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Erbe und Sperrvorrichtung


Cobr4

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Servus

Da mein Dad vor kurzem verstorben ist und auch zwei Waffen hinterlassen hat, die er auf grüne WBK hatte, kam nun Post von der hiesigen Kreisverwaltung.

Da ich selber keine WBK habe, muss ich diese beantragen, soweit so gut. Nun ist seit 2008 aber vorgeschrieben, das Personen ohne Bedürfnis die Plempen aber zusätzlich von einem Büchsenmacher sichern lassen. Ausnahme nur, falls es für die Waffen so eine Vorrichtung noch nicht gibt.

Es handelt sich um Anschütz KK-Gewehr .22lr und um ein Anschütz Gewehr 9mm glatt.

Beides nun nichts weltbewegendes, aber abgeben sehe ich nun auch nicht ein.

Steht auch alles sicher verwahrt im passenden Schrank.

Aber sehe ich das nun richtig, das ich mit den Teilen zum nächsten BM rennen soll, der bastelt da, soweit vorhanden, ne Sicherung rein und behält den Schlüssel und ich darf es zahlen? :nar:

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Aber es gibt ja für alles eine Lösung:

Schütze werden, und WBK erarbeiten. Hat auch noch einen Vorteil mehr: Wieder ein Schütze mehr, der unsere Position stärken kann.

Da war ich vor längerer Zeit schon auf dem Weg dahin. Aber wie das so ist, Zeit etc. hat damals nicht gepasst. Wollte immer mal wieder anfangen, glaub nun ist die richtige Motivation da :donhuan:

Nur selbst wenn ich morgen anfange, kann ich das Bedürfnis ja erst in einem Jahr beantragen, also sichern muss ich die Erbwaffen bis dahin ja trotzdem.

mal doof gefragt, blockieren die 2 Erb-LW dann normale LW Plätze auf der WBK obwohl man die ja so irgendwie ja ja doch nicht mit nimmt zum schießen?

Die dusseligen Sicherungen gehen ja aber doch schon in mein Eigentum über hoffe ich? Sprich wenn ich die legal entfernen lassen darf, könnte man sie ja verkaufen an die nächste arme Seele?

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Kontingente gibt es nur bei Kurzwaffen (außer Einzellader) und bei Halbautomatischen Langwaffen. Die Sachen die bei dir éingetragen werden sollen, gehen auf die "Gelbe" Sportschützen WBK. Da gilt nur max 2 Stck im halben Jahr.

Das Blockiersystem kannst du dann veräußern, allersings über den Händler der es dir verkauft hat, weil der das Dingen nur entriegeln kann.

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:gutidee:hola amigo Cobr4,

Du kannst auch deine geerbten Waffen bei einem Berechtigten (WBK Inh. oder Büma)zur "sicheren FremdVerwahrung" ertsmal einlagern, zB. für 2 Jahre( das Ende der Verwahrung muss bekannt sein, im WaffG stehen keine Angaben zur Länge)

...dann sollte sich die Sache wegen Sportschütze mit eigener(andere Sportwaffe) Waffe und WBK erledigt haben, deine Erbwaffen werden NICHT auf 2/6 mit angerechnet-nur wenn Du dem SB sagst dass Du das Anschützt KK Gewehr auch sportlich nutzen willst, in dem Fall würde die KK LW bei 2/6 mitzählen, das bedeutet aber nicht dass Du die Erbwaffen sonst nicht benutzen darfst wenn Du dich NICHT zur sportlichen Verwendung äußerst.

saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

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Da war ich vor längerer Zeit schon auf dem Weg dahin. Aber wie das so ist, Zeit etc. hat damals nicht gepasst. Wollte immer mal wieder anfangen, glaub nun ist die richtige Motivation da :donhuan:

Nur selbst wenn ich morgen anfange, kann ich das Bedürfnis ja erst in einem Jahr beantragen, also sichern muss ich die Erbwaffen bis dahin ja trotzdem.

Wenn Du einer schießsportlichen Vereinigung beitrittst und einen Sachkundenachweis ablegst entfallen formal die gesetzlichen Gründe, die Waffen zu blockieren. Die meisten Sachbearbeiter sind vernünftige Menschen, die verzichten auf eine Blockierung, wenn Du den Sachverhalt darlegst.

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Wenn Du einer schießsportlichen Vereinigung beitrittst und einen Sachkundenachweis ablegst entfallen formal die gesetzlichen Gründe, die Waffen zu blockieren.

Nein. Die Gründe entfallen lediglich durch die Sachkunde eben nicht. Das wäre ja auch zu einfach.

Maßgeblich ist das vermaledeite Bedürfnis. Und das hat Cobr4 eben nun mal nur als Erbe.

Die meisten Sachbearbeiter sind vernünftige Menschen, die verzichten auf eine Blockierung, wenn Du den Sachverhalt darlegst.

Das könnte klappen, muss aber nicht.

