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Razzia im Saarland: Polizei findet Waffen bei Hitler-Fan


gbadmin

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Verfassungsfeindliche Symbole gibt es imho nur rächtz. Obwohl Genosse Stalin und seine Genossen genauso unter den Menschen gewütet haben und ihre Symbole deswegen auch verboten gehören. Wobei mir nicht klar ist, welche Gefahren von einem Hakenkreuz ausgehen?

Wenn es nur das Hakenkreuz wäre, daß in der "Straftatenstatistik" auftaucht, wäre es ja kein so großes Problem. Es ist aber auch schon Musik, Literatur usw. in dieser Statistik mit enthalten.

Spiel einmal das Horst-Wessel-Lied (wenn du es denn irgendwoher bekommst) und grenzenloser Spaß ist schon fast garantiert

Ein nicht gerader kleiner Teil der Statistik ist "gefüllt" mit irgendwelcher Literatur und Textpassagen.

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Mir konnte trotzdem noch nie jemand erklären, wie Literatur, Hakenkreuzabbildungen und irgendwelche wirren Rufe die Grundfesten unserer Demokratie erschüttern können? :confused:

Das ist ganz einfach - weil es hierfür ein Gesetz gibt, gegen welches in dem o.a. Fall verstoßen wurde. Schau mal StGB § 86. Der bezieht sich durchaus nicht nur auf "Rechts" sondern auf alle verbotenen Organisationen´und deren Propagandamittel.

Offensichtlich haben diesbezüglich Extremisten der anderen Fraktion, keine solchen Propagandamittel. Von daher muss man schon einmal bei Straftaten der Rechten die 86 a Delikte abziehen. Solche Straftaten kann man übrigens schneller begehen als man sich das vorstellen kann (ohne Extremist zu sein).

Es gibt z.B. Militaria Sammler. Der Besitz z.B. der Reichskriegsflagge (auch mit dem berühmtem Kreuz) oder Uniformteile mit damaligen Parteikennzeichen ist nicht verboten. Das zur Schaustellen in der Öffentlichkeit jedoch schon. Das treibt wirklich richtige Stilblüten.

Hängst Du die Fahne so zu Hause auf, dass diese z.B. durch ein Fenster von Jedermann gesehen werden kann, wären die Bedingungen des 86 a erfüllt. Selbiges gilt z.B. für die Ausstellung z.B. der Wehrmachtsuniformen. Bei Öffentlichkeitszugang müssen die "Kennzeichen der Verfassungsfeindlichen Organisation" abgedeckt werden.

Das geht gerade so weiter, z.B. Modellflug mit Originalnachbauten. Die damalige Wehrmachtsübliche Darstellung ist erlaubt, sobald es aber in die Öffentlichkeit geht, ist der 86 a erfüllt. Von daher Kennzeichen abkleben/abdecken.

Der berühmte "Gruß" im "besoffenen Schädel", na Du ahnst es schon - 86 awieder erfüllt.

Das alles sind dann gezählte politische Straftaen, ohne dass es (u.U) wirklich Extremisten waren.

Gruß

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Nur weil es ein Gesetz dafür oder dagegen gibt, ist für mich die Erläuterung, wieso irgendein Abzeichen unsere Rechtsordnung außer Kraft setzt, nicht einleuchtend.

Das sagt ja auch keiner, dass solche "Abzeichen" die Rechtsordnung der heutigen Zeit außer Kraft setzen. Aber man beachte einmal die Zeit als dieses Gesetz verabschiedet worden ist. Da war die zeitliche und räumliche Nähe zum damaligen System eine andere. Es mag sein, dass man heute darüber lächelt....

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Das sagt ja auch keiner, dass solche "Abzeichen" die Rechtsordnung der heutigen Zeit außer Kraft setzen. Aber man beachte einmal die Zeit als dieses Gesetz verabschiedet worden ist. Da war die zeitliche und räumliche Nähe zum damaligen System eine andere. Es mag sein, dass man heute darüber lächelt....

Das zeigt wiederum, daß ein Gesetz - wie un- oder blödsinnig bzw. wirkungslos es sich in späterer Zeit auch herausstellen sollte, nicht reformiert oder gelöscht wird.

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