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Faeser will Waffenrecht weiter verschärfen


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Faeser will Steuergeheimnis zugunsten eines verschärften Waffengesetzes opfern

Was hat denn das Steuergeheimnis mit dem Waffengesetz zu tun? Nichts?

Wenn es nach den Vorstellungen von Nancy Faeser (SPD) geht, soll auch das Finanzamt Daten an die Waffenbehörde übermitteln.

Der Terroranschlag von Hanau diente dem Ministerium als Anlaß für einen erneuten Anlauf zur Verschärfung des Waffenrechts. Da haben Linke ihre feuchten Phantasien ausgelebt und rütteln an den Fundamenten unseres Steuersystems.

Ein Beispiel soll das verdeutlichen: Jemand reicht dem Finanzamt im Rahmen der Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen die Rechnung eines Arztes ein, auf der der Befund „depressive Episode“ vermerkt ist.

Der Sachbearbeiter des Finanzamtes, ein gesetzestreuer Bürger, kennt die neue Vorschrift des § 6b RE WaffG:

§ 6b
Mitteilungspflichten anderer Behörden

Erlangen andere als die in den §§ 5 und 6 genannten Behörden Kenntnis vom Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte, dass eine Person nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 5 verfügt oder dass bei dieser Person aufgrund einer psychischen Störung eine konkrete Selbst- oder Fremdgefährdung oder Wahnvorstellungen bestehen, so informieren sie die örtliche Waffenbehörde zur Prüfung, ob die betroffene Person Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist oder einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Hierzu darf die andere Behörde, soweit bekannt, Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift der betroffenen Person an die örtliche Waffenbehörde übermitteln. …

Den Verdacht einer Steuerhinterziehung oder einer anderen Straftat (Unzuverlässigkeit gem. § 5 WaffG) hat er zwar nicht. Aber gibt die Rechnung des Arztes mit der Diagnose ihm Anhaltspunkte dafür, daß eine konkrete Selbstgefährdung besteht? Der erforderliche Verdachtsgrad ist nicht hoch, es müssen nur tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

  • Er übermittelt der seiner Meinung nach zuständigen Waffenbehörde Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift der betroffenen Person.
  • Die Waffenbehörde bestätigt den Eingang und prüft, ob der Betroffene Inhaber oder Antragsteller einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist.
  • Die Waffenbehörde fordert beim Finanzamt die Erkenntnisse an, das Finanzamt übermittelt die Arztrechnung an die Waffenbehörde.
  • Ein Restrisiko ist nach der Rechtsprechung nicht hinnehmbar, die Waffenbehörde wird die waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen oder nicht erteilen.

Sie wissen, daß vor solchen Alpträumen der § 30 AO schützt? Die Mitarbeiter des Finanzamtes haben die Geheimnisse zu bewahren!

Wäre da nicht § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO, der die Offenbarung gestattet, wenn ein Bundesgesetz es ausdrücklich zugelassen hat.

Sie ahnen es? Das Waffengesetz, ein Bundesgesetz, soll nach den Vorstellungen aus dem Ministerium in § 43 Abs 2 Satz 2 RE WaffG lauten: „§ 30 der Abgabenordnung steht der Übermittlung nicht entgegen.“

Fazit: Die Finanzämter haben den Waffenbehörden ihre Erkenntnisse über tatsächliche Anhaltspunkte mitzuteilen. Das Steuergeheimnis wird dem Waffengesetz geopfert.

Das ist nur eine der wahnwitzigen Vorstellungen aus dem Hause Faeser. Den Änderungskatalog finden Sie: hier!

Jede Gelegenheit wird wahrgenommen, um nach einer Verschärfung des Waffengesetzes zu rufen.

 

 

The post Steuergeheimnis und Waffengesetz appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte.

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  • Sad 1
Posted
Am 13.1.2023 at 11:38 , Greenhawker sagte:

Auch wenn ich nichts von den Peditionen halte, done.

Da hast du Recht, wer sich schon mal nenn Petitionsausschuss gegeben hat …. Ohne Worte … aber es geht hier auch darum zu signalisieren, dass wir uns nicht so einfach entwaffnen lassen … :teufel99:

  • Like 2
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Am 13.1.2023 at 13:24 , Immerbadisch sagte:

Antrag auf Mitgliedschaft beim VDB gestellt!

Ist innerhalb eines Tages erledigt ;-) solltest schon ne Bestätigungsmail im Postfach haben, es sei denn die werden grad überrant, was zu Begrüßen wäre  :icon_cool:

  • Like 1
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Am 13.1.2023 at 13:40 , Jägermeister sagte:

Es wird immer unrechtsstaatlicher.

also quasi Steuerhinterziehung für Gangster leichter machen und gesetzestreue Bürger einfach entwaffnen, weil die ja per se zwielichtige "Gestalten" sind oder so ähnlich...läuft...

Posted

Briefe beauftragt und unterschrieben. Bei der Partition darf man nicht vergessen, dass sie sich eben genau nicht an den Bundestag richtet (den wir eh gegen uns haben), sondern nur an die einzigen, die uns jetzt noch retten können. Auch aus Reihen der CDU kam in den letzten Tagen mehrfach Zuspruch zu Teilen des Entwurfs - das heißt: Kommt der Entwurf überhaupt in den Bundestag, dann haben wir verloren. Einzig die FDP kann als Regierungspartei noch verhindern, dass der Mist kommt. Und genau denen sollten wir klar machen, dass das für uns kein Spaß ist, dass es hier um alles oder nichts geht...

  • Like 1

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