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Sie halten uns für dumm


gbadmin

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Nur eine der vier mir bekannten Klagen weiterzuverfolgen halte ich für gefährlich, da die Anträge alle anders formuliert sind.

Ich habe mir soeben berichten lassen, was im Gerichtssaal los war. Wenn sich bewahrheitet was unser Anwalt dort vom Richter und dessen Beisitzerin vernommen hat, kann man durchaus von einem Skandal sprechen! Wie vermutet ist dann nicht nur die Hürde für die Auskunft bewusst und absichtlich mit der Persokopie und den Notarkosten hochgehalten worden, nein, auch das VG Köln steckt mit dem BVA unter einer Decke! Kölsche Klüngel par excellence!

Genaueres weiß ich erst nächste Woche, wenn ein weiterer Anwalt die getätigten Aussagen bestätigen kann. Ansonsten merkte man dem Richter eine extreme Unlust an, diese Verfahren zu betreuen. Und er hat sich während der Verhandlung, als absehbar war, dass das Verfahren verloren geht, unwirsch geweigert den Berufungsantrag von RA Jede zu Protokoll zu nehmen. Das ist ein unverschämter Hammer!

Alleine aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten, unabhängig vom Inhalt der Klage, kann man dieses Urteil nicht auf sich beruhen lassen. Ich werde weitermachen, zur Not auch dann, wenn ich alles selber bezahlen muss. Dieses gerichtliche Vorgehen kann ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.

Der Richter hatte übrigens die Klagenden ersucht, persönlich mit Persokopie im Gericht zu erscheinen. Und komischerweise hatte der BVA-Sachbearbeiter alle Auskünfte vollständig mitgebracht. Gab ziemlich lange Gesichter, als der Richter bemerkte, das keiner der Klagenden persönlich anwesend war und ihm der sich selbst vertretende Anwalt Jede das Vorzeigen des Persos verweigerte... :lach:

P.S.: Diese vier Klagen sind die Einzigen, die deswegen eingereicht wurden. Die Verfahren haben also grundsätzlichen Leitcharakter (Grundsatzurteile gibt es in Deutschland nicht) für das weitere Verfahren seitens des BVA mit allen, ich wiederhole, allen anderen Anträgen, die dort jemals gestellt werden für Auskünfte.

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So, da ja logischerweise immer wieder Fragen zu den Kosten dieses Verfahrens aufgekommen sind, habe ich mich einmal schlau gemacht. Der Streitwert dieses Verfahrens wurde vom VG Köln auf 5.000€ festgesetzt. Warum so hoch? Keine Ahnung.

Unter diesem Link kann man die Gebühren ablesen: http://www.ovg.nrw.de/service/kosten/

Ob das OVG Münster nun nochmals einen Streitwert festlegen kann, weiß ich nicht genau und müsste ich nochmals erfragen. Wenn nicht, kostet der neuerliche Auftritt unserer beiden unterstützen Kläger knapp 1.200€ Gerichtskosten plus Reisekosten des bisher kostenfrei agierenden Anwalts, in Summe geschätzt etwa 1.500€. Das ist also das untere Limit der Kosten.

Wäre natürlich nett, wenn sich auch einmal unsere Interessenvertrungen (Schießsportverbände, FWR, etc.) dazu melden würden und Hilfe anbieten. Im Bilde sind sie alle, immerhin kann ich das exakt sagen, da ich sie informiert habe.

Genauso wie die Fachpresse, die ja teilweise ebenfalls berichtet hatte. :high5:

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Heute ist die schriftliche Urteilsbegründung eingegangen. Wie erwartet wurde die Klage abgewiesen. Der Hammer ist aber, das die Berufung nicht zugelassen wurde! Begründet wird das mit verfahrensrechtlichen Nebensachen, die nicht rechtsgrundsätzlich seien... :crazy:

Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass diese 4 Klagen die Ersten sind, die aufgrund des merkwürdigen Gebarens des BVA eingereicht wurden. Wenn das dann keinen grundsätzlichen Charakter hat, was dann?

Wir werden auf jeden Fall Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Auch hinsichtlich der verneinten Berufung.

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Sind die Anforderungen des Bundesverwaltungsamtes, dass das Nationale Waffenregister führt, an die Identifizierung der Antragsteller rechtmäßig? Wir berichteten bereits mehrfach hier.

Ich habe den Termin beim Verwaltungsgericht leider persönlich wahrgenommen. Es war kein Vergnügen. Der Richter führte in den Sach- … Weiterlesen →

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