 4, 2013 at 04:56 PM Wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es hinaus. Genauso ist es! Leben und Leben lassen funktioniert auch bei mir, und ich schätze eine entspannte Atmosphäre auf dem LRA. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted April 4, 2013 at 05:13 PM Share Posted April 4, 2013 at 05:13 PM Echt? Bei uns reicht da ein Kreuz an der richtigen Stelle auf den Antrag. Der tatsächliche Nachweis habe ich dann auf Aufforderung mit Bildern und Beschreibung erbracht. Ach - und was kreuzt du an - Lagert in der Nachttischschublade? Vertrauensvorschuß deiner Behörde. WaffG: § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen AWaffVwV 36.7 § 36 Absatz 3 Satz 1 stellt klar, dass die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung auch bereits bei Antragstellung für eine Besitzerlaubnis nachgewiesen werden müssen. Es besteht also eine „Bringschuld“ des Waffenbesitzers bzw. Antragsstellers, da die Nachweispflicht unabhängig von einem behördlichen Verlangen besteht. Diese Verpflichtung zur Nachweisführung gilt allerdings nicht für die Besitzer, die der Behörde bis zu dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes bereits den Nachweis über die sichere Aufbewahrung erbracht haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kipphase Posted April 4, 2013 at 10:39 PM Share Posted April 4, 2013 at 10:39 PM Ist mir egal, was gut ankommt oder nicht, ich arbeite denen nicht proaktiv und unnötig zu. Wenn sie etwas wollen, sollen sie fordern. Passt es mir nicht -> Rechtsmittelfähigen Bescheid. Ende. Und in Ruhe gelassen haben sie mich bisher auch. Sie versuchen mir aber ständig ans Bein zu flicken. Und seit dem handel ich wie in Satz 1 beschrieben. Man muss auch mal den Olli Kahn machen. Genau, erst vor's Schienbein treten und dann noch ans Bein pi*sen. Kommt immer gut bei jemandem, von dem man vielleicht irgendwann auch mal was haben will! Man sieht sich immer 2x im Leben und ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn man freundlich und kompetent beim SB auftritt und vielleicht auch mal etwas gesetzlich vorgeschriebenes OHNE ausdrückliche Nachfrage mit einreicht, man später auch auf etwas unkonventionelle, den Ermessensspielraum des SB ausreizende Gesetzesauslegungen zählen kann. Ist halt immer ein Geben und Nehmen. Aber nimm du nur immer fleissig und gib ja nicht zu viel! Man wird's dir danken... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 5, 2013 at 02:58 AM Author Share Posted April 5, 2013 at 02:58 AM Nochmal: Das ist seit etwa 2 Jahren so. Da ging der ehemalige Behördenleiter in den vorzeitigen Ruhestand. Mit dem war ein super Auskommen völlig problemlos möglich. Mit der ehemailgen Vorzimmerdame nicht mehr. Wer mir heimlich unwahre Handlungen unterstellt und Ermittlungen führt (von denen ich übrigens erst im Nachgang zu hören bekommen habe, ich dachte immer, man hört sich alle Seiten an), der hat von mir kein proaktives Handeln zu erwarten. Nur die notwenigste Höflichkeit und alles auf den Punkt nach §, mehr nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted April 5, 2013 at 06:53 AM Share Posted April 5, 2013 at 06:53 AM (edited) Wenn der Sachbearbeiter indirekt unterstellt, Verbandsbefürwortungen gefälscht oder erschlichen zu haben und dies vor Zeugen, ohne es beweisen zu können, weil positiv das Gegenteil bewiesen werden kann und konnte, wiederholt fälschlich vor Zeugen unterstellt wird gegen die 2/6 Regelung zu verstoßen und dann nach Rücksprache mit dem LKA den Vorwurf ganz schnell zurückzieht, trotz Hinweis zur Gebührenordnung auf der Homepage des Innenministerium mehrfach falsche Gebühren berechnet werden , (und vom Innenministerium gerügt wurde) ohne Begründung und ohne Rechstgrundlage den Nachweis der schießsportlichen Aktivitäten über die Vereins- und Verbandsbescheinigung hinaus stellt, kann er nach wie vor davon ausgehen, dass ich die Gesetze einhalte und im Rahmen der Gesetze ihm Auskunft erteile, aber nicht mehr und nicht weniger. Ich kann erwarten und auch verlangen, dass sich deser Beamte selber an Recht und Gesetz hält. Deshalb muss man nicht unhöflich sein, aber auch nicht unnötig zuvorkommend. Edited April 5, 2013 at 07:06 AM by CarlFriedrichvonBöttcher Wörter vergessen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted April 5, 2013 at 07:04 AM Share Posted April 5, 2013 at 07:04 AM ...Mit der ehemailgen Vorzimmerdame nicht mehr. Wer mir heimlich unwahre Handlungen unterstellt und Ermittlungen führt ... Ja, da scheint der Fall etwas anders zu liegen. Übrigens: ich habe mit meinem SB auch erst ein gegenseitig sachliches Verhältnis, seit ich mit ihm 2x vor Gericht war und ich 2x gewonnen hatte... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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