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Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2022 und die Sportschützen


El Marinero

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Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für die Bundesrepublik Deutschland für 2022 wurde vor Kurzem veröffentlicht. In der Statistik wurden insgesamt 1120 vollendete Tötungsdelikte bei den Straftaten Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen erfasst.
 
Es wäre jetzt interessant, wie viele Delikte davon durch Sportschützen mit legalen Waffen begangen wurden. Da Frau Innenministerin Faeser die im Koalitionsvertrag beschlossene Trennung bei der Erfassung legaler und illegaler Waffen noch nicht umgesetzt hat, müssen wir uns bei einer anderen Quelle bedienen.
 
Und wen gibt es da Besseres als unseren Journalisten Roman Grafe? Bei ihm können wir sicher sein, dass er wirklich jeden einzelnen Vorfall, der ihm gelegen kommen könnte, akribisch erfasst und dokumentiert.
 
Wir müssen uns also nur die von ihm angegebenen Fälle anschauen und überprüfen. Ziehen wir die Fälle ab, wo es sich nicht um Sportschützen mit legalen Waffen handelt (z.B. bei dem Zahnarzt, der 2021 drei Personen mit einer Kriegswaffe erschoss), kommen wir auf eine sehr genaue Zahl, mit der man auch statistisch arbeiten kann. Ich bin daher fast schon geneigt, Herrn Grafe als einen unserer engsten Verbündeten zu sehen.
 
Betrachten wir jetzt das Jahr 2022. In diesem Zeitraum wurde durch Grafe ein einziges Tötungsdelikt durch einen Sportschützen mit legaler Schusswaffe registriert. Es handelte sich um eine Beziehungstat, einen erweiterten Suizid.
 
Das heißt, im Jahr 2022 wurden 99,911 % der vollendeten Tötungsdelikte in Deutschland NICHT durch einen Sportschützen mit legaler Schusswaffe begangen.
Oder anders ausgedrückt: Sportschützen mit Legalwaffen waren in 2022 für insgesamt 0,089% aller Tötungsdelikte verantwortlich.
Die ständigen Versuche von SPD, Bündnis90/Die Grünen, LINKEN und der Massenmedien, das Waffengesetzes zwecks weiterer Gängelung und Schikanierung der legalen Waffenbesitzer können hiermit ad absurdum geführt werden.
 
Quellen:
Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik für 2022
Roman Grafe, Liste „Sportmordwaffen“
(Die in der PKS angegebenen fahrlässigen vollendeten Tötungsdelikte wurden nicht in der Berechnung berücksichtigt)
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  • 9 months later...
Am 3.4.2023 at 10:13 , El Marinero sagte:
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für die Bundesrepublik Deutschland für 2022 wurde vor Kurzem veröffentlicht. In der Statistik wurden insgesamt 1120 vollendete Tötungsdelikte bei den Straftaten Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen erfasst.

Hallo,

ich bin neu hier im Forum weil ich hier einige Threads zur PKS gefunden habe. Deshalb auch meine Frage:

Wie kommst du auf die 1120 vollendete Fälle. Es sind doch wenn ich alle Fälle - Versuche rechne  2236 - 1723 = 513 Fälle?

Klar es ist trotzdem noch unter 1% Legalwaffenbeteiligung aber wir sollten versuchen die zahlen immer richtig anzugeben sonst wirft man uns das vor.

VG,

Werek

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Ich sehe bis jetzt nur 2 – 3 x Behördenversagen.

Es gibt 5 Fälle

  1. Hamburg: Behördenversagen 
  2. Bad Lauchtädt: Behördenversagen
  3. Bramsche: Psychische Erkrankung kann von Behörde nicht wirkliche erkannt werden da keine medizinische Doku dazu vorhanden 
  4. Lohr am Main: Legalwaffe des Opfers, erschossen durch 14 jährigen
  5. Langweid: Unklar, aber evtl. Behördenversagen, da seit 2018 Nachbarschaftsstreit.

Welche der Fälle sind für dich Behördenversagen?


VG,

Werek

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@El Marinero macht sich regelmäßig die Mühe es zusammenzustellen…

Zitat

1) Februar 2023, Bramsche
Bei dem mutmaßlichen Täter wurde Wochen vor der Tat eine akute Verwirrtheit und Halluzinationen durch eine Ärztin diagnostiziert. Der zuständigen Waffenbehörde war nicht bekannt, dass der Mann im Besitz einer Waffenbesitzkarte war. Anscheinend hat die Behörde, wo der Mann diese ursprünglich erworben hatte, versäumt, dieses der für den neuen Wohnort zuständige Waffenbehörde mitzuteilen, wie es im Waffengesetz vorgeschrieben wird. Daher konnte der Mann auch nie überprüft werden, um eventuell einen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis einleiten zu können.
BEHÖRDENVERSAGEN!

2) März 2023, Bad Lauchstädt
Der mutmaßliche Täter war polizeibekannt und wegen Gewaltdelikten mehrfach durch das spätere Opfer angezeigt worden. Seitens Polizei und Waffenbehörde passierte: Genau. Nichts! Das derzeitige Waffengesetz hätte die Möglichkeit gegeben, den Täter im Vorfeld zu entwaffnen.
BEHÖRDENVERSAGEN!

3) März 2023, Hamburg
Polizei und Waffenbehörde wurden buchstäblich von den Hinweisen über die Gefährlichkeit und den Zustand des Täters erschlagen. Das derzeitige Waffengesetz hätte auch hier die Möglichkeit gegeben, den Täter im Vorfeld zu entwaffnen. Stattdessen jagte eine Panne die nächste.
KRASSES BEHÖRDENVERSAGEN!

4) Juli 2023, Langweid
Der mutmaßliche Täter war der Polizei seit Jahren wegen ausgestoßener Drohungen gegen die späteren Opfer bekannt. Sogar am Tag der Tat wurde die Polizei gerufen. Das Waffengesetz hätte jede Möglichkeit geboten, eine Einzelfallprüfung des mutmaßlichen Täters durchzuführen, um einen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse und somit der Entwaffnung einleiten zu können. Es passierte: Genau. Nichts!
BEHÖRDENVERSAGEN!

Selbstverständlich darf dieser Beitrag geteilt, kopiert und verteilt werden.

 

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