erik_fridjoffson Posted September 19, 2013 at 04:31 PM Share Posted September 19, 2013 at 04:31 PM Ich würde mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Amtsleiter einleiten. Druck muss immer von oben nach unten weitergegeben werden. Grund: Verletzung der Dienstaufsichtspflicht, da seine Mitarbeiter ungesetzliche Forderungen erheben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted September 19, 2013 at 04:42 PM Share Posted September 19, 2013 at 04:42 PM Ich gehe davon aus, dass seine Mitarbeiter auf seine Weisung handelnd und das ungesetzliche Handeln auf den Präsidenten Christian Verenkotte selbst zurüczuführen sein kann. Ein Beamter auf unterster SB Ebene schreibt keien Breif mehr so, wenn der Breif eiens Anwalts eingeht. Dann steckt dahinter schon eien Rückfrage bei der höheren Leitunsgebene. Als SB sollte man das schriftlich machen, auf die potentielle Rechtswidrigkeit hinweisen und den Chef schriftlich zu der Handlung anweisen lassen und dies von der übergeordenten Dienstselle schriftlich bestätigen zu lassen. Sonst kann das dem SB bei einer Straftat alleinig angehängt werden. Die meisten Beamten scheuen die Remonstration, da dies den Vorgesetzten und die vorgesetzte Behörde verärgert. Wenn dann aber der SB auf einmal zu einem Jhar Haft verurteilt wird, werden ihn Chef und Vorgesetzet Behörde fallen lassen und die mündliche Anfrage des SB als nie erfolgt vehement abstreiten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted September 19, 2013 at 04:46 PM Share Posted September 19, 2013 at 04:46 PM Dann muss nur die Interne Behördenpost öffentlich gemacht werden, wenn der einfache SB kurz vor der Verurteilung steht, ich glaube nicht das da ein Beamter so einfach den Kopf für seine(n) Vorgesetzte(n) hinhält. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted September 19, 2013 at 04:48 PM Share Posted September 19, 2013 at 04:48 PM Wenn er nichts schriftliches hat, steht das Wort eines nachgeordneten SB gegen den Dienstvorgesetzten und der vorgesetzten Behörde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted September 19, 2013 at 04:58 PM Share Posted September 19, 2013 at 04:58 PM Ohne schriftliche Dienstanweisung wird ein vernünftiger Beamter nicht arbeiten, wenn er nicht völlig verblödet ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted September 19, 2013 at 05:24 PM Share Posted September 19, 2013 at 05:24 PM Davon gibt es mehr als genug. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 25, 2013 at 09:16 AM Share Posted September 25, 2013 at 09:16 AM Ich habe gerade, einen Tag vor Ende der anwaltlich angemahnten Frist, einen Brief vom BVA geöffnet. Es ist der Ablehnungsbescheid zum Auskunftsersuchen. Netterweise gibt es dazu auch einen Rechtsmittelfähigen Schlussatz... Nun ergeben sich zwei Klagemöglichkeiten: 1. Weil die drei Monatsfrist für die Auskunft vom BVA nicht eingehalten wurde 2. Gegen den Ablehnungsbescheid an sich Mal gucken, was der Anwalt sagt. Ich gehe mir heute mal ein bißchen Streit suchen. Mit dem BVA. Mal gucken, was dabei rauskommt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted September 25, 2013 at 10:03 AM Share Posted September 25, 2013 at 10:03 AM Gib es denen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted September 25, 2013 at 10:45 AM Share Posted September 25, 2013 at 10:45 AM Ich gehe mir heute mal ein bißchen Streit suchen. Mit dem BVA. Mal gucken, was dabei rauskommt. Immer auch an Mollath denken Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 2, 2013 at 11:37 AM Share Posted October 2, 2013 at 11:37 AM Der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ist heute morgen dem BVA zugegangen. Derzeit überlege ich noch, ob ich Dienst- und eventuell noch Fachaufsichtsbeschwerde stellen werde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 2, 2013 at 01:34 PM Share Posted October 2, 2013 at 01:34 PM Ablehnungsbescheid ist bei mir noch nicht eingegangen. Geantwortet habe ich dem Herrn BVA allerdings nicht. Warte ab, was passiert bei Dir jetzt geschieht oder RA sagt, was ich veranlassen soll. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 2, 2013 at 01:49 PM Share Posted October 2, 2013 at 01:49 PM Was hättest Du denn Antworten sollen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 2, 2013 at 02:34 PM Share Posted October 2, 2013 at 02:34 PM Weiß ich auch nicht, weil ihm ja durch das Schreiben vom RA klar ist, dass sein Verhalten als rechtswidrig angesehen wird. Alles andere nur, wenn RA sagt, dass ich über ihn das tun kann. Etwa, die Beamten des BVA für Folgen aus ihrer Handklunsgweise persönlich haftbar machen (hat ein (Ober)Verwaltungsgericht im Arbeistzeitsrechtsprozeß meines Abteilungsleiters rechtskräftig beschieden, dass er nicht die Bezirksregierung sondern den Diensstellenleiter persönlich hätte auf Schadensersatz verklagen müssen, auch wenn es auf Grund einer dienstlichen Handlung des Dienststellenleiters der Schaden entstanden war) und, sofern eine Strfatat im Amt, Nötigung, Erpressung, Rechrsbeugung vorliegt, Strafanzeige gegen die namentlich bekannten Unterzeichner der Behörde zu erstatten sowie die Disziplinarvorgesetzten zumindest wegen Verstoß der Dienstausfsichtpflicht in die Pflicht zu nehmen, wenn nicht wegen Anstiftung. Ich bezweifele, dass die untersten Beamten von sich aus ohne Anwesiung so handeln. Eine kalre Ankündigugn des RA, den Mandaten die Klage zu empfehlen führt da wo ich bin, zu Rückfragen an übergeordenter Stelle. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 2, 2013 at 02:55 PM Share Posted October 2, 2013 at 02:55 PM Nun, ich kenne das Schreiben nicht, aber wenn da drin steht unter Fristsetzung des RA die Herausgabe der Daten usw., dann wird als nächstes ein Schreiben mit Fristsetzung des BVA kommen und danach der Ablehnungsbescheid ins Haus trudeln. So war es bei mir. Und auf den Fristsetzungsschrieb der Behörde hat der RA nochmals geschrieben, das alle Angaben wahrheitsgemäß und vollumfänglich nach dem Gesetz eingegangen sind. Allerdings im Januar schon... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 2, 2013 at 03:57 PM Share Posted October 2, 2013 at 03:57 PM Den Brief mit der Fristsetzung habe ich, hat der RA auch. Neuen Breif hat er nicht geschrieben, Ablehnunsgbescheid vom BVA ist noch nicht ins Haus getrudelt. Frist aber abgelaufen. Kriegst Post. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 4, 2013 at 03:13 PM Share Posted October 4, 2013 at 03:13 PM Sehr geehrte User, für das anstehende Widerspruchs- und Klageverfahren wollen wir für die Klagenden finanzielle Unterstützung bieten. Dazu sind uns im Vorwege schon diverse Spenden in Forum von Jagd- und Wiederladeartikeln zugekommen, die wir nun für dieses Vorhaben gerne in unserem Marktplatz anbieten möchte. Weiterhin freuen wir uns über weitere Spenden dafür. Wichtig: Es gibt keine festgelegten Preise, Ihr könnt zahlen, was Ihr meint Gutes tun zu müssen. Viel Spaß beim Stöbern wünschen, Eure 5 Bürger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 4, 2013 at 03:44 PM Share Posted October 4, 2013 at 03:44 PM Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals für die Spende von Jörg Schmalz, Inhaber der Firma Powder-Road aus Münster, recht herzlich bedanken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 4, 2013 at 04:48 PM Share Posted October 4, 2013 at 04:48 PM Ebenfalls bedanken möchten wir uns bei unserem User CarlFriedrichvonBöttcher, der diverse Matrizen und anderes Wiederladezubehör gestiftet hat. Ort: Marktplatz Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 4, 2013 at 05:26 PM Share Posted October 4, 2013 at 05:26 PM Diejenigen, die nichts erwerben möchten, aber trotzdem unterstützungswillig sind, dürfen ihren Beitrag gerne hier einzahlen: Kontoinhaber: 5 Bürger UG Konto-Nr.: 911006804 BLZ: 44050199 Bank: Sparkasse Dortmund Jeder Betrag ist wichtig und bringt das Vorhaben, das dann allen LWB zu Gute kommt, voran. Vielen Dank! :!: Link to comment Share on other sites More sharing options...
