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Vermieter kann Mieter Waffenaufbewahrung nicht verbieten


Jägermeister

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Ist eine Selbstverständlichkeit ! Grundsätzlich kann ich meine Mietwohnung für alle nicht verbotenen privaten Tätigkeiten nutzen.

Und wenn der Gesetzgeber Kriterien dafür aufgestellt hat, was sicher ist, dann kann der Vermieter dies nicht anders definieren. Dafür bedarf es nicht erst eines Urteils.

:beach:

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Ja, sogar Prostitution muß man dulden, denke ich, oder? Zumindest behauptet das mein Nachbar, der unter so einer Mieterin zu leiden hat. Nein, er ist schon älter und kassiert die Miete nicht in Naturalien....

Kommt darauf an, meine Heimatstadt hat jetzt die gesamten Stadtgrenzen zur Sperrzone erklärt. Da ist nix mehr mit anschaffen...

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Hatte ihn gestern mal drauf angesprochen. Whg wurde als privat vermietet...dann kamen die Prostitutionsgerüchte auf....mittlerweile steht sie sogar mit " besonderen Massagen usw. " im Telefonbuch. Er meinte, dass er noch nie eine Mieterin hatte, die sooo pünktlich zahlt und sich auch nie beschwert. Sie will wohl nicht auffallen...

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