El Marinero Posted May 25, 2013 at 11:17 AM Share Posted May 25, 2013 at 11:17 AM Ich wage aber zu bezweifeln, das mich da eine Torwache oder besser die vom privaten Sicherheitsdienst am Tor nicht rein lassen würden. Danach könnte nur noch maximal der Kasernenkommandat bzw. sein Vertreter dafür sorgen, das ich mein Fahrzeug aus dem militärischen Bereich entfernen muss. § 15 Soldatengesetz. Das Entfernen des Fahrzeugs stellt hier das geringste Problem dar. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Brommy Posted May 26, 2013 at 07:28 AM Share Posted May 26, 2013 at 07:28 AM Mein Nummernschild: ... - SX 182 Insider kennen das. Leider kann ich den Aufkleber nicht an das Auto patschen, weil ich dann nicht mehr in militärische Bereiche fahren darf. Im Gegensatz zum roten "W" ist das eine parteipolitische Aussage. Die sind dort generell untersagt. ja,ja die alte sophie Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted May 26, 2013 at 09:36 AM Share Posted May 26, 2013 at 09:36 AM ja,ja die alte sophie Bingo ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
cabu Posted May 26, 2013 at 06:06 PM Author Share Posted May 26, 2013 at 06:06 PM Also der §15 im SG sagt eigentlich nicht, daß Du den Aufkleber auf deinem Privat KFZ nicht anbringen darfst. Zum einen gibt es die Partei "Grüne" nicht, weiterhin wäre der Aufkleber eben auf Deinem privat KFZ und dort zählt ein dezenter politischer Aufkleber zur Meinungsfreiheit die das SG nicht einschränken dürfte. Im §15 steht auch nur: Im Dienst gegenüber nichtangehörige der BW nicht für/gegen Politik äußern Während des Dienstes ist politischer Meinungsaustausch nicht eingeschränkt. Innerhalb militärischer Anlagen gilt freie Meinungsäußerung, solange diese dezent, respektvoll und nicht aufdringlich ist und nicht FÜR eine Partei ist!! Also ich lese keinen Grund gegen den Aufkleber, so lange dein KFZ keine Pocken hat und es nur einer ist. Außerdem muß erstmal einer was sagen und begründen. der carl Ach ja, "Soldaten sind Mörder" gilt immer noch als freie Meinungsäußerung in diesem Rechtssystem, könnte man dann ja zeitnah anführen und um Vergleich nach der Verhältnismäßigkeit bitten... Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted May 26, 2013 at 09:05 PM Share Posted May 26, 2013 at 09:05 PM Außerdem muß erstmal einer was sagen und begründen.... Logo. Derjenige bin ich selbst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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