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Waffensachverständiger


Krümelmonster

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Es gibt z.B. die "Fachkunde". Dann kann man sich noch "öffentlich bestellen und vereidigen" lassen. Viel Zeit, viel Weg, viel Kohle.

Aber es gibt IMHO noch andere Wege zur begehrten "Roten" für Sachverständige:

- Gerichtsmediziner (für ballistische Tests)

- Historiker

- Waffen-Journalisten (aber auch nicht jeder!)

- (freie) Mitarbeiter von waffenentwickelnden / produzierenden unternehmen

- ...

Es kommt anscheinend drauf an, den zuständigen SB zu überzeugen, oder dann den Richter. Aber auf die SV-Rote kann man nicht sammeln, der "Besitz" ist IMHO nur vorübergehend, nämlich zur Ausführung der entspr. Aufgabe - IMHO max. 3 Monate.

Die Handelsgenehmigung ist ein anderer gangbarer Weg.

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schrieb Califax:
Es gibt z.B. die "Fachkunde". Dann kann man sich noch "öffentlich bestellen und vereidigen" lassen. Viel Zeit, viel Weg, viel Kohle.

...

Die Handelsgenehmigung ist ein anderer gangbarer Weg.

Puh, Califax, da hast Du aber viel durcheinandergewürfelt, was mit dem Sachverständigenwesen aber auch gar nix zu tun hat.

Die Fachkunde benötigt man für die WHL. Öbuv muss man nicht sein, es sei denn, man will ständig vor Gericht aussagen müssen. Fast alle SV sind nicht Öbuv. Die Rote nach §18 bekommen u.a. auf Antrag auch SSV. Der Besitz der Waffen geht selbstverständlich über die drei Monate hinaus. Sie müssen dann nur eingetragen werden. Und selbstverständlich geht es auch ums Sammeln. Nämlich der Anlegung einer Vergleichssammlung.

Recht hast Du allerdings, wenn Du von viel Zeit und Kohle sprichst.

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Aber auf die SV-Rote kann man nicht sammeln, der "Besitz" ist IMHO nur vorübergehend, nämlich zur Ausführung der entspr. Aufgabe - IMHO max. 3 Monate.

Servus !

Uiiiii ! Was schreibst denn da für´n Käse zusammen ?

Als Schusswaffen-SV kann man nur max. 3 Monate eine Waffe besitzen ?

Wie kommst Du zu so einer absolut falschen Aussage ? Woher hast Du das ?

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Wie ich schon ausführte, würde das aus der Logik des Sachverständigenwesens heraus schon keinen Sinn machen. Stichwort Vergleichssammlung. Der SV kann doch eine nicht so häufige Waffe erst mühsam suchen müssen, bevor er sein Gutachten über eine andere Waffe schreiben kann. Diese muss in der Sammlung vorhanden sein. Deswegen ja die Karte i.d.R. auch für Schusswaffen aller Art.

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  • 4 years later...
Am 11.5.2013 at 12:17 , Krümelmonster sagte:

Anwälte die Richter außerhalb des Gerichtssaals aufgleisen, bzw als unabhängige Berater zur Seite stehen?

*reanimier*

Das geht als Waffensachverständiger sehr wohl. Allerdings außerhalb des Gerichtssaals nur im privaten Umfeld. Als gerichtlich anerkannter „Berater“ (also Sachverständiger) natürlich nur im Gerichtssaal.

Dazu werden zum Beispiel neben den Öbuv Sachverständigen auch die Sachverständigen des VdW sowie meines Wissens nach auch des Kuratoriums herangezogen. Diese schreiben also nicht nur Gutachten zur Bestätigung der Kultur-historischen Bedeutsamkeit eines Sammelthemas zur Erlangung der Roten WBK nach §17 WaffG, sondern sind eben auch gutachterlich vor Gericht tätig.

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Wer sich gutachterlich betätigen möchte, erhält beim VdW Düsseldorf gerne Auskunft. Meist direkt vom Vorsitzenden Herrn Dr. Scholzen persönlich. Dazu werden einem auch nach Erstgespräch die relevanten Unterlagen zugeschickt, durch die man sich durcharbeiten kann.

Für die Anerkennung als SV beim VdW ist ein Mustergutachten zu erstellen sowie eine mündliche Prüfung vor dem Sachverständigenausschuß abzulegen. Wird einem die Anerkennung ausgesprochen, erhält man den Sachverständigenstempel nebst Individualnummer und wird als SV registriert. Ab dann kann man gutachterlich tätig werden.

Eine entsprechende Haftpflichtversicherung sei noch empfohlen.

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