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Noch 14 Tage: Dann startet NEXT GUNERATION


Jägermeister

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8. Forderung: Mengenbeschränkungen streichen!

Wir fordern, die Mengenbegrenzungen vollständig aus dem Waffengesetz zu streichen. Jagd- und Sportschützen werden durch die gesetzlich verankerten Mengenbegrenzungen in der individuellen Ausgestaltung ihrer jagdlichen Tätigkeit bzw. ihres Sports unverhältnismäßig bevormundet und gegängelt.

Es gibt keinen sachlichen Grund für die Festlegung dieser Grenzen.
Darum: weg damit! 

Zur 8. Forderung (Videos, Grafiken & Position)

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Forderung: Erwerbsstreckungsgebot streichen

Die Anzahl der Waffen, die ein Sportschütze in einem festgelegten Zeitraum erwerben darf, ist begrenzt. Dieses sogenannte Erwerbsstreckungsgebot ist weder sinnvoll noch zweckmäßig. Darüber hinaus werden Sportschützen durch diese Regelung in der Ausübung ihres Sports behindert, da für verschiedene Disziplinen auch mehrere, unterschiedliche Waffen benötigt werden.

Um dir einen kurzen Überblick zu verschaffen, kannst du dir die Forderung als One-Pager auf einer A4 Seite zusammengefasst herunterladen.

Für eine detaillierte Aufschlüsselung inklusive vorgeschlagener Gesetzesänderungen findest du hier das VDB Positionspapier zur Forderung.

09_erwerbsstreckungsgebot_streichen.pdf

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Unterstützt unsere Kampagne – tragt unseren Claim in die Welt!

Je stärker wir werden, desto schlagkräftiger können wir für Euch / zusammen unsere Forderung für ein faires Waffenrecht vertreten.

Darum bedeutet der Erwerb unserer Next-Guneration-Merchandise-Artikel ideelle Verbundenheit und ganz praktische Unterstützung zugleich.

Den ausgefüllten Bestellschein einfach an uns schicken, E-Mail: info@next-guneration.de.

https://next-guneration.de/download/Bestellschein_Next-GUNeration-Merch-V1.2_Formular.pdf

Bestellschein_Next-GUNeration-Merch-V1.2_Formular.pdf

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9. Forderung: Weg mit dem Erwerbsstreckungsgebot

Für Sportschützen gilt nach §14 Waffengesetz, dass sie maximal zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten kaufen dürfen. Juristen nennen eine solche Regelung "Erwerbsstreckung", das Wort gibt es eigentlich nicht (steht nicht im Duden), aber uns ist auch kein schöneres eingefallen.
Uns ist übrigens auch keine sachliche Begründung für diese Regelung eingefallen. Im Gegenteil macht diese Vorschrift viele Probleme, sie belastet Schützen, Händler und nicht zuletzt die Behörden, weil es natürlich - wie immer - Ausnahmen von der Regel gibt, die jeweils individuell geprüft werden müssen. Für Jäger gilt sie übrigens nicht.
Erwerbsstreckung ist also ein Bürokratiemonster - nicht nur sprachlich.
Unsere Ansicht: Es gibt keinen sachlichen Grund für die Gängelung von Sportschützen.
Darum: weg damit! 

Zur 9. Forderung (Videos, Grafiken & Position)

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10. Forderung: Waffenschein für Waffenfachhändler!

Büchsenmacher und Waffenfachhändler mit einer Waffenherstellungserlaubnis bzw. einer Waffenhandelserlaubnis sind staatlich geprüft und behördlich überwacht und somit persönlich geeignet und zuverlässig.
Sie haben ein existenzielles Interesse daran, sich gesetzeskonform zu verhalten, da sie ansonsten ihre wirtschaftliche Existenz verlieren.
Dennoch bekommen sie nicht ohne weiteres einen Waffenschein. Das muss geändert werden!

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10_waffenschein_fuer_waffenfachhaendler.pdf

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Sehr geehrtes GunBoard-Team,

unsere Kampagne NEXT GUNERATION feiert Bergfest, das heißt, wir haