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NRW: AfD-Mitglieder werden entwaffnet


Jägermeister

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irgendwie erinnert mich das an die Anfangszeiten irgendeines Teils unserer "ewigen Schuld

 

Reichswaffengesetz:

https://de.wikisource.org/wiki/Waffengesetz_(1938)

§ 15

(1) Waffenerwerbscheine oder Waffenscheine dürfen nur an Personen, gegen deren Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen, und nur bei Nachweis eines Bedürfnisses ausgestellt werden.
(2) Die Ausstellung hat insbesondere zu unterbleiben:
1. an Personen unter 18 Jahren;
2. an Entmündigte und geistig Minderwertige;
3. an Zigeuner oder nach Zigeunerart umherziehende Personen;
4. an Personen, gegen die auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht oder auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt worden ist, für die Dauer der Zulässigkeit der Polizeiaufsicht oder des Verlustes der bürgerlichen Ehrenrechte;
5. an Personen, die wegen Landesverrats oder Hochverrats verurteilt sind, oder gegen die Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß sie sich staatsfeindlich betätigen;
6. an Personen, die wegen vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, wegen Land- oder Hausfriedensbruchs, wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, wegen eines gemeingefährlichen Verbrechens oder Vergehens, wegen einer strafbaren Handlung gegen das Eigentum, wegen eines Jagdvergehens oder wegen eines Fischereivergehens zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Wochen rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit Verbüßung der Strafe drei Jahre noch nicht verflossen sind. Der Verbüßung der Freiheitsstrafe steht ihre Verjährung, ihr Erlaß oder ihre Umwandlung in eine Geldstrafe gleich; in diesem Falle beginnt die dreijährige Frist mit dem Tage, an dem die Freiheitsstrafe verjährt oder erlassen oder in eine Geldstrafe umgewandelt worden ist. Ist die Strafe nach einer Probezeit ganz oder teilweise erlassen, so wird die Probezeit auf diese Frist angerechnet.
(3) Ausnahme von Abs. 2 Nrn. 1 und 6 können auf Antrag bewilligt werden.
Edited by Der Reservist
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Moin!

Gab es nicht neulich ein Urteil, dass die Mitgliedschaft bei der AFD eben nicht als Begründung für den Verlust der Zuverlässigkeit bestätigte? 

Naja … der Anwalt wird es wissen! Aber eins zeigt es wieder mal … egal ob links oder rechts … ich würde ein politisches Amt oder eine Partei- Mitgliedschaft noch nichtmal mit der Kneifzange anfassen … Schade das die FDP gerade so ne Enttäuschung ist … :klugopa:

  • Devil 1
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