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Faeser will Waffenrecht weiter verschärfen


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Sicherheitspaket: Jäger und Sportschützen appellieren an Vernunft der Abgeordneten

Vor der für Freitag geplanten Verabschiedung des sogenannten Sicherheitspaketes im Bundestag haben der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Deutsche Schützenbund (DSB) in einem gemeinsamen Schreiben auf massive Probleme und schwere handwerkliche Fehler hingewiesen. Die beiden Spitzenverbände appellieren darin an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen, die vielfache Kritik von Experten ernst zu nehmen.

FRo Do., 2024-10-17 15:56

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Bundestag stimmt für umstrittenes Sicherheitspaket

Der Deutsche Bundestag stimmt für das selbst in der Ampelkoalition umstrittene Sicherheitspaket. Mit großer Enttäuschung hat der Deutsche Jagdverband (DJV) auf das Ergebnis reagiert und kündigt an, juristische Schritte gegen die in Teilen sogar verfassungsrechtlich bedenklichen Waffengesetzänderungen zu prüfen. Das handwerklich schlecht gemachte Sicherheitspaket wurde im Eilverfahren durch das Parlament gepeitscht, selbst Änderungsanträge der größten Oppositionsfraktion von CDU/CSU wurden nicht zugelassen. Zudem gab es im Vorfeld keine Verbände- oder Länderanhörung.

khe Fr., 2024-10-18 10:36

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Zitat

Dabei kam es absurderweise bei einem zunächst abgestimmten Gegenantrag der Union zu zwei Abstimmungsrunden. Das lag nicht an einer fehlenden Mehrheit gegen den Antrag, sondern an „mehreren ungültige Stimmkarten“. Später wurde das konkretisiert: „Es handelt es sich um ein Verwaltungsversehen, eine Urne wurde nicht ordnungsgemäß überprüft und es waren ein Bündel von Abstimmungskarten darin von einer Abgeordneten, die schon länger nicht mehr im Bundestag sitzt.“ 

https://www.focus.de/politik/deutschland/waffenverbotszone-votum-ueber-sicherheitspaket-union-und-fdp-wollen-mehr_id_260403704.html

Soviel zu Wahlen in der Bananenrepublik Dummland.. Der Bunte Tag hat gewählt...:gänsef:

Kommentare dazu lesen::teufel84:

Zitat

Vertrauensbildende Maßnahmen nennt man dies, wenn vorgefertigte Stimmzettel in den Urnen sind.

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Am 18.10.2024 at 11:57 , Mike57 sagte:

Später wurde das konkretisiert: „Es handelt es sich um ein Verwaltungsversehen, eine Urne wurde nicht ordnungsgemäß überprüft und es waren ein Bündel von Abstimmungskarten darin von einer Abgeordneten, die schon länger nicht mehr im Bundestag sitzt.“ 

ähm, für welche Abstimmung war diese Urne vorgesehen?

Und ich Dummerchen dachte, das namentliche Abstimmungen im BT einzeln erfolgen.

Wo kommt das "Bündel" her?

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  • Jägermeister changed the title to Ungültige Stimmkarten - Bundestag muss Abstimmung zum Sicherheitspaket wiederholen
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Dann wird es heute noch haufenweise Beiträge in den sozialen Medien hageln … Bin gespannt!

Schön, wie man mit mündigen Bürgern umgeht! … oder wie hießen noch diese Dinger wo Milch rauskommt? 🤔😠

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Zitat

Liebe Jägerinnen und Jäger,

der Deutsche Bundestag hat heute für das selbst in der Ampelkoalition höchst umstrittene Sicherheitspaket gestimmt. Das ist eine große Enttäuschung für alle legalen Waffenbesitzer, da die verabschiedeten Verschärfungen im Waffenrecht ganz offensichtlich keinen Gewinn an innerer Sicherheit bringen werden, aber rechtstreue Bürger weiter belasten. Der Deutsche Schützenbund und der DJV haben gestern noch in einem Brandbrief an die Vernunft und das Gewissen jedes einzelnen Abgeordneten der Ampelkoalition appelliert. Jetzt wird der DJV juristische Schritte gegen die teils verfassungsrechtlich bedenklichen Waffengesetzänderungen prüfen.

Bereits im Vorfeld gab es vernichtende Experten-Kritik. Während der heutigen zweiten und dritten Lesung des Sicherheitspakets im Deutschen Bundestag brachte es der Abgeordnete Marc Henrichmann (CDU/CSU), Mitglied des Innenausschusses, auf den Punkt: Er habe noch nie eine so vernichtende Sachverständigenanhörung im Bundestag erlebt, wie die zum Sicherheitspaket. Er verglich die  Maßnahmen der Ampelkoalition gegen Terrorismus und Messerkriminalität mit dem Versuch, die Titanic, die gerade mit einem Eisberg kollidiert ist, durch einen neuen Anstrich zu retten. An die Abgeordneten der Ampelkoalition gerichtet sagte Henrichmann: "Sie regulieren an der Sache vorbei, Sie müssen die 30 bis 40 Millionen illegalen Waffen in den Fokus nehmen. Und das tun Sie nicht."

Das handwerklich schlecht gemachte Sicherheitspaket wurde im Eilverfahren durch das Parlament gepeitscht, selbst Änderungsanträge der größten Oppositionsfraktion von CDU/CSU wurden nicht zugelassen. Zudem gab es im Vorfeld keine Verbände- oder Länderanhörung. "Dieser Vorgang ist beispiellos und zeigt, dass die Ampelfraktion kein Interesse hatte, sich mit konkreten Vorschlägen der Betroffenen auseinanderzusetzen", sagte DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj. Das eigentliche Ziel, islamistischen Terror und Messerkriminalität zu bekämpfen, werde komplett verfehlt.

Wir wünschen Ihnen trotz der unschönen Nachrichten aus dem Bundestag ein erholsames Wochenende,

Ihre DJV-Geschäftsstelle

DJV-Newsletter vom 18.10.2024

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Von der Ampelregierung ans Messer geliefert

Innenausschuss des Bundestages beschließt Änderungen des Waffengesetzes. DJV und DSB kritisieren schwere handwerkliche Fehler. Das Sicherheitspaket bringt keinen Mehrgewinn an innerer Sicherheit, dafür Mehrbelastung für Behörden und Gängelung rechtstreuer Bürger.

Zur Meldung
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Reaktion des Deutschen Jagdverbandes

Das handwerklich schlecht gemachte Sicherheitspaket wurde im Eilverfahren durch das Parlament gepeitscht, selbst Änderungsanträge der größten Oppositionsfraktion von CDU/CSU wurden nicht zugelassen. Zudem gab es im Vorfeld keine Verbände- oder Länderanhörung. (DJV-Mitteilung)

Daß Änderungsanträge der Oppositionsfraktion nicht zugelassen werden, scheint mir kaum erwähnenswert. Die Experten-Anhörung im Ausschuß zum Waffengesetzteil war vernichtend. Sie sollten den verlinkten Bericht lesen. Kostprobe?

Niels Heinrich, Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister (NWR), Hamburg, meinte, bezogen auf das Waffenrecht zeuge der Gesetzentwurf von Praxisferne, beinhalte fachliche Fehler und mache den derzeit ohnehin schon bestehenden Wust an unnötiger Bürokratie noch größer. Keine der vorgesehenen waffenrechtlichen Maßnahmen hätte nach Überzeugung des Kriminaloberrats die Taten von Mannheim und Solingen verhindert.

Handwerklich schlecht gemacht – Murks

Aber „handwerklich schlecht gemacht„?

Bilden Sie sich anläßlich eines willkürlich ausgesuchten Beispiels Ihre eigene Meinung:

Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind:

9. Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen
und Kunden, (§ 42 Abs. 4a WaffG neu)

Ich kann mich also beruhigt zurücklehnen. Ich bin zwar keine Kundin aber ein Kunde gastronomischer Betriebe. Eine sinnvolle Gesetzesauslegung wird wohl ergeben, daß einmal in der Woche ein Besuch eines gastronomischen Betriebes ausreicht, um vom Verbot ausgenommen zu sein. Falls Sie grundsätzlich keine gastronomischen Betriebe aufsuchen, sollten Sie sich zumindest vom Inhaber beauftragen lassen. Neidisch bin ich natürlich auf die Beschäftigten. Diese sind grundsätzlich ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern. Obwohl, es sei ihnen von Herzen gegönnt.

Profiling

Gott sei Dank ist das Sicherheitspaket ideologiefrei. Zwar ist statistisch evident, daß der Anteil der Ausländer unter den Tatverdächtigen bei Messerattacken überrepräsentiert ist. Antwort auf Kleine Anfrage.

Künftig werden Polizisten bei den Kontrollen ein echtes Problem haben, wollen sie nicht gegen das Gesetz verstoßen:

(Die Polizei kann) Personen kurzzeitig anhalten, befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen sowie die Person durchsuchen. Die Auswahl der nach Satz 1 kontrollierten Person anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund ist unzulässig (§ 42c WaffG neu)

Springmesser – Murks

Die Lex Böker ist gefallen. Künftig ist grundsätzlich der Umgang mit Springmessern, egal welcher Art und Klingenlänge, verboten. Zigtausende rechtschaffener Bürger werden am Tag des Inkrafttretens zu Straftätern gemacht. Allerdings mit einer einjährigen Amnestiemöglichkeit, § 58 Abs 24 WaffG neu).

Ausnahmen:

Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z. B. Jäger) erfolgt oder dem Sport (z. B. Segeln oder Bergsteigern) dient. Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Ein berechtigtes Interesse liegt darüber hinaus vor bei Personen, die zweihändig zu öffnende Messer nicht nutzen können, etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand. (Gesetzesbegründung BtDrS 20/12805 S. 40)

Nach der Begründung wären ja nur Berufsjäger privilegiert. Was ist mit den Tausenden, die einer Passion nachgehen, die sie nicht zum Beruf gemacht haben?

Der Gesetzestext (neu) ist allerdings enger formuliert (Anlage 2 WaffG) als die Gesetzesbegründung erwarten läßt, der Gesetzgeber ist nicht einmal in der Lage, seine Vorstellungen in Gesetzestext zu gießen. Murks:

soweit ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt. (Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 WaffG neu)

Dem Sport „dienen“ ist sicherlich auch noch etwas anderes, als „erforderlich macht“ (für einen bestimmten Zweck notwendig; unerlässlich).

Ich könnte noch stundenlang so weitermachen. Die Mitarbeiter der Waffenbehörden stimmen mir sicherlich zu.

Fazit: Murks!

 

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