Steven Posted June 23, 2013 at 07:08 AM Share Posted June 23, 2013 at 07:08 AM Hallo vor kurzem nahm ich meinen Nachbarn mit zum Schießen. Er war begeister. Jetzt gab ich, auf seiner Bitte hin, seinem Sohn 2 von mir gemachte Dummypatronen. Und sagte ihm, daß wenn er 12 Jahre ist, ich ihn mal mit zum Schießen mitnehme. Die Augen fingen an zu strahlen und er sagte mir, daß er gerade vor ein paar Tagen 12 wurde. Jetzt meine Frage: was darf er? Darf er schon .22 schießen? Oder nur Luftgewehr? Sein Vater ist selbstverständlich dabei. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted June 23, 2013 at 07:13 AM Share Posted June 23, 2013 at 07:13 AM LuPi, LG, Co2 usw. Ab 14 Jahren auch .22 und bis Kaliber .12 Einzelladerlangwaffen mit glattem Lauf (Flinte zum Trap). Es sei denn, der Erziehungsberechtigte kümmert sich um eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde. Bitte Lusumi oder bopper fragen, die haben das imho durch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sailfan Posted June 23, 2013 at 07:47 AM Share Posted June 23, 2013 at 07:47 AM Mit 12 Jahren ist nur Luftgewehr möglich. Zusätzlich bedarf es bei Kindern (12 bis 14 Jahre) der Obhut "einer verantwortlichen und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson." Das kann Papi nur sein, wenn er selbst zur Standaufsicht qualifiziert ist. Er kann die Verantwortung auch nicht auf eine beliebige, nicht sorgeberechtigte Person übertragen, wie z.B. bei einem Segelflug oder einer Bergwanderung. Wir hatten das Problem schon, das der eigene Bruder, obwohl standaufsichts- aber nicht sorgeberechtigt, nicht mit einem 14-jährigen KK schießen darf. Die Anwesenheit des Papis ersetzt lediglich die schriftliche Einverständniserklärung, das Filius überhaupt "knattern" darf. KK erst ab 14, ab 16 ohne o.g. Obhut. Das ist der Verhinderungswahn des Waffengesetzes: Einem 17-jährigen zu Hause auf dem Dachboden- oder Kellerschießstand unter Aufsicht eine Lupi in die Hand geben -> unzuverlässig und ungeeignet. Selbst wenn dieser 4 Wochen später 18 würde und dann alle Voraussetzungen für eine gelbe WBK erfüllen würde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted June 23, 2013 at 08:50 AM Share Posted June 23, 2013 at 08:50 AM Wir hatten das Problem schon, das der eigene Bruder, obwohl standaufsichts- aber nicht sorgeberechtigt, nicht mit einem 14-jährigen KK schießen darf. Die Anwesenheit des Papis ersetzt lediglich die schriftliche Einverständniserklärung, das Filius überhaupt "knattern" darf. Das ist der Verhinderungswahn des Waffengesetzes: Einem 17-jährigen zu Hause auf dem Dachboden- oder Kellerschießstand unter Aufsicht eine Lupi in die Hand geben -> unzuverlässig und ungeeignet. Aber einen 6jährigen auf dem Jahrmarkt/Kirmes schießen lassen - ohne "qualifizierte Standaufsicht". Und ob die geforderte "Einzelbetreuung" beim Massenandrang immer gewährleistet ist, darf auch bezweifelt werden. :aua: Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted June 23, 2013 at 09:03 AM Share Posted June 23, 2013 at 09:03 AM Waffengesetz in vielen Teilen nur Blödsinn ohne Logik. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted June 23, 2013 at 12:04 PM Share Posted June 23, 2013 at 12:04 PM Mit 12 Jahren ist nur Luftgewehr möglich. Zusätzlich bedarf es bei Kindern (12 bis 14 Jahre) der Obhut "einer verantwortlichen und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson." Das kann Papi nur sein, wenn er selbst zur Standaufsicht qualifiziert ist. Er kann die Verantwortung auch nicht auf eine beliebige, nicht sorgeberechtigte Person übertragen, wie z.B. bei einem Segelflug oder einer Bergwanderung. Wir hatten das Problem schon, das der eigene Bruder, obwohl standaufsichts- aber nicht sorgeberechtigt, nicht mit einem 14-jährigen KK schießen darf. Die Anwesenheit des Papis ersetzt lediglich die schriftliche Einverständniserklärung, das Filius überhaupt "knattern" darf. KK erst ab 14, ab 16 ohne o.g. Obhut. Alles richtig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted June 23, 2013 at 12:04 PM Share Posted June 23, 2013 at 12:04 PM Mit 12 Jahren ist nur Luftgewehr möglich. Zusätzlich bedarf es bei Kindern (12 bis 14 Jahre) der Obhut "einer verantwortlichen und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson." Das kann Papi nur sein, wenn er selbst zur Standaufsicht qualifiziert ist. Er kann die Verantwortung auch nicht auf eine beliebige, nicht sorgeberechtigte Person übertragen, wie z.B. bei einem Segelflug oder einer Bergwanderung. Sorry, aber das ist Blödsinn. Genau dafür gibt es im DSB die Jugendbasislizenz. Ist aber auch meiner Meinung nach nur wieder ein Schritt weiter zur Abhängigkeit vom DSB. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted June 23, 2013 at 12:07 PM Share Posted June 23, 2013 at 12:07 PM Einem 17-jährigen zu Hause auf dem Dachboden- oder Kellerschießstand unter Aufsicht eine Lupi in die Hand geben -> unzuverlässig und ungeeignet. Selbst wenn dieser 4 Wochen später 18 würde und dann alle Voraussetzungen für eine gelbe WBK erfüllen würde. Verstehe ich nicht. Was für ein Schießstand? ... übrigens die Lösung in meinen Augen für die Schützenvereine sind ortsveränderliche Schießstände - bekann aus Rummel und Jahrmarkt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted June 23, 2013 at 08:02 PM Share Posted June 23, 2013 at 08:02 PM Bitte Lusumi oder bopper fragen, die haben das imho durch. Ich nicht, aber Califax. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sailfan Posted June 23, 2013 at 09:51 PM Share Posted June 23, 2013 at 09:51 PM Verstehe ich nicht. Was für ein Schießstand? Das war nur beispielhaft für jeglichen begleiteten Umgang mit nicht EWB-Waffen im häuslichen Umfeld. Der 17-jährige darf zwar von Papi begleitet Autofahren, mit Kettensägen hantieren oder an Elektrogeräten basteln, aber Schießen nur mit dem Flitzebogen. Selbst die 1 J Softair ist absolut tabu. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted June 23, 2013 at 10:00 PM Share Posted June 23, 2013 at 10:00 PM Ich nicht, aber Califax. Wenns bei deinen Blagen mal soweit ist, hast du meine volle Unterstützung. BTW: Für U12-Kiddies ohne Ausnahmegenehmigung habe ich auf dem Stand extra eine Spielzeug-Softair (< 0,5 Joule) und Styroporziele, die ich auf 5 Meter hänge. BTW2: Als selbige Spielzeugwaffe letztens klemmte, meinte ein Papi, die aus der Tschechei würden besser funktionieren. Ich sagte ihm dann, das er das gerne tun könne, wenn er für den ungetrübten Spaß seines Kindes bis zu 5 Jahren in den Bau einfahren will. OK, ich hätte vielleicht 20 Ocken mehr in das Teil investieren sollen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
swizzly Posted June 24, 2013 at 07:18 AM Share Posted June 24, 2013 at 07:18 AM Ich sag nur: was der Bauer nicht weiss, macht ihn nicht heiss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted June 24, 2013 at 08:53 AM Share Posted June 24, 2013 at 08:53 AM Ich sag nur: was der Bauer nicht weiss, macht ihn nicht heiss. Aber nicht in Deutschland! Ich kann davor nur warnen, so zu handeln. Man ist schneller die Zettel los, als man Bauer sagen kann. Ich mag unser Affengesetz nicht, weil es handwerklich beschissen und von völlig inkompetenten Ahnungslosen verfasst wurde, dennoch halte ich mich daran. Immerhin ist es ein Gesetz. Mit eingebauten Sanktionen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted June 24, 2013 at 09:03 AM Share Posted June 24, 2013 at 09:03 AM Aber zuviele Beamte halten sich gefühlt nicht dran. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted June 24, 2013 at 10:57 AM Share Posted June 24, 2013 at 10:57 AM Aber zuviele Beamte halten sich gefühlt nicht dran. "die dürfen das" - wir nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
swizzly Posted June 24, 2013 at 12:28 PM Share Posted June 24, 2013 at 12:28 PM Aber nicht in Deutschland! Ich kann davor nur warnen, so zu handeln. Man ist schneller die Zettel los, als man Bauer sagen kann. Ich mag unser Affengesetz nicht, weil es handwerklich beschissen und von völlig inkompetenten Ahnungslosen verfasst wurde, dennoch halte ich mich daran. Immerhin ist es ein Gesetz. Mit eingebauten Sanktionen... Ich bin sicher, dass du nie schneller als erlaubt fährst ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted June 24, 2013 at 12:45 PM Share Posted June 24, 2013 at 12:45 PM Ich bin sicher, dass du nie schneller als erlaubt fährst ... Ich sehe da den kleinen Unterschied, daß ein zu schnelles fahrendich vielleicht für 1/4 Jahr zum Fußgänger machen könnte - das Auto bleibt in deinem Besitz und die Pappe kommt irgendwann wieder zurück. Eine "Banalität" gegen das Waffenrecht bringt u. U. den - entschädigungslosen - Verlust aller Waffen (rechne einmal aus, welchen Wert die so haben) mit sich. Die Pappen sind auch wech und sie sind meist länger auf Urlaub, als der FS. Es ist also eine Frage der Abwägung, welche "leichte Übertretung" man sich leisten kann und welche folgenschwerer zu Buche schlägt Link to comment Share on other sites More sharing options...
