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Kurze Zwischenfrage, gibt es eine verbindliche Frist, innerhalb der eine Behörde einen Antrag genehmigen oder ablehnen muss oder kann eine Behörde prüfen solange sie will?
Die verbindliche Frist beträgt im Regelfall drei Monate, § 75 VwGO. Sofern die Behörde innerhalb dieser Frist keine Entscheidung trifft, kann man klagen. Ergeht die Entscheidung dann während des Gerichtsverfahrens, kann man seine Klage für erledigt erklären, was zur Folge hat, dass die Behörde die Kosten tragen muss, § 161 Abs. 3 VwGO.
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Kurze Zwischenfrage, gibt es eine verbindliche Frist, innerhalb der eine Behörde einen Antrag genehmigen oder ablehnen muss oder kann eine Behörde prüfen solange sie will?

Eine Behörde hat drei Monate Zeit, einen Antrag oder einen Widerspruch zu bearbeiten (angemessene Bearbeitungszeit). Danach steht es dir frei eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht loszutreten, in den meisten Fällen hilft das den Damen und Herren Beamten auf die Füße. (§ 75 VwGO)

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Nee, eher so was wie ein Standardwert für alles was unter 5000€ ist.

So ähnlich wie beim Notar bei Änderungen an der Satzung mit Eintrag ins Register.

Für die Gebührenrechnung wird dann ein "fiktiver" Wert angenommen.

War mal 5000 DM ist jetzt 5000€, wenn ich das noch richtig im Kopf habe.

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Gleiches Thema, das BVA sieht sich nicht in der Pflicht, die gesetzlich notwendigen und auch erhaltenen Angaben zu prüfen und verweist auf den angeblichen Datenschutz, der damit einhergehen würde. Das würde nur mit den Formularen gehen, deren notarielle Beglaubigung aber den Antragsteller Geld kostet. Soll wohl eine absichtliche Hürde darstellen.

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Wir sagen im Namen der Klagewilligen herzlichen Dank! :bayer:

Mathias B., 10€

Martina T., 55€ (für einen GunBoard.de Marktplatzartikel)

Stefan B., 200€

Dr. David S., 50€

Manfred E., 20€

Erik S., 20€ (für einen GunBoard.de Marktplatzartikel)

SLG Bundeswehr-Stuttgart, 500€

Und es geht weiter:

Frank W. sen., 50€

Frank W. jun., 50€

Lukas L., 50€

Nils S., 50€ (für zwei GunBoard.de Marktplatzartikel)

Dirk H., 100€

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Wir sagen im Namen der Klagewilligen herzlichen Dank! :bayer:

Spenderliste:

Mathias B., 10€

Martina T., 55€ (für einen GunBoard.de Marktplatzartikel)

Stefan B., 200€

Dr. David S., 50€

Manfred E., 20€

Erik S., 20€ (für einen GunBoard.de Marktplatzartikel)

SLG Bundeswehr-Stuttgart, 500€

Und es geht weiter:

Frank W. sen., 50€

Frank W. jun., 50€

Lukas L., 50€

Nils S., 50€ (für zwei GunBoard.de Marktplatzartikel)

Dirk H., 100€

Mike M., 5€

Christian T., 40€

Gordon F., 10€

Rainer R., 20€

Martin Georg B., 5€

Tim H., 25€

Carl B., 25€

Michael D., 25€

Michael S., 30€ :up:

Edited by Jägermeister
Update. Vielen, vielen Dank!
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