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Sie halten uns für dumm


gbadmin

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D.h., ohne Nachweis keine Auskunft.

Hallo Abyss,

die rechtliche Grundlage ist das Nationale Waffenregistergesetz. Daran haben sich die Auskunftssuchenden auch gehalten. Das BVA aber will weitergehende, Datenschutzrechtlich höchst zweifelhafte weitere Angaben haben. Das bekommen sie von mir aber nicht. Ich habe mich ans Gesetz zu halten, dann die Behörde aber gefälligst auch.

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Diejenigen, die nichts erwerben möchten, aber trotzdem unterstützungswillig sind, dürfen ihren Beitrag gerne hier einzahlen:

Kontoinhaber: 5 Bürger UG

Konto-Nr.: 911006804

BLZ: 44050199

Bank: Sparkasse Dortmund

Jeder Betrag ist wichtig und bringt das Vorhaben, das dann allen LWB zu Gute kommt, voran.

Vielen Dank! :!:

Auch PayPal ist selbstverständlich möglich, Danke der Nachfrage:

paypal@waffenlobby.info

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Es läuft bereits seit mehreren Monaten aus genau diesem Grund beim VG Köln ein Verfahren, geführt von RA Andreas Jede. Genaueres zum Verfahren kann man auf seinem Blog nachlesen. Das BVA stützt sich auf einen Erlass des BMI vom 29.03.2011, Az. IT4-644 007/4#15, worin das Kopieren des Personalausweises zur Identitätsfeststellung unter strengen Voraussetzungen ausdrücklich gestattet worden sei.

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Du schreibst das BVA an, weil du deine WBKén mit den gespoeicherten Daten abgleichen musst, um der Verhaftung bei einer unangemeldeten Kontrolle zu entgehen. Nimmst den Behörden also Arbeit ab. Das BVA will aber eine notariell oder sonstwie beglaubigte Identitätsprüfung verlangen, um dir deine Daten zu übermitteln. Das ist schlicht Unrecht.

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Es läuft bereits seit mehreren Monaten aus genau diesem Grund beim VG Köln ein Verfahren, geführt von RA Andreas Jede. Genaueres zum Verfahren kann man auf seinem Blog nachlesen.

Das weiß ich, wir haben uns in Teilen der Argumentation bedient. Zudem ist Herr Jade hier angemeldet.

Das BVA stützt sich auf einen Erlass des BMI vom 29.03.2011, Az. IT4-644 007/4#15, worin das Kopieren des Personalausweises zur Identitätsfeststellung unter strengen Voraussetzungen ausdrücklich gestattet worden sei.

Das interessiert mich nur relativ wenig. Das BVA würde mit der Zusendung einer Kopie meines PA Daten erheben (können), die das BVA nicht im Geringsten etwas angehen. Außerdem besteht exakt Null Mißbrauchsgefahr bei der nicht identifizierten Anforderung der über mich gespeicherten Daten. Welche auch?

Stattdessen ist dies eine reine Schikaneaktion seitens des BVAs, um möglichst große Hürden aufzubauen für Auskunftswillige. Das sehe ich nicht ein. Was erlauben BVA?

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  • 2 weeks later...

Wir sagen im Namen der Klagewilligen herzlichen Dank! :bayer:

Mathias B., 10€

Martina T., 55€ (für einen GunBoard.de Marktplatzartikel)

Stefan B., 200€

Dr. David S., 50€

Manfred E., 20€

Erik S., 20€ (für einen GunBoard.de Marktplatzartikel)

SLG Bundeswehr-Stuttgart, 500€

Edited by Jägermeister
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Und es geht weiter:

Frank W. sen., 50€

Frank W. jun., 50€

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Frank W. sen., 50€

Frank W. jun., 50€

Lukas L., 50€

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Das BVA hat auf den eingereichten Widerspruch der Ablehnung des Auskunftersuchens reagiert, der die Klagewilligen vertretende Anwalt prüft gerade das Erwiderungsschreiben. Nach Prüfung gibt es entsprechende Infos.

Wie mir ein Vögelchen zu zwitscherte, versucht das BVA übrigens gerade noch eine Gemeinheit durchzudrücken. Wenn wir mehr wissen und die Infos verifiziert wurden, gibt es ein Statement.

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Wie mir ein Vögelchen zu zwitscherte, versucht das BVA übrigens gerade noch eine Gemeinheit durchzudrücken.

Egal. Hauptsache, unsere Daten sind sicher.

Der US-Spionagedienstleister CSC arbeitet seit Jahren in sensiblen Bereichen für die Bundesregierung. ...das Innenministerium wurde von CSC bei der Erstellung des Waffenregisters und des Personalausweisregisters beraten.

http://www.tagesschau.de/inland/csc-bundesregierung100.html

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