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Befürwortungen Gelb in Bayern


Hoss

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Habe neulich mal bei unserem Bezirksguru nachgefragt, ob es den wirklich notwendig ist, für den Antrag "neue Gelbe" alle WBK'n kopieren und dem Antrag beizulegen sind.

Antwort:

Wie Sie aus den Hinweisen im Internet, hier „ Beantragung von genehmigungspflichtigen Waffen“ ersehen können werden bei der einmaligen Beantragung des Bedürfnisses beim Teilverband, hier Bezirk Obb., für eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen ( § 14 Abs.4 WaffG ) alle Unterlagen benötigt. Dazu gehören alle WBK`s, der Trainingsnachweis der letzten 12 Monate sowie der Nachweis des Schützenmeisters über die Standanlage ob in eigenem Besitz oder Mietverhältnis. Die jeweils zuständige Behörde verläßt sich auf den Verband / Teilverband, daß der Antragsteller alle Voraussetzungen nach dem Waffengesetz, als Sportschütze, erfüllt. So will die zuständige Behörde sehen ob bei der Beantragung auch alle waffenrechtlichen Erlaubnisse vorgelegen haben. Zudem haben wir zu überprüfen wieviel Waffen der Antragsteller in den letzten 6 Monaten beantragt hat. Dies gilt eben für die erstmalige Beantragung des Bedürfnisses was der Schütze danach eintragen läßt und wieviel prüft dann die Behörde.

Irgendwie komme ich mir aber vera..... vor . Entsprechend dem Formular kommt zuerst die Spalte zum Antrag auf eine bestimmte Waffe, dann die Spalten für die vorhandenen WBK`n (macht insofern auch nicht viel Sinn, da die Einträge nicht sehr aussagekräftig sein können wie z.B. Pistole 9mmLuger) und dann erst die Spalte für den §14 Abs. 4.

Mal abgesehen von dieser Reihenfolge, gibt es a.) irgendwo einen Punkt im WaffG der (welcher Behörde auch immer) die Befugnis erteilt, diesen Umstand (das vorliegen ALLER WBK'n) zu prüfen und b.) wo steht es dass die Bezirksreferente zu prüfen hätten, wieviele Waffen der entsprechende Kamerad gekauft hat ?

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wieviel Waffen der Antragsteller in den letzten 6 Monaten beantragt hat

Nach dem WaffG kann ich soviele Waffen beantragen, wie ich will... - reglementiert ist nur der Erwerb. (2/6)

In unserem Schützenverein haben wir bei einem Mitglied (nach dem 1.4.03) 3 Waffen auf grün gleichzeitig befürwortet (ging dann zum Landesverband zum absegnen) - ging problemlos, er hat auch alle drei Voreinträge bekommen - gelten ja 12 Monate. Ich habe ihm geraten, im ersten halben Jahr 1 oder 2 Waffen zu kaufen, im zweiten halben Jahr den Rest - er holt jetzt, entgegen meinem Rat, im zweiten Halbjahr alle 3 Stk. (hatte von seiner Frau solange keine Genehmigung für den Erwerb eines Tresores bekommen :P )

Seine Sachbearbeiterin spielt anscheinend mit :love: , 2/6 ist ja eine Regelbestimmung, kein Muß. Hatte ja auch nicht gezuckt, als er die Repetierflinte beantragte - ohne SuRT!

Ist halt von Kanton zu Kanton unterschiedlich...

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  • 3 years later...

@ Marc,

na z.B. Maine im Sommer, Maine im Winter, etwas aus Deinem Warenbestand PDT_Armataz_01_01 , etc.

Soll heißen, wenn's mal zum Thema paßt, waren Deine Bilder in anderen Foren immer eine Augenweide.

Tja, wenn nicht verschiedene Verpflichtungen wären, hätte ich meine Koffer schon lange gepackt. :PDT_Flag_05:

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