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Sie halten uns für dumm


gbadmin

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  • 7 months later...
  • 2 months later...

So, auch hier gibt es Neuigkeiten, leider keine Guten. Das OVG Münster hat den Berufungsantrag als angeblich inhaltlich unbegründet abgewiesen. Die Richter sind der Meinung, dass die von den beiden Klägern aufgeführten Klagegründe sie nicht einschränken würden bezgl. Datenschutz und der ganzen anderen Punkte, die dort angefochten wurden. Man wird beim Durchlesen der ellenlangen Abweisungsbegründung (analog zum BVwerG-Urteils zu den HA) das Gefühl nicht los, dass man hier kein Grundsatzurteil schaffen wollte und das Urteil schon feststand, nur die Begründung noch fehlte.

Somit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln rechtskräftig und Ihr müsst leider derzeit den meiner Meinung nach rechtswidrigen Weg des Auskunftersuchens beim BVA beschreiten. Die absichtlich hohen Eingangshürden des Auskunftersuchens bleiben insofern bestehen, bis sich jemand zur erneuten Klage aufraffen würde. Viel Glück dabei!

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Nun gut, dann eben mit beglaubigter Unterschrift.

 

Habe mir aber verkniffen, meine Unterschrift mit Dienstsiegel selbst zu beglaubigen.

Bin gespannt, viel Mühe sich das BVA jetzt gibt, wieder rechtswidrig zu handeln.

Ansonsten haue ich in der Dienststelle auch das Dienstsiegel auf amtliche Dokumente und unterschreibe.

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