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Einsatz einer SSW beim Sport


Klaus12

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Führen einer Waffe und Schießen außerhalb einer zugelassene Stätte für das Schießen.

Ja, da gibt es was zu beachten. Finde den Link nicht mehr. Da gab es die rechtlichen Hinweise.

Schießerlaubnis für Ort, Zeit und Ereignis und wohl kleiner Waffenschein imho erforderlich. SBine oder das IM fragen. Ansonsten z.B. den Leichtahtletikverband.

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Ist alles eine Frage der entsprechenden amtlichen Genehmigungen.

Ich böllere z.B. jedes Jahr mit einigen Schützenkollegen zur Eröffnung des Haßfurter Straßenfests mit ner Baikal Einlaufflinte.

Die lieben Kollegen verwenden dafür z.T. wirklich "pöse" VRF dafür. :mrgreen:

Dem Publikum gefällts und den Streifenhörnchen ist es egal. Die wissen ja, wir sind die Guten und haben einen Zettel mit den richtigen Stempeln drauf. :beach:

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ist in §12 WaffG geregelt.

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig :

5.mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen,...

ok, soweit klar

aber das verstehe ich nicht:

Wegen §42/42a ist dann doch wieder eine behördliche Genehmigung notwendig.

wo steht das da mit der behördlichen Genehmigung ???

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(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen,

Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf

keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

(2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von

Absatz 1 zulassen, wenn

1. der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche

Eignung (§ 6) besitzt,

2. der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der

öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann, und

3. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.

Ob ein SSW eine Waffe nach §1 Abs. 2 ist oder nicht oder als Anscheinswaffe vom §42a betroffgen ist, frag ich erst gar nicht.

Ausnahmegenehmigung für Führen und Knallen beantragen und keiner moppert.

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Eine Gefährdung von Personen gehe von einer Startpistole jedenfalls kaum aus. "Da können Sie die Hand direkt vor den Lauf halten und haben anschließend vielleicht eine kleine Verbrennung", so der Experte.

:wallb: Ein Selbstversuch des Experten wäre schon erhellend...

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

........

5. eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

(4) ........... Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

.........

5. mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

Wer auf Nummer sicher gehen will:

- schriftlichen Auftrag des Veranstalters geben lassen

- vorher die Cops informieren

- wenn kein KWS vorhanden, verschlossener Transport zum Ort des Geschehens

Da die ausdrückliche Spezialregel eine Allgemeinregel überstimmt, dürfte Streß mit "öffentliche Veranstaltung" ausgeschlossen sein.

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