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Sprengstoffrechtliche Erlaubnis


Steven

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Hallo

passt zwar nicht ganz, aber auch nicht so recht ins Wiederladeforum.

Vor 6 Wochen habe ich meinen Wiederladeschein zur Verlängerung der Behörde geschickt. Da ich die letzten 5 Jahre kein SP gekauft habe, habe ich als Erklärung dazugeschrieben, daß ich wegen starker beruflicher Belastung und Hausbau lediglich auf 2 Veranstaltungen SP geschossen habe und da das Pulver vom Veranstalter gestellt bekam. Ich weiß, hätte ich besser 500gr gekauft und die Tomaten gedüngt. Ist aber so.

Heute kam ein Schreiben:

"da jedoch kein Schwarzpulver bezogen wurde, müssten Sie einen entsprechenden Umgang in den letzten 5 Jahren nachweisen oder den entsprechenden Fachkundelehrgang wiederholen. Die Fachkunde soll gemäß § 36 Abs. 7 in Verbindung mit § 29 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz -1, SprenV- vom 31.01.1991 (BGBl. I S. 169) nicht mehr anerkannt werden, wenn seit der Prüfung mehr als 5 Jahre verstrichen sind und die erlaubnispflichtige Tätigkeit rechtmäßig nicht oder überwiegend nicht ausgeführt wurde.

Die Zusendung der Unterlagen bzw. Ihre schriftliche Stellungnahme erbitte ich bis zum 19.07.2013."

:s84:

Hat jemand Ratschläge für mich?

Steven

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§ 29

(2) Die zuständige Behörde soll eine abgelegte Prüfung als Nachweis der Fachkunde ganz oder teilweise nicht

anerkennen, wenn seit deren Ablegung mehr als fünf Jahre verstrichen sind und der Antragsteller seit dem

Zeitpunkt der Prüfung die erlaubnispflichtige Tätigkeit rechtmäßig nicht oder überwiegend nicht ausgeübt hat.

die Prüfung ist doch schon länger her als 5 Jahre, oder ...

im § 29 gilt die Frist von 5 Jahren an der Ablegung der Prüfung

hier trifft die 5-Jahresfrist zu

§ 36

(7) Für den Nachweis der Fachkunde durch Teilnahme an einem früheren Lehrgang gilt § 29 Abs. 2 entsprechend

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Nachträglich zu spät.

Da schon geschrieben hast, nur an zwei Veranstaltungen mit gestelltem Pulver geschossen zu haben wird es wohl schwer. Hierüber eventuell mit offiziellen Bestätigungen, vielleicht auch noch ein paar mal trainieren mit gestelltem Pulver in Form abgemessener Ladungen?

Aber aufpassen, das da nicht was wegen Überlassen und nicht eintragen in Pappe konstruiert wird.

Ist aber in der Tradition dieser besonderen Behoerde. Der neue Sachbearbeiter ist nach der Interimswahrnehmung durch den Behördenleiter wohl ein Klon des Vorgängers Moser. Vereinskollege kam vor Jahren an einem neuen Lehrgang nicht vorbei.

Eventuell könnte Dir Reinhold Schlegel gute Argumente geben.

Reinhold Schlegel

Eventuell etwas runterscollen. Kannst ihm ja sagen, das ich Dich an ihn verwiesen habe. You know my real name.

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  • 2 weeks later...

Halle Steven,

ein ähnliches Problem habe ich auch. Allerdings konnte ich nicht schießen gehen da meine Waffen vorübergehend eingelagert waren weil ich keine Möglichkeit hatte diese unter zu bringen. Obwohl dies alles offiziel angezeigt war und die Behörde wusste das die Waffen mehrere hundert Kilometer entfernt lagerten, soll ich eine komplett neue Prüfung ablegen da mein Bedürfniss nicht ausreichend erscheint. Ich konnte nicht einmal Pulver kaufen da ich es nicht lagern hätte können. Auf die "Menschlichkeit" bei den Behörden kannst du nicht bauen. Die fallen dir regelmäßig in den Rücken. Mein Rechtsanwalt meint es gebe die Möglichkeit im Verwaltungsrecht zu klagen aber das dauert und kostet Geld. Darauf vertrauen die Behörden das den Leuten da der Spaß an der Sache vergeht.

;:)

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