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Sie halten uns für dumm


gbadmin

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Nachfolgend ein längerer Beitrag zur Auskunftspflicht des Bundesverwaltungsamtes (BVA) zu den dort gespeicherten Daten im Rahmen des Zentralen Waffenregisters (Nationales WaffenRegisterGesetz, NWRG) am Beispiel meines eigenen Auskunftsantrages. Ich berichtete über das Gesetz und den Auskunftsanspruch: Zentrales Waffenregister Dort ist das … Weiterlesen →

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Edited by Jägermeister
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Zum Lachen oder zum Weinen?

Jedenfalls an den Verfasser vielen Dank für diesen Beitrag.

Ich habe ebenfalls schon vor Monaten ein Auskunftsersuchen gestellt – per mail und per herkömmlicher Briefpost.

Außer einer Eingangsanzeige habe ich noch keine weitere Reaktion erfahren.

Werde wohl mal nachfragen… :n07:

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So, der Anwalt wird tätig. Da ich denen so richtig auf den Sack gehen will, sollten diejenigen, die mitklagen möchten (Untätigkeitsklage), u.a. den Namen ihres dortigen Sachbearbeiters kennen. Die bekommen zusammen mit ihrem Chef wahrscheinlich noch Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden umgehängt. BMI Friedrich als Vorgesetzter wird seine Freude haben... :spiteful:

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Nachdem das Register ja unter dem Vorwand erstellt wurde, das man "quasi" auf Knopfdruck alle Daten bekommt, ist die Untätigkeit der Behörde eine Frechheit.

Außerdem, wenn man sich den Vordruck zur Auskunft mal ansieht, fehlt da das wichtigste, nämlich die Auskunft an wen meine Daten weitergegeben wurden.

Ich werde jetzt auch eine Auskunft beantragen, allerdings dort noch die Auskunft über weitergegebene Daten mit reinschreiben.

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Sachbearbeiterin III A 2: Frau Rottländer (Unterschrift Zwischennachricht, Ansprechpartnerin)

Referatsgruppe III A 2: Frau Yvonne Lacour-Faßbender

Referatsgruppe III A: Herr Peter Dicke

Abteilung III Herr Ulrich Maßolle

Präsident: Christian Verenkotte

Zum 2.6.2013 laut Veröffentlichung als Kontaktpersonen auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes.

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Die Reisekosten werden sich wohl auf einen Vorort-Termin beschränken. Zumindest, wenn das Gericht dann schon entscheidet. Das sind etwa (geschätzt) 200 bis 300€ mit der Bahn. Die Gerichtskosten kann man nicht schätzen, da es dazu wohl noch keine Referenz gibt.

Wenn, wovon wir ausgehen, das Gericht gegen das BVA entscheidet, werden die Kosten erstattet.

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Wahrscheinlich wir als Streitwert der Auffangwert festgesetzt werden.

Also die 5000 €. Dann sind die Gerichstkosten Pi mal Daumen 363 €

Welchen konkreten Streitwert hätte man sonst? 3 Minuten Verwaltungstätigkeit wie in der Gsetzesbegründung angeführt. Stundendsatz eines A7 oder doch A9 Beamten?

Es gibt da aber die allgemeinen Hinweise, welche mindestens einen Fallstrick zu enthalten scheinen.

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ok, auf welches Konto ??

oder dasselbe wie gehabt ...

Bitte abwarten. Das klärt sich gerade. Trotzdem schon einmal vielen Dank! :bayer:

Und aufgrund einiger Nachfragen: Mir geht es nicht darum, dort einen Streit vom Zaun zu brechen nur um des streitens Willen, sondern darum, das sich das BVA genauso an Recht und Gesetz halten muss, wie ich auch. Das tut es aber einfach nicht. Mit fadenscheinigen und durchsichtigen Hinhaltemanövern. Und das stinkt nicht nur mir als Klageberechtigtem, sondern mindestens noch zwei Anderen.

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Ziel soll sein, dass sich das BVA

1. an das NWRG und das BDSG hält

2. die Auskunft in einer Zeit erteilt, die den heutigen technischen Möglichkeiten auf der

Grundlage einer Rechnergestützten Datenbank entspricht

3. geprüft wird, ob diese Rechtsverstöße einen systemischen Charakter habe, so dass daraus

für das Bundesverwaltungsamt und seine Beamten und Angestellten Konsequenzen zu

ziehen sind.

Es geht nicht um einen Glaubenskrieg gegen das BVA.

Ich bin der Auffassung, dass die gleiche rechtliche Messlatte an das BVA anzulegen ist, wie er an einen legalen Waffenbesitzer angelegt wird.

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