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Maßgeblich ist das vermaledeite Bedürfnis. Und das hat Cobr4 eben nun mal nur als Erbe.

Und deswegen muß das Bedürfnisprinzip entweder komplett kippen oder zumindest drastisch vereinfacht werden.

Wenn ich ein Auto erbe und (vielleicht gerade "zeitweise") keinen Führerschein habe, versiegelt mir auch keiner das Zündschloß

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So mal ein Update

Leider scheint El Marinerorecht zu behalten.

Ich habe nun gut 15 Minuten mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefoniert.

Sein Grundtenor während des Gesprächs war: vernichten, nix mehr wert. Er hätte schon 1000 davon in die Presse gefahren. Mag sein, aber irgendwie bin ich kein Fan dieser Lösung.

Wenn ich bald die Sachkunde ablegen würde, reicht nicht, es muss in der Tat Bedürfnis vorliegen.

Das Bedürfnis würde ich für die Waffe aber auch als Sportschütze nicht bekommen. Alles was gegangen wäre, wenn ich nun eine WBK zum Todeszeitpunkt meines Vaters gehabt hätte, DANN hätte man die 2 Plempen mit auf meine WBK schreiben können ohne Sicherung.

Der Plan die bis zum eigenen Bedürfnis wem zu überlassen der ne WBK hat, geht seiner Aussage nach wohl auch nicht, da es dann kein Erbe mehr ist, sondern eine Überlassung, und der Sportschütze mit der WBK auch kein Bedürfnis hat. Und ich in einem Jahr dann auch wiederum nicht.

Hat der Mann mir da nun war verschwiegen oder selber was falsches erzählt?

Kann ich mich nun echt nur zwischen verschrotten, unbrauchbar und ca. 100€ pro Sicherung entscheiden?

Das ist doch :gaga:

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Sein Grundtenor während des Gesprächs war: vernichten, nix mehr wert.

Ist per Ferndiagnose schlecht zu sagen.

Man müsste das System und den Schaft wissen.

Das Bedürfnis würde ich für die Waffe aber auch als Sportschütze nicht bekommen.

Du meinst die "9mm glatt" (Flobert?)?

Da müsste sich doch sicherlich eine Disziplin in einem Verband finden lassen?

Dann geht beides auf Gelb.

Der Plan die bis zum eigenen Bedürfnis wem zu überlassen der ne WBK hat, geht seiner Aussage nach wohl auch nicht, da es dann kein Erbe mehr ist, sondern eine Überlassung, und der Sportschütze mit der WBK auch kein Bedürfnis hat. Und ich in einem Jahr dann auch wiederum nicht.

Hat der Mann mir da nun war verschwiegen oder selber was falsches erzählt?

Ich meine, dass beide durchaus auf Gelb gehen (wenn sich für die 9mm glatt eine Disziplin findet) und dann "geparkt" werden können.

Zumindest bei dem Anschütz könnte es sich materiell lohnen.

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Kann ich mich nun echt nur zwischen verschrotten, unbrauchbar und ca. 100€ pro Sicherung entscheiden?

Das ist doch :gaga:

Erkundige Dich doch erstmal, ob es denn bereits für die Kaliber ensprechende Laufdildos gibt. Wenn nicht: Erb-WBK. Bis es passende gibt hast Du dann sicher auch Sachkunde, 1 Jahr Vereinszugehörigkeit etc., wodurch eine nachträgliche Verstöpselung bei verfügbarkeit auch entfallen dürfte.

Ansonsten verkauf an Sposchü (Bedürfnis dürfte vorhanden sein) oder Jäger für 1€ und dann nach einem Jahr zurückkaufen, oder so ähnlich....

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Erkundige Dich doch erstmal, ob es denn bereits für die Kaliber ensprechende Laufdildos gibt. Wenn nicht: Erb-WBK. Bis es passende gibt hast Du dann sicher auch Sachkunde, 1 Jahr Vereinszugehörigkeit etc., wodurch eine nachträgliche Verstöpselung bei verfügbarkeit auch entfallen dürfte.

Ansonsten verkauf an Sposchü (Bedürfnis dürfte vorhanden sein) oder Jäger für 1€ und dann nach einem Jahr zurückkaufen, oder so ähnlich....

d. h., daß der Staat seine Bürger zwingt, entweder kriminell zu werden oder die Gesetze zu umgehen - ihn zu bescheißen.

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Eventuell könnte die Waffen ein BüMa gegen eine geringe Gebühr in seinen Bestand nehmen und sie dann an dich verkaufen sobald Du die EWB hast.

Wäre ich an deiner Stelle würde ich die Waffen schlicht verschrotten, ich habe damals auch einen 4mm Single Action trotz EWB von meinem Großvater nicht übernommen weil ich dafür keine Verwendung habe und die Waffe mit Eintrag und Überholung weit ihren eigentlich Wert übersteigen würde.

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