JHS Posted October 4, 2013 at 05:53 PM Share Posted October 4, 2013 at 05:53 PM mal grob zum überschlagen: mit welchen kosten rechnet ihr denn ungefähr? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 4, 2013 at 06:00 PM Share Posted October 4, 2013 at 06:00 PM Das ist ganz erheblich von der Anzahl der Ortstermine abhängig (Hamburg - Köln). Mehr als einer wird's hoffentlich nicht werden. Bahnticketpreise habe ich nicht im Kopf. Dann noch Gerichtskosten, Grundlage wird wohl der Mindestrahmen sein = 5.000€. Darauf werden die Gerichtskosten berechnet, ist ein Tabellenwert, auch den habe ich nicht genau im Kopf. Überschlägig (bei nur einem Ortstermin) gehe ich derzeit von etwa 1.000 bis 1.500€ aus. Bisher beteiligen sich zwei Kläger an dem Verfahren, eine Zusammenführung der Verfahren wird angestrebt. Einen dritten Willigen haben wir noch in der Hinterhand, der hat derzeit aufgrund privater Probleme aber kein Geld zur Verfügung, so dass seine Beteiligung mehr als Ungewiss ist. Leider haben wir nicht genügend Spielmasse, so einen Härtefall aufzufangen. Das ist das Kostenrisiko der Kläger. Im Falle des positiven Ausgangs würden diese Kosten ersetzt werden müssen. Mein Teil würde dann in der Kriegskasse für andere Verfahren/Aktionen bleiben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
pancho lobo Posted October 4, 2013 at 10:12 PM Share Posted October 4, 2013 at 10:12 PM :pro:hola amigo MC und ihr 4 anderen, genügt es wenn wir die 100.-ois am 26.10. auf dem " 2.Family & friends Schiessen" von DASH in Hohenhorn rüberreichen? saludos de pancho lobo:bayer: fürs BVA::aua: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 4, 2013 at 10:17 PM Share Posted October 4, 2013 at 10:17 PM Selbstverständlich und vielen Dank für die Großzügigkeit! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Abyss Posted October 5, 2013 at 02:23 PM Share Posted October 5, 2013 at 02:23 PM Hallo liebe Leute, ich verstehe zwar EUren Ansatz, aber ist Euch eigentlich bewusst, dass das BVA von Euch einen Identitätsnachweis von Euch verlangen MUSS? Das BVA ist an den Grundastz der Gesetzmäigkeit des Verwaltungshandelns gebunden, d.h. es muss bei seinem Handeln die geltenden Gesetze beachten. Und § 19 Abs. 3 NWRG ist hinsichtlich des Identitätsnachweises sehr strikt: "(3) Die Auskunft kann auch im Wege der Datenübertragung über das Internet erteilt werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Vertraulichkeit und Unversehrtheit der Daten, getroffen werden. Die Identität des Antragstellers ist nachzuweisen mittels: 1. eines elektronischen Identitätsnachweises,2. eines Identitätsbestätigungsdienstes,3. einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder4. eines anderen elektronischen Nachweisverfahrens, welches über einen entsprechenden Stand der Technik zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit verfügt." D.h., ohne Nachweis keine Auskunft. Grüße Abyss Link to comment Share on other sites More sharing options...
JHS Posted October 5, 2013 at 02:38 PM Share Posted October 5, 2013 at 02:38 PM Thema verfehlt: Hier wird die Auskunft ja nicht elektronisch erteilt, sondern per Post. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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