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Irgendwie drehen die Kollegen da neuerdings total am Rad.

  1. Waffenkontrolle:
    1. Bitte prüft ob eure Waffe für die von euch gebuchte Disziplin zugelassen ist. Verbindliche Informationen könnt ihr den Sporthandbüchern entnehmen.
      Zusätzlich habt ihr die Möglichkeit eine Kurzzusammenfassung je Disziplin auf unserer Homepage einzusehen:
      1. Langwaffe
      2. Kurzwaffe
    2. (§6 AwaffV) Halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen:
      1. Lauflänge weniger als 40 Zentimeter
      2. Magazin hinter der Abzugseinheit (Bul-Pup-Waffen)
      3. Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter
        1. Waffen die eines der Anscheinsmerkmale erfüllen, sind grundsätzlich vom sportlichen Schießen ausgeschlossen!
        2. Sollte eure Waffe unter diesen Anscheinsparagraphen fallen, lassen wir euch nur starten, wenn ihr für die Waffe einen BKA-Feststellungsbescheid vorlegen könnt!
        3. Beachtet bitte, dass Veränderungen an der Waffe (Mündungsfeuerdämpfer (bzw. Mündungsbremse / Stabilisator), Kühlrippen oder andere sichtbare, der Kühlung dienende Vorrichtungen am Handlauf, ein pistolenartiger, mit dem Abzug bzw.mit dem Vorderschaft kombinierter Griff, eine Aufstützvorrichtung sowie eine (Teleskop-) Schulterstütze, die teilweise kipp- oder schiebbar ist.),
          die nicht vom Feststellungsbescheid abgedeckt sind, dazu führen, dass wir den Feststellungsbescheid nicht anerkennen können und die Waffe vom Wettkampf ausgeschlossen wird.

Jetzt fragen sich einige Vereinskollegen, ob zum Beispiel ein Magpul-Handgriff am Vorderschaft eines AR, der sicherlich nicht im FB des BKA aufgeführt ist, die Waffe von der Verwendung ausschließt. Weil der könnte ja als Pistolenartig gedeutet werden:

IMG_1196.jpeg

der aber eventuell nicht:

IMG_1195.jpeg

Wie ist es denn nun?

Posted (edited)
Am 3.4.2023 at 20:21 , Glockologe sagte:

Ich bin hin- und hergerissen zwischen der Einstufung als vorauseilender, stiefelleckender Gehorsam, oder völliger Verblödung.

Der erste Teil kann nur von einer "Schießsportverantwortlichen Person "ausgeführt werden, der zweite von einem ihm hörigen Lemming....:teufel84:

p.s. Frage an Radio Erivan:

Welche darf mit Klappschaft? :icon_cool:

 

images1.jpg

images.jpg

Edited by Mike57
  • 3 months later...
Posted

leider jetzt erst gesehen. Da ich die Waffenkontrolle bei uns mitmache.

Es geht hier speziell um die Hülsenlänge unter 40mm also KW Patronen.

Da schließen Feststellungsbescheide gewisse Veränderungen der Waffe aus.

Posted
Am 3.4.2023 at 20:58 , Mike57 sagte:

Welche darf mit Klappschaft? :icon_cool:

Wieso macht ihr euch noch solche Gedanken? - -  es dauert nicht mehr lange, dann müßt ihr überlegen, an wen ihr eure Waffen noch verkaufen könnt, bevor sie verschrottet werden müssen.

  • Like 1
Posted
Am 10.7.2023 at 19:28 , Jägermeister sagte:

Nope, die haben auch reihenweise Schützen mit der .223 nach Hause geschickt.

dann haben die in der Waffenkontrolle keine Ahnung gehabt.
223 betrifft es nur mit lauflängen unter 16" die über einen gesonderten Bescheid laufen.

steht ja auch so da.

  • Lauflänge weniger als 40 Zentimeter
  • Magazin hinter der Abzugseinheit (Bul-Pup-Waffen)
  • Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter

Wenn die blöd kommen einfach BKA Bescheid einpacken da steht drin was erlaubt ist oder nicht.
Da steht nämlich auch drin was man nicht darf z.b. Hera 9er zweibein.

Posted

ja dann beschweren beim Bundesverband. Z.B. Brede
Die FB sind ja eignetlich nur interessant wenn Veränderungen an der Waffe vorgenommen wurden.
Die 223 aufwärts mit 16" fallen ja eh raus weil die generell zugelassen sind. Da kann man auch nicht auf einen FB bestehen.

Posted

Ja und in dem Fall muss man das halt über den Bund klären.
Beim Bundessportleiter beschweren und am besten auch bei den Bundespräsidenten.
K.a. ob beim LV2 der Landesverbandspräsiden anwesend ist.
Wenn da Schützen ungerechtfertigt die Teilnahme verweigert wird oder sonst eine Fehlentscheidung passiert haben die Schützen natürlich auch Rechte.

Posted
Am 10.7.2023 at 19:58 , Jägermeister sagte:

Ist der Landessportleiter…

Jede SLB muss mit FB vorgezeigt werden, sonst Tschüss.

In diesem Fall würde ich halt sagen "geht und spielt mit euch selbst" und spare mir die Startgelder.  :icon_confused:

Waffenkontrolle ist O.K., aber sinnlose Schikane mache ich nicht mit.

 

GRUẞ

  • Like 1
  • 1 year later...
Posted
Am 3.4.2023 at 20:21 , Glockologe sagte:

Ich bin hin- und hergerissen zwischen der Einstufung als vorauseilender, stiefelleckender Gehorsam, oder völliger Verblödung.

Nunja ... wir hatten Landesmeisterschaft des BDS auf unserem Stand.

Da kommen Schützen, die bei der Waffenkontrolle eine Pistole 9mm Parabellum vorlegen - ganz normale Ausfertigung mit Kimme und Korn, Waffengewicht deutlich unter 1500 g, Abzug jenseits des Kilogramms, , wie sie für xx01 absolut vorbildlich sind..

Dann bekommen sie ihre Startkarte für "Pistole Magnum (alle) " (z.B. 1403) - auf die Frage: "woe ist die Waffe?" - "Das schieße ich mit der gleichen Pistole!"
Und noch eine für "Freie Klasse Pistole mindestens .30/7,62 mm " - "Das schieße ich mit der gleichen Pistole"
Dann legen sie die Tabelle hin und meinen, Recht zu haben: "Pascht doch scho - oder???"

Es ist einfach unglaublich, wie wenig Regelkenntnisse vorhanden sind.

  • Thanks 1

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