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Ehemalige Angehörige einer Stasieinheit marschieren auf


Eugen

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http://www.tagesspiegel.de/berlin/am-sowjetischen-ehrenmal-ehemalige-angehoerige-einer-stasieinheit-marschieren-auf/8185686.html[/CODE]

Verboten ist ein solcher Auftritt nicht, auch bei den Waffen soll es sich nach Polizeiangaben nicht um scharfe Waffen, sondern um sogenannte Theaterwaffen gehandelt haben.
Brauch man für "Theaterwaffen" eine Genehmigung zum Führen in der Öffentlichkeit ?
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http://www.tagesspiegel.de/berlin/am-sowjetischen-ehrenmal-ehemalige-angehoerige-einer-stasieinheit-marschieren-auf/8185686.html[/CODE]

Brauch man für "Theaterwaffen" eine Genehmigung zum Führen in der Öffentlichkeit ?

Wie, hatten die denn keine Genehmigung??

Dem Artikel nach wird doch alles schön Verniedlicht.

So ein kleiner Verstoß gegen §42a gilt doch nicht für die linke Bande.

[color="SeaGreen"]Aber mit Sicherheit eine schöne Theateraufführung bzw. Brauchtumspflege! [/color]

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§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten 1.Anscheinswaffen,

2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht 1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

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§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Na ja - daraus haben sie dann wohl ihre "Erlaubnis" abgeleitet

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Schein nicht das erste mal zu sein, das bei Reenactment Fragen aufkommen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Reenactment

Seit geraumer Zeit versuchen einige Gruppen, die sich des Themas Waffen-SS angenommen haben, ideologisch einseitige Strömungen in den Reenactment-Bereich einfließen zu lassen. Untaten der SS werden dabei verharmlost oder geleugnet. Als Gegenmaßnahme haben daher seriöse Gruppen und Zusammenschlüsse Vereinbarungen unterzeichnet, welche sich ausdrücklich von nationalsozialistischem Gedankengut, ihren Trägern und Gruppen, die sich das Thema SS zu eigen machen, distanzieren. Die WWII Living History Agreement 2007 ist ein Beispiel und eine Konsequenz aus diesen Erfahrungen.[14]

In der Vergangenheit ist es in der Frühmittelalter-Reenactment-Szene aufgrund der Verwendung von Hakenkreuz-Symbolen bei einigen Gruppen, die Germanen darstellen, zu einer Diskussion gekommen,[15] die sich auf die grundsätzliche Frage der Wissenschaftlichkeit des Ansatzes ausgeweitet hat. So kam es auch in diesem Bereich des Reenactments zu einer von vielen Gruppen und Einzelpersonen unterzeichneten Erklärung, womit diese sich auch hier von extremem Strömungen distanzieren wollen.

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