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Sie halten uns für dumm


gbadmin

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"Wenn man dann auf jemanden trifft, der gar keine Waffen mehr in seinem Zugriff hat, aber schon eine etwas intensivere Einsatzform wählt, dann ist das auch zum Nachteil des Bürgers. Und das kann nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein."

Hieraus geht also klar hervor, daß man gegen die grundsätzlich besonders zuverlässigen und unbescholtenen registrierten Waffenbesitzer eher härter vorgeht, als gegen Verbrecher.

Ist die Polizei tatsächlich so naiv, sich auf das NWR zu verlassen, obwohl die meisten Waffenbesitzer gar nicht registriert sind?

Also ich würde im Zweifelsfall immer vermuten, daß Waffen vorhanden sind.

lg Rüdiger:-)

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  • 1 month later...
  • 2 months later...

Nachdem der Anwalt für das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ausführlich Stellung bezogen hat zum Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln, kam heute ein Fax vom OVG Münster mit dem Hinweis, dass die Dame vom Bundesverwaltungsamt (BVA) keine weitere Stellungnahme dazu abgeben möchte.

Da frage ich mich natürlich, wie man aus Sicht des BVAs so eine Klage gewinnen möchte? :icon_confused:

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Bin kein Jurist, aber wenn der Berufung statt gegeben wird, findet dann nicht eine Verhandlung vor dem OVG in Münster statt oder verweist das OVG an das VG Köln zurück mit eindeutigen Hinweisne, was nicht geht?

Keien Ahnung.

Noch besser, nach Aktenlage wird das BVA dazu verurteilt, so handenl, wie wir der Meinung sind, dass es handeln muss.

Wenn der Münzeinwurf sein muss, wird er getätigt.

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  • 1 month later...
  • 1 month later...
  • 4 weeks later...

Newsletter des Bundesverwaltungsamtes

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Nr. Oktober 2014, 24.10.2014

Newsletter Nationales Waffenregister Nr. II/2014

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

wir möchten Sie darüber informieren, dass der NWR-Newsletter des Bundesverwaltungsamt eingestellt wird.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse am Nationalen Waffenregister.

Ihr Bundesverwaltungsamt im Auftrag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe NWR

_____________________________________________________________________________________

Über den folgenden Link können Sie den Newsletter wieder abbestellen.

https://www.bva.bund.de/DE/Service/Newsletter/newsletter_node.html

Herausgeber: Bundesverwaltungsamt

Auflösungserscheinungen? Macht der Prozess zuviel Arbeit? :teufel88:
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  • 8 months later...

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