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Sie halten uns für dumm


gbadmin

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Ich gehe davon aus, dass seine Mitarbeiter auf seine Weisung handelnd und das ungesetzliche Handeln auf den Präsidenten Christian Verenkotte selbst zurüczuführen sein kann.

Ein Beamter auf unterster SB Ebene schreibt keien Breif mehr so, wenn der Breif eiens Anwalts eingeht. Dann steckt dahinter schon eien Rückfrage bei der höheren Leitunsgebene.

Als SB sollte man das schriftlich machen, auf die potentielle Rechtswidrigkeit hinweisen und den Chef schriftlich zu der Handlung anweisen lassen und dies von der übergeordenten Dienstselle schriftlich bestätigen zu lassen.

Sonst kann das dem SB bei einer Straftat alleinig angehängt werden.

Die meisten Beamten scheuen die Remonstration, da dies den Vorgesetzten und die vorgesetzte Behörde verärgert. Wenn dann aber der SB auf einmal zu einem Jhar Haft verurteilt wird, werden ihn Chef und Vorgesetzet Behörde fallen lassen und die mündliche Anfrage des SB als nie erfolgt vehement abstreiten.

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Ich habe gerade, einen Tag vor Ende der anwaltlich angemahnten Frist, einen Brief vom BVA geöffnet. Es ist der Ablehnungsbescheid zum Auskunftsersuchen. Netterweise gibt es dazu auch einen Rechtsmittelfähigen Schlussatz...

Nun ergeben sich zwei Klagemöglichkeiten:

1. Weil die drei Monatsfrist für die Auskunft vom BVA nicht eingehalten wurde

2. Gegen den Ablehnungsbescheid an sich

Mal gucken, was der Anwalt sagt.

Ich gehe mir heute mal ein bißchen Streit suchen. Mit dem BVA. Mal gucken, was dabei rauskommt.

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Weiß ich auch nicht, weil ihm ja durch das Schreiben vom RA klar ist, dass sein Verhalten als rechtswidrig angesehen wird.

Alles andere nur, wenn RA sagt, dass ich über ihn das tun kann.

Etwa, die Beamten des BVA für Folgen aus ihrer Handklunsgweise persönlich haftbar machen

(hat ein (Ober)Verwaltungsgericht im Arbeistzeitsrechtsprozeß meines Abteilungsleiters rechtskräftig beschieden, dass er nicht die Bezirksregierung sondern den Diensstellenleiter persönlich hätte auf Schadensersatz verklagen müssen, auch wenn es auf Grund einer dienstlichen Handlung des Dienststellenleiters der Schaden entstanden war)

und, sofern eine Strfatat im Amt, Nötigung, Erpressung, Rechrsbeugung vorliegt, Strafanzeige gegen die namentlich bekannten Unterzeichner der Behörde zu erstatten sowie die Disziplinarvorgesetzten zumindest wegen Verstoß der Dienstausfsichtpflicht in die Pflicht zu nehmen, wenn nicht wegen Anstiftung.

Ich bezweifele, dass die untersten Beamten von sich aus ohne Anwesiung so handeln. Eine kalre Ankündigugn des RA, den Mandaten die Klage zu empfehlen führt da wo ich bin, zu Rückfragen an übergeordenter Stelle.

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Nun, ich kenne das Schreiben nicht, aber wenn da drin steht unter Fristsetzung des RA die Herausgabe der Daten usw., dann wird als nächstes ein Schreiben mit Fristsetzung des BVA kommen und danach der Ablehnungsbescheid ins Haus trudeln. So war es bei mir.

Und auf den Fristsetzungsschrieb der Behörde hat der RA nochmals geschrieben, das alle Angaben wahrheitsgemäß und vollumfänglich nach dem Gesetz eingegangen sind. Allerdings im Januar schon...

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Sehr geehrte User,

für das anstehende Widerspruchs- und Klageverfahren wollen wir für die Klagenden finanzielle Unterstützung bieten. Dazu sind uns im Vorwege schon diverse Spenden in Forum von Jagd- und Wiederladeartikeln zugekommen, die wir nun für dieses Vorhaben gerne in unserem Marktplatz anbieten möchte. Weiterhin freuen wir uns über weitere Spenden dafür.

Wichtig: Es gibt keine festgelegten Preise, Ihr könnt zahlen, was Ihr meint Gutes tun zu müssen.

Viel Spaß beim Stöbern wünschen,

Eure 5 Bürger

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Diejenigen, die nichts erwerben möchten, aber trotzdem unterstützungswillig sind, dürfen ihren Beitrag gerne hier einzahlen:

Kontoinhaber: 5 Bürger UG

Konto-Nr.: 911006804

BLZ: 44050199

Bank: Sparkasse Dortmund

Jeder Betrag ist wichtig und bringt das Vorhaben, das dann allen LWB zu Gute kommt, voran.

Vielen Dank! :!:

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Das ist ganz erheblich von der Anzahl der Ortstermine abhängig (Hamburg - Köln). Mehr als einer wird's hoffentlich nicht werden. Bahnticketpreise habe ich nicht im Kopf. Dann noch Gerichtskosten, Grundlage wird wohl der Mindestrahmen sein = 5.000€. Darauf werden die Gerichtskosten berechnet, ist ein Tabellenwert, auch den habe ich nicht genau im Kopf. Überschlägig (bei nur einem Ortstermin) gehe ich derzeit von etwa 1.000 bis 1.500€ aus.

Bisher beteiligen sich zwei Kläger an dem Verfahren, eine Zusammenführung der Verfahren wird angestrebt. Einen dritten Willigen haben wir noch in der Hinterhand, der hat derzeit aufgrund privater Probleme aber kein Geld zur Verfügung, so dass seine Beteiligung mehr als Ungewiss ist. Leider haben wir nicht genügend Spielmasse, so einen Härtefall aufzufangen.

Das ist das Kostenrisiko der Kläger. Im Falle des positiven Ausgangs würden diese Kosten ersetzt werden müssen. Mein Teil würde dann in der Kriegskasse für andere Verfahren/Aktionen bleiben.

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Hallo liebe Leute,

ich verstehe zwar EUren Ansatz, aber ist Euch eigentlich bewusst, dass das BVA von Euch einen Identitätsnachweis von Euch verlangen MUSS?

Das BVA ist an den Grundastz der Gesetzmäigkeit des Verwaltungshandelns gebunden, d.h. es muss bei seinem Handeln die geltenden Gesetze beachten.

Und § 19 Abs. 3 NWRG ist hinsichtlich des Identitätsnachweises sehr strikt:

"(3) Die Auskunft kann auch im Wege der Datenübertragung über das Internet erteilt werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Vertraulichkeit und Unversehrtheit der Daten, getroffen werden. Die Identität des Antragstellers ist nachzuweisen mittels: 1. eines elektronischen Identitätsnachweises,2. eines Identitätsbestätigungsdienstes,3. einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder4. eines anderen elektronischen Nachweisverfahrens, welches über einen entsprechenden Stand der Technik zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit verfügt."

D.h., ohne Nachweis keine Auskunft.

Grüße

Abyss

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