edegrei Posted May 28, 2013 at 06:07 PM Share Posted May 28, 2013 at 06:07 PM Hallo, meine CZ 75 ist jetzt über 30 Jahre alt und entsprechend ausgeschossen. Ich würde sie gerne verschrotten und mir als Ersatz eine Glock17 zulegen. Das Bedürfnis für die CZ wurde ja damals anerkannt. Gilt das auch für die Ersatzwaffe? Oder muss ich das Bedürfnis neu nachweisen? MfG Edegrei Link to comment Share on other sites More sharing options...
JHS Posted May 28, 2013 at 06:59 PM Share Posted May 28, 2013 at 06:59 PM rechtlich musst du eine neue befürwortung einreichen. ich habe meine erste sportpistole nach 3 monaten wieder hergegeben und der sachbearbeiter hat mir nach darlegung meiner argumente sofort nen neuen voreintrag verpasst. bei einer waffe, die man schon jahrzehnte hat, wird das aber wohl nicht funktionieren... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted May 28, 2013 at 07:27 PM Share Posted May 28, 2013 at 07:27 PM Bei unserem SB funktioniert dies auch - vorausgesetzt man kann glaubhaft machen dass man sportlich aktiv ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted May 28, 2013 at 07:53 PM Share Posted May 28, 2013 at 07:53 PM Oder muss ich das Bedürfnis neu nachweisen? MfG Edegrei dürfte doch eigentlich kein Problem sein und auch beim "kurzen Dienstweg" dürften die Kosten dieselben sein ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted May 28, 2013 at 08:38 PM Share Posted May 28, 2013 at 08:38 PM Von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Bei mir in NRW keine Chance. Da braucht es eines neuen Bedürfnisantrags mit Verbandsbestätigung. Alternativ besteht Möglichkeit der Vollreparatur. Jedes defekte Teil kann der Büchsenmacher Deines Vertrauens erneuern. Lauf, Schlitten, Griffstück Abzug, Federn, Schrauben. Es bleibt die eingetragene Waffe. Das alte Griffstück vernichtet der Büma und der Ersatz bekommt die Seriennummer des alten Griffstücks. Je nachdem was Repariert wird, ist ein Neubeschuss erforderlich. Habe in der 1911 einen neuen Lauf gebraucht. Zum Büma gegangen, neuen Lauf von STI eingebaut, alten Lauf nie wieder gesehen. Lauf hat deutschen Beschuss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted May 28, 2013 at 08:44 PM Share Posted May 28, 2013 at 08:44 PM a) dürfte doch eigentlich kein Problem sein und auch beim "kurzen Dienstweg" dürften die Kosten dieselben sein ... a) nicht unbedingt - weil zum Zeitpunkt des Bedürfnisantrags muss die alte Waffe dann schon ausgetragen sein --> zusätzliche Rennerei auf Amt. abgesehen von der Rennerei mit den Kopien von Schießbuch, Urkunden usw. erspart man mindesten die Gebühren und Warterei beim Verband. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted May 29, 2013 at 08:26 AM Share Posted May 29, 2013 at 08:26 AM ... erspart man mindesten die Gebühren und Warterei beim Verband. bei uns (BdMP) keine Gebühren und keine Warterei (Antrag ist innerhalb einer Woche erledigt) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted May 29, 2013 at 08:38 AM Share Posted May 29, 2013 at 08:38 AM In Hessen hat es funktioniert, hat halt einen neuen Voreintrag gekostet. Als Begründung war das alter der Waffe und die nachlassende zuverlässige Funktion ausreichend. Vom Verband wollte der SB nix haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted May 29, 2013 at 08:51 AM Share Posted May 29, 2013 at 08:51 AM Ich kenn es so: Ein Büxenmacher schreibt das Ding kaputt und übernimmt es evtl. ins Waffenhandelsbuch oder zerflext das Eisen gleich. Mit dem Bescheid vom Büchser zum Amt und der Voreintrag wird nach Überprüfung der Zuverlässigkeit und Zahlung der Gebühr in der Pappe stehen. Bei einigen wurde noch ein Schrieb vom Verein erbeten, der die weiteren sportlichen Aktivitäten bestätigt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 29, 2013 at 09:57 AM Share Posted May 29, 2013 at 09:57 AM Ich kenn es so: Ein Büxenmacher schreibt das Ding kaputt und übernimmt es evtl. ins Waffenhandelsbuch oder zerflext das Eisen gleich. Mit dem Bescheid vom Büchser zum Amt und der Voreintrag wird nach Überprüfung der Zuverlässigkeit und Zahlung der Gebühr in der Pappe stehen. Bei einigen wurde noch ein Schrieb vom Verein erbeten, der die weiteren sportlichen Aktivitäten bestätigt. Vor dem Flexen aber erst mit dem SB sprechen. Das kann sonst ins Auge gehen. Denn warum sollte ich etwas zerflexen, wenn ich dafür noch Geld bekomme? Wenn ich schon den ganzen Antragsscheiß durchmachen muss, kann ich das alte Eisen auch verkaufen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted May 29, 2013 at 10:32 AM Share Posted May 29, 2013 at 10:32 AM In NRW soweit ich diejenigen kenne, die so einen Fall nach 2003 haben, nur noch mit neuer Verbandsbescheinigung. Alles andere ist vorbei. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JHS Posted May 29, 2013 at 10:41 AM Share Posted May 29, 2013 at 10:41 AM ne, mein Fall war in NRW im Jahre 2010... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted May 29, 2013 at 10:48 AM Share Posted May 29, 2013 at 10:48 AM Bestätigung Büxer ja Vereinsmitgliedschaft ja "Verbandbestätigung mit Erklärung des Fachverbandes des Landes nein" Zuverlässigkeitserklärung ja Zahlen ja Fertig! Der eine Schritt dazwischen über den Verband macht den Kohl aber auch nicht wirklich fett. Nichts was mich abschreckt, zumal ich mir nicht ständig was Neues kaufe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now