warrie87 Posted June 10, 2013 at 02:53 PM Share Posted June 10, 2013 at 02:53 PM Hallo freunde des Schießsports, ich plane im kommenden Wintersemester ein Studium zu beginnen. Ich wohne derzeit in Niedersachsen und höchstwahrscheinlich wird das Studium in NRW gemacht werden. Das Ganze wird ungefähr 3 Jahre dauern, d.h. ich werde 3 Jahre in einem anderen Bundesland wohnen. Da ich ganz gerne meine Waffen mitnehmen möchte, stellt sich mir die Frage, wie ich das am Besten realisieren kann. Möglichkeit 1: Hauptwohnsitz ins neue Bundesland verlegen. Dann muss ich sicherlich die WBK zur neuen Behörde mit umziehen. Möchte ich eigentlich ungerne machen, da ich noch nicht sicher bin, ob ich nach dem Studium nun in NRW bleibe, zurück nach Niedersachsen gehe oder in ein ganz anderes Bundesland ziehe. Wird dann sicherlich auch davon abhängen, wo ich anschließend einen Job bekomme. Möglichkeit 2: Zweitwohnsitz in NRW (bevorzuge ich derzeit) Einen Verein werde ich sicherlich ohne große Probleme auftreiben können und mit einem zweiten B-Würfel an dem Zweitwohnsitz ist das Ganze ja auch kein Problem. Aber wie schaut dass nun Waffenrechtlich aus? Ich bin ja die meiste Zeit erstmal in NRW und nicht hier. Sollten dann mal die Kontrolleure vor der Tür stehen, bin ich ja faktisch höchstens mal am Wochenende da. Meinem Verein hier werde ich treu bleiben und plane auch noch ~1mal/Monat im alten Verein zu schießen, würde aber die Waffen gerne am Studienort haben. Wie würdet ihr das machen? Am liebsten wäre mir, wenn ich meine jetzige Behörde behalten kann, da diese sehr unkompliziert sind und ich einen sehr guten Draht zu meinem SB habe. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen. Vielen Dank im Vorraus! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted June 10, 2013 at 03:35 PM Share Posted June 10, 2013 at 03:35 PM Möglichkeit 2, hat ein sehr guter Bekannter von mir 12 Jahre lang gemacht ohne Probleme bei Kontrolle hatte ich als Sachkundiger die Schlüssel und die Kopien von seinen WBK´s und für alle Fälle noch eine Überlassungserklärung die aber nie verlangt wurde . Ansonsten hatte er mal einen Termin in der Woche mit dem Sachbearbeiter ausgemacht und war an dem Tage dann auch anwesend Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted June 10, 2013 at 04:31 PM Share Posted June 10, 2013 at 04:31 PM Möglichkeit 1: Hauptwohnsitz ins neue Bundesland verlegen. Möglichkeit 2: Zweitwohnsitz in NRW (bevorzuge ich derzeit) Da musst du die jeweiligen Meldegesetze beachten. Sollten dann mal die Kontrolleure vor der Tür stehen, bin ich ja faktisch höchstens mal am Wochenende da. Na und ? Bleiben sie eben draußen ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
TorstenM Posted June 10, 2013 at 04:53 PM Share Posted June 10, 2013 at 04:53 PM Einerseits die Meldepflicht beachten und zudem die Zweitwohnsitzsteuer der zukünftigen Stadt betrachten und mit Deinem jetzigen Heimatort vergleichen. Etwas jonglieren zwischen 1. und 2. -Wohnsitz kann helfen. Auch wenn Du als Student keine Einkünfte hast, bist Du leider nicht befreit. Dann wird der Mietzins m.W. herangezogen... Mehr Infos hier http://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=stadt&bl=DE-NW Link to comment Share on other sites More sharing options...
JHS Posted June 10, 2013 at 06:32 PM Share Posted June 10, 2013 at 06:32 PM bei Kontrolle hatte ich als Sachkundiger die Schlüssel und die Kopien von seinen WBK´s und für alle Fälle noch eine Überlassungserklärung die aber nie verlangt wurde . hab ich da was richtig im hinterkopf, daß einem die WBK gelocht wurde, weil er in seiner anwesenheit einem anderen berechtigten schlüssel zu haus und waffelschrank überlassen hat? ich schau mal, ob ich den fall noch finde. ich glaube, das war in der kölner ecke... Link to comment Share on other sites More sharing options...
sailfan Posted June 10, 2013 at 09:28 PM Share Posted June 10, 2013 at 09:28 PM Da musst du die jeweiligen Meldegesetze beachten. In Unistädten pflegt man da manchmal einen speziellen Umgang mit der vielfältigen Klientel. Die wollen Dich auf Deubel komm raus mit Hauptwohnsitz, nur dann gibts die pro-Kopf-Landeszuweisung. Mit "bin 5 Monate im Jahr und jedes Wochenende in der Heimat, also ist Schwerpunkt meiner Lebensverhältnisse dort" lassen sie einen ungern durchkommen. Auch beliebt: Meldefrist im Anfangsstreß versäumt -> Ordnungswidrigkeit. Frag doch einfach Deinen jetzigen SB, der hat kein Verlagerungsinteresse Deines Hauptwohnsitzes "im Hinterkopf" . Wenn der Hauptwohnsitz wechseln muß, ist in NRW die Kreispolizeibehörde zuständig. Die Waffen an 2 Orten zu haben, ist kein Problem. Deine WBK gilt ja bundesweit. Ich würde es aber formlos schriftlich mitteilen. Ob zur Kontrolle die Behörde am Zweitwohnsitz bemüht wird oder wegen des Aufwands auf den Hausbesuch verzichtet, ist deren Problem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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