Jägermeister Posted June 12, 2013 at 01:33 PM Share Posted June 12, 2013 at 01:33 PM Dem BVA ist soeben die Klage angekündigt worden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted June 12, 2013 at 02:02 PM Share Posted June 12, 2013 at 02:02 PM Ok, weitere Infos kommen von Dir, was zu tun ist? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted June 12, 2013 at 02:22 PM Share Posted June 12, 2013 at 02:22 PM Verlier den Fall Mollath nicht aus den Augen vielleicht meint er, dass es dir ebenso ergehen könnte ... aber du hast ja deine Frau nicht geschlagen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted June 12, 2013 at 02:25 PM Share Posted June 12, 2013 at 02:25 PM Was hat das mit mir zu tun? Wenn du immer so aufmüpfig bist und die Staatsmacht anzweifelst, kannst du ja nur sein Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted June 12, 2013 at 02:32 PM Share Posted June 12, 2013 at 02:32 PM ich wusste es ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted June 12, 2013 at 02:34 PM Share Posted June 12, 2013 at 02:34 PM Wenn du immer so aufmüpfig bist und die Staatsmacht anzweifelst, kannst du ja nur sein Ich bin nicht aufmüpfig, höchstens renitent. Und das immer dann, wenn sich jemand nicht an Gesetze hält, die mir schon dreimal um die Ohren geflogen wären (Verstoß gegen Datenschutzgesetz -> Aberkennung der WBK!). Gleiches Recht (und gleiche Pflichten) für alle! Cherry Picking kann ich auch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted June 12, 2013 at 02:56 PM Share Posted June 12, 2013 at 02:56 PM Leider sind die Konseqeunzen für den Präsidenten des BVA samt seinem nachgeordnetem Amt gefühlt bei weitem harmloser bis nicht existent. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted June 12, 2013 at 03:03 PM Share Posted June 12, 2013 at 03:03 PM was ist davon zu halten ==>Ich erhebe kostenlos und bundesweit Untätigkeitsklage für Sie Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted June 12, 2013 at 03:08 PM Share Posted June 12, 2013 at 03:08 PM Kunden des Jobcenter. Das Jobcenter bezahlt den Anwalt in Fällen von Untätigkeitsklagen nach dem Sozialgesetzbuch und dem was wohl in Verbindugn mit Kunden des Jobcenters so an Untätigkeitsklagen bei Anträgen anfallen können. Schätze damit zielt er nicht auf uns als Klienten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pickett Posted June 12, 2013 at 03:13 PM Share Posted June 12, 2013 at 03:13 PM ...äh... klage ich wegen Untätigkeit. Von mir gibts auch ne Spende, Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted June 15, 2013 at 06:51 AM Share Posted June 15, 2013 at 06:51 AM Ich habe einen Brief vom NWR bekommen, indem behauptet wird, ich hätte den Antrag falsch gestellt. Nämlich nicht schriftlich (per Brief), sondern nur per E-Mail. Da ich dort auch geschrieben und keine Gedanken übertragen habe, frage ich mich, was die wollen? M.E. nach steht die Briefpflicht nirgendwo. Zudem besteht man weiterhin auf die Ausweiskopie. Gleichwohl fordert die Behörde ungeeignete und nicht erforderliche Nachweise. Ist wirklich ein Schuft, wer Böses dabei denkt? Hinzu kommt, daß die Forderung des Nationalen Waffenregisters auf Übersendung der Kopie des Ausweisdokumentes gegen das geltende Datenschutzrecht, den Grundsatz der Datensparsamkeit (§ 3a BDSG), verstößt. Mit der Forderung nach Übersendung der Kopie des Ausweises werden personenbezogene Daten erhoben, die für die Erfüllung des Zweckes nicht erforderlich sind. Und das sind nicht wenige: Die Tatsache, daß der Antragsteller im Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses ist Das Foto des Ausweisinhabers Die Ausweisnummer Die Angabe des Gültigkeitszeitraumes und damit das Ausstellungsdatum Die Augenfarbe Die Größe des Inhabers Die ausstellende Behörde Alleine deswegen bekommen die von mir keine Ausweiskopie zugesandt. Zudem: In der Einzelbegründung zum Gesetz wird die Norm des § 19 NWRG erläutert und ausdrücklich darauf verwiesen, daß in den Fällen des Absatz 2 die dort aufgeführten Angaben als Identitätsnachweis ausreichend sind: Nach Absatz 2 ist zum Zwecke des Identitätsnachweises die Angabe bestimmter Grundpersonalien erforderlich. Absatz 3 trägt den modernen Kommunikationsbedingungen Rechnung und lässt grundsätzlich die Auskunftserteilung an den Betroffenen auch im Wege der elektronischen Datenübertragung über das Internet zu. Zur Wahrung der Authentizität, Vertraulichkeit und Integrität ist auf Seiten des Antragstellers erforderlich, dass die Urheberschaft durch einen dem Stand der Technik entsprechenden elektronischen Nachweis geführt wird. (Seite 26)bin ich dem gefolgt. Quelle: http://deutscheswaffenrecht.de/sie-halten-uns-fur-dumm/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted June 15, 2013 at 09:20 AM Share Posted June 15, 2013 at 09:20 AM Moin,Moin, Ich habe gestern Abend WOanders gelesen, das zumindest zwei Personen Auskunft erhalten haben.Der eine nach zwei bzw. vier Monaten nach erfolgter Antragstellung. Beide haben in Ihren Auskünften jeweils Fehler entdeckt....:cool: Scheinbar liest das BVA hier mit und will dem Jägermeister mal zeigen wo der Hammer hängt... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted June 15, 2013 at 09:28 AM Share Posted June 15, 2013 at 09:28 AM Von mir aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 11, 2013 at 12:43 PM Share Posted August 11, 2013 at 12:43 PM Scheinbar liest das BVA hier mit und will dem Jägermeister mal zeigen wo der Hammer hängt... Kann es ja gerne, das Forum steht jedem offen. Das hindert mich aber nicht daran, den gestrigen Brief seitens des BVA entsprechend zu würdigen. Da steht drinnen, das ich mich jetzt endlich beugen und die illegalen Anforderungen seitens des BVA erfüllen soll, ansonsten werde ich gar keine Auskunft bekommen. Das Ganze befristet auf den 30.08.2013. :redhole: Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted August 11, 2013 at 03:27 PM Share Posted August 11, 2013 at 03:27 PM Da steht drinnen, das ich mich jetzt endlich beugen und die illegalen Anforderungen seitens des BVA erfüllen soll, ansonsten werde ich gar keine Auskunft bekommen. Das Ganze befristet auf den 30.08.2013. :redhole: §240(4) ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted August 11, 2013 at 04:09 PM Share Posted August 11, 2013 at 04:09 PM Hm, besonders schwerer Fall. Von unten bis an die Spitze der Behörde abarbeiten um dann auf das zuständige Referat im Minstierium überspringen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 31, 2013 at 08:02 PM Share Posted August 31, 2013 at 08:02 PM Mein Anwalt hat das Erpressungsschreiben des BVA entsprechend gewürdigt und binnen einer Woche die ausstehende Auskunft angemahnt. Geschieht dies nicht, wird eine entsprechende Klage eingereicht. Welche kann ich aus prozesstaktischen Gründen noch nicht sagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted September 1, 2013 at 06:44 AM Share Posted September 1, 2013 at 06:44 AM Zwei Klagen und was weiter folgt, weiter schaun wir mal. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Snakecleaver Posted September 2, 2013 at 03:06 AM Share Posted September 2, 2013 at 03:06 AM Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 5, 2013 at 07:46 PM Share Posted September 5, 2013 at 07:46 PM Ich habe gerade, einen Tag vor Ende der anwaltlich angemahnten Frist, einen Brief vom BVA geöffnet. Es ist der Ablehnungsbescheid zum Auskunftsersuchen. Netterweise gibt es dazu auch einen Rechtsmittelfähigen Schlussatz... Nun ergeben sich zwei Klagemöglichkeiten: 1. Weil die drei Monatsfrist für die Auskunft vom BVA nicht eingehalten wurde 2. Gegen den Ablehnungsbescheid an sich Mal gucken, was der Anwalt sagt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted September 6, 2013 at 11:24 AM Share Posted September 6, 2013 at 11:24 AM Dann warte ich mal auf den nächsten Brief vom BVA, wenn Anwalt nicht vorher Untätigkeitsklage empfiehlt. Habe nur den Brief mit der Ablehnungsankündigung. Mal sehen, was Anwalt sagt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 6, 2013 at 11:40 AM Share Posted September 6, 2013 at 11:40 AM Die Ankündigung hatte ich Anfang August bekommen mit Fristsetzung zum 30.08. und den bekannten illegalen Forderungen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted September 6, 2013 at 11:51 AM Share Posted September 6, 2013 at 11:51 AM Wenn Du Anwalt siehst, viele Grüße. Ich stehe bereit, zu Handeln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
klausi49 Posted September 19, 2013 at 03:50 PM Share Posted September 19, 2013 at 03:50 PM Kann man eigentlich nur gegen das Amt klagen oder gibt es die Möglichkeit, gegen den Sachbearbeiter Klage wegen Rechtsbeugung zu erheben? Die Hosen von dem würde ich in dem Fall nicht gerne unter die Nase gehalten bekommen. Grüße Klaus49 Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted September 19, 2013 at 04:30 PM Share Posted September 19, 2013 at 04:30 PM Wenn der Beamte eine Straftat begeht, welche nicht nur auf Antrag zu verfolgen ist, müsste der Dienststellenleiter das Strafermittlungsverfahren selbst einleiten. Eine Straftat des Beamten ist soweit ich das weiß, auch immer persönlich anklagbar. Kann für seinen Vorgesetzen noch folgen haben, wenn zu bekahen ist, dass er seine Dienstaufsichtpflicht nicht aureichend wahrgenommen hat. Darum kann es ja sein, dass ein Beamter strafrechtlich verurteilt wird, zusätzlich zivilrechtlich und dann noch disziplinarrechtlich gewürdigt wird. Die Fälle sind aber selten, da man a) dies nicht gerne publik macht und sich u.U. bemüht, so etwas nicht zur Strafverfolgung zu bringen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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