rajede Posted April 14, 2023 at 10:00 AM Share Posted April 14, 2023 at 10:00 AM Umständliche Auskunft aus dem Waffenregister § 30 NWRG regelt das Auskunftsrecht der betroffenen Person, also des Waffenbesitzers. Er hat einen Anspruch auf Auskunft über die seine Person betreffenden Daten im Nationalen Waffenregister. Allerdings erschwert der Gesetzgeber die Auskunft für den Bürger nicht unerheblich: Die Auskunft aus dem Waffenregister wird nur erteilt, wenn er seine Identität durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Ausweiskopie oder amtlich beglaubigten Unterschrift nachweist. Das ist in der Regel der Gang zum Notar. Das Formular finden Sie: hier! Begründet wird diese Einschränkung der Rechte mit der Sensibilität der Daten des Betroffenen, wie der Adresse, dem Geburtsdatum und der Tatsache eines Legalwaffenbesitzes. Erlange eine andere Person als der Betroffene die sensiblen Daten, könnte es ja sein, daß diese Person sich ggfls. Zugriff zu den Waffen beschaffe. Dieser Gefahr sei durch zweifelsfreien Nachweis der Identität des Betroffenen zu begegnen. Nachzulesen in der Begründung der Gesetzesänderung BT-Drs. 19/4674, 316 f. Anzahl der erteilten Auskünfte Wie viele Anfragen hatte die Behörde in letzter Zeit zu beantworten? Auf eine Anfrage der FDP hat die Bundesregierung die Zahlen bis 2020 mitgeteilt (BT-Drs. 19/19126, S. 3): Von ihrem Auskunftsrecht nach § 19 NWRG haben in den letzten fünf Jahren Gebrauch gemacht: 2020: (Stand: 30.04.2020): 26 Antragsteller 2019: 46 Antragsteller 2018: 64 Antragsteller 2017: 45 Antragsteller 2016: 56 Antragsteller 2015: 49 Antragsteller Der heutige § 30 NWRG entspricht dem alten § 19 NWRG. In Anbetracht ca. 1 Million privater Waffenbesitzer sind die Zahlen doch sehr überschaubar. Vor fast 10 Jahren hatte das VG Köln schon die entsprechende Rechtspraxis des Bundesverwaltungsamtes bestätigt, VG Köln v. 13.03.2014 – 13 K 162/14. Ich habe den Tag in unangenehmer Erinnerung Dadurch, daß der Gesetzgeber diese Praxis des BVA legalisiert hat, ist die damals geführte Diskussion nur noch Makulatur. The post Auskunft Waffenregister appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte. Gesamten Artikel anzeigen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 14, 2023 at 12:37 PM Share Posted April 14, 2023 at 12:37 PM Am 14.4.2023 at 12:00 , rajede sagte: Anzahl der erteilten Auskünfte Bestätigt exakt das, warum ich damals geklagt habe. Ich habe die Auskunft übrigens erhalten. Und zwar ohne das ganze Geschisse mit Notar und dementsprechenden Kosten. Es gibt ja auch noch andere Behörden, die da Zugriff haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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