swizzly Posted June 24, 2013 at 02:58 PM Share Posted June 24, 2013 at 02:58 PM Aber solange du nicht erwischt wirst, ist es ja wurscht was du anstellst. Egal wie hoch die Strafen drauf wären. Ich verstehe allerdings eure Bedenken, vorallem da es in Deutschland scheinbar eine sehr verbreitete Blockwartmentalität gibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted June 24, 2013 at 03:03 PM Share Posted June 24, 2013 at 03:03 PM Als verantwortliche Aufsichtsperson hängst Du gleich mit am Galgen. Deswegen wäre ich dort immer vorsichtig. Warum soll ich für Fehler anderer Leute mit in den Abgrund gehen? Das heißt ja nicht, das man gleich bei Behörden anscheißen muss (es gibt ja immer noch genügend Leute, die die Änderungen im Affenrecht nicht mitbekommen), aber darauf hinweisen tue ich als Standaufsicht. Und ich untersage es auch. Zu meinem eigenen Schutz (vor Behördenrepressalien). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted June 24, 2013 at 06:45 PM Share Posted June 24, 2013 at 06:45 PM Ich sag nur: was der Bauer nicht weiss, macht ihn nicht heiss. Ein Nachbarverein ist derzeit in argen Schwierigkeiten. Der Grund: Er wurde (anonym) angezeigt, dass bei einer Schießveranstaltung (nur für Schützen) angeblich ein Kind unter 12 Jahren mit einem Luftgewehr schießen durfte. Der "Tippgeber" war dabei zweifelsfrei ein teilnehmender Schütze bzw. vermutlich eine teilnehmende Sportschützin, also "aus den eigenen Reihen". Auch wenn das Gesetz so wie es ausgearbeitet ist mit gesundem Menschenverstand nicht zu verstehen ist, kann ich nur mahnen sich daran zu halten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
swizzly Posted June 25, 2013 at 10:32 AM Share Posted June 25, 2013 at 10:32 AM Solche Leute sind zum :puke: Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted June 25, 2013 at 11:16 AM Share Posted June 25, 2013 at 11:16 AM Auch wenn das Gesetz so wie es ausgearbeitet ist mit gesundem Menschenverstand nicht zu verstehen ist, kann ich nur mahnen sich daran zu halten. ... und bei Bedarf rechzeitig eine Ausnahmegenehmigung nach §3 Abs.3 oder §27 Abs. 4 beantragen und den entsprechenden Bescheid parat haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted June 25, 2013 at 12:17 PM Share Posted June 25, 2013 at 12:17 PM Oder so. Aber eben nach den exakten Buchstaben des Gesetzes. So nervtötend dies auch sein mag. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted June 25, 2013 at 04:12 PM Share Posted June 25, 2013 at 04:12 PM ... und bei Bedarf rechzeitig eine Ausnahmegenehmigung nach §3 Abs.3 oder §27 Abs. 4 beantragen und den entsprechenden Bescheid parat haben. Genau! Hier wäre es der § 3 gewesen. Aber: schlimm dabei ist, dass es in diesem Verein keinen Einzigen mit einer JuBaLi gibt. Insofern wäre nicht mal das Schießen nach/mit § 3 oder 27 möglich. ... bis zum nächsten JuBaLi-Lehrgang werde ich bei den Jugendtrainingseinheiten des Vereins anwesend sein. So lange gebe ich "Nachbarschaftshilfe". Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted June 25, 2013 at 04:59 PM Share Posted June 25, 2013 at 04:59 PM ... bis zum nächsten JuBaLi-Lehrgang werde ich bei den Jugendtrainingseinheiten des Vereins anwesend sein. So lange gebe ich "Nachbarschaftshilfe".Sehr löblich! Ich habe am Samstag extra die Jugendaufsicht mitgemacht, um diesen Fällen vorzubeugen. Nun haben wir zwei im Verein mit der berechtigung. Einer ist eigentlich immer da beim Schießen. Ich muss dazu sagen, dass wir eigentlich ein reiner GK-Verein sind. Vorsicht ist aber die Mami der Porzellankiste, oder so... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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