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Waffenkontrolle bei der LM LV2


Jägermeister

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Irgendwie drehen die Kollegen da neuerdings total am Rad.

  1. Waffenkontrolle:
    1. Bitte prüft ob eure Waffe für die von euch gebuchte Disziplin zugelassen ist. Verbindliche Informationen könnt ihr den Sporthandbüchern entnehmen.
      Zusätzlich habt ihr die Möglichkeit eine Kurzzusammenfassung je Disziplin auf unserer Homepage einzusehen:
      1. Langwaffe
      2. Kurzwaffe
    2. (§6 AwaffV) Halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen:
      1. Lauflänge weniger als 40 Zentimeter
      2. Magazin hinter der Abzugseinheit (Bul-Pup-Waffen)
      3. Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter
        1. Waffen die eines der Anscheinsmerkmale erfüllen, sind grundsätzlich vom sportlichen Schießen ausgeschlossen!
        2. Sollte eure Waffe unter diesen Anscheinsparagraphen fallen, lassen wir euch nur starten, wenn ihr für die Waffe einen BKA-Feststellungsbescheid vorlegen könnt!
        3. Beachtet bitte, dass Veränderungen an der Waffe (Mündungsfeuerdämpfer (bzw. Mündungsbremse / Stabilisator), Kühlrippen oder andere sichtbare, der Kühlung dienende Vorrichtungen am Handlauf, ein pistolenartiger, mit dem Abzug bzw.mit dem Vorderschaft kombinierter Griff, eine Aufstützvorrichtung sowie eine (Teleskop-) Schulterstütze, die teilweise kipp- oder schiebbar ist.),
          die nicht vom Feststellungsbescheid abgedeckt sind, dazu führen, dass wir den Feststellungsbescheid nicht anerkennen können und die Waffe vom Wettkampf ausgeschlossen wird.

Jetzt fragen sich einige Vereinskollegen, ob zum Beispiel ein Magpul-Handgriff am Vorderschaft eines AR, der sicherlich nicht im FB des BKA aufgeführt ist, die Waffe von der Verwendung ausschließt. Weil der könnte ja als Pistolenartig gedeutet werden:

IMG_1196.jpeg

der aber eventuell nicht:

IMG_1195.jpeg

Wie ist es denn nun?

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Am 3.4.2023 at 20:21 , Glockologe sagte:

Ich bin hin- und hergerissen zwischen der Einstufung als vorauseilender, stiefelleckender Gehorsam, oder völliger Verblödung.

Der erste Teil kann nur von einer "Schießsportverantwortlichen Person "ausgeführt werden, der zweite von einem ihm hörigen Lemming....:teufel84:

p.s. Frage an Radio Erivan:

Welche darf mit Klappschaft? :icon_cool:

 

images1.jpg

images.jpg

Edited by Mike57
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  • 3 months later...
Am 10.7.2023 at 19:28 , Jägermeister sagte:

Nope, die haben auch reihenweise Schützen mit der .223 nach Hause geschickt.

dann haben die in der Waffenkontrolle keine Ahnung gehabt.
223 betrifft es nur mit lauflängen unter 16" die über einen gesonderten Bescheid laufen.

steht ja auch so da.

  • Lauflänge weniger als 40 Zentimeter
  • Magazin hinter der Abzugseinheit (Bul-Pup-Waffen)
  • Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter

Wenn die blöd kommen einfach BKA Bescheid einpacken da steht drin was erlaubt ist oder nicht.
Da steht nämlich auch drin was man nicht darf z.b. Hera 9er zweibein.

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Ja und in dem Fall muss man das halt über den Bund klären.
Beim Bundessportleiter beschweren und am besten auch bei den Bundespräsidenten.
K.a. ob beim LV2 der Landesverbandspräsiden anwesend ist.
Wenn da Schützen ungerechtfertigt die Teilnahme verweigert wird oder sonst eine Fehlentscheidung passiert haben die Schützen natürlich auch Rechte.

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