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Fahrgast greift Taxifahrer an – und wird erschossen


.50 AE

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Ein Überfall mit Todesfolge, jedoch für den Angreifer: Ein 21-Jähriger bedrohte in Wien einen Taxifahrer mit einem Messer, forderte Geld. Doch der Fahrer griff ins Handschuhfach und zog eine Waffe, womit er den Räuber kurzerhand erschoss.

http://www.focus.de/panorama/welt/toedliche-schuesse-in-oesterreich-fahrgast-greift-taxifahrer-an-und-wird-erschossen_aid_1005593.html

Da können sich "unsere" Kriminelle freuen, da sie per (W)affengesetz ( um das sie sich nicht scheren) geschützt sind.

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In der Nacht auf heute ist es in Wien zu einem Fall von gelungener Selbstverteidigung mit einer Schußwaffe gekommen: Ein Taxifahrer wurde von einem jungen Fahrgast überfallen und mit einem Messer bedroht, konnte den Verbrecher aber durch einen Schuß aus seiner mitgeführten Faustfeuerwaffe ausschalten. Vorerst sind zwar noch nicht alle Details bekannt, als gesichert kann […]

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BTW: Als Argumentationshilfe. Jedes Jahr kommt es in dem relativ kleinen Land.( Österreich hat etw 10% der Einwohner Deutschlands, Wien kaum 60% von Berlin), zu 2-3 erfolgreichen Notwehrfällen mit Schußwaffeneinsatz bei denen ein Verbrecher verletzt oder getötet wird. Ich kann mich nicht erinnern, daß dabei in den letzten drei Jahren jemals die Grenzen der Notwehr überschritten worden wären.

Es ist wohl nicht anzunehmen, daß der Michel dümmer oder unbeherrschter ist.

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Ein Taxifahrer wurde überfallen. Ein Fahrgast hat ihn von hinten gewürgt und ihm das Messer angesetzt. Der Taxifahrer hat sich gewehrt, auf den Räuber geschossen und der Angreifer ist gestorben.

Er hat sich gewehrt und er konnte sich wehren. Der Taxler war im Besitz eines Waffendokuments und er hatte auch eine Schußwaffe parat. Die hat ihm möglicherweise das Leben gerettet.

Rechtlich kann dieser Vorfall noch nicht beurteilt werden. Das wäre zu früh. Der Vorfall muß natürlich geprüft werden, das gehört sich auch so in einem Rechtsstaat. Nichts dagegen zu sagen.

Tatsache aber ist, daß sich der Überfallene gewehrt hat und seine Gegenwehr war erfolgreich. Er lebt und ist nicht verletzt. Das sollte für das Erste genügen. Daher soll das auch nicht weiter erörtert werden.

Aber eines: Die Stellungnahme des Sprechers der Taxiinnung war mehr als seltsam. Das übliche Gewäsch, man solle sich nicht wehren und von einer Bewaffnung werde abgeraten. Da kann man nur sagen: Unsere Taxler sind wirklich nicht gut vertreten, wenn solche Funktionäre herumfuhrwerken.

Jedenfalls ist ein merkbares Aufatmen durch die Bevölkerung gegangen. Endlich hat sich jemand gewehrt, hat sich nicht berauben und abstechen lassen und einem Verbrecher ist eine Lehre zuteil geworden, die sicher nicht erfreulich ist, aber auch bestimmt dazu beitragen wird, daß eine gewisse Gruppe von Verbrechen eingedämmt wird.

Vorläufig genug. Sollte der Taxler juristische Hilfe brauchen, wird die IWÖ für ihn da sein. Er muß auch kein Mitglied sein – wir werden ihm helfen, wenn es sein muß.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Zakrajsek

Quelle: Querschüsse.at-Newsletter vom 06.06.2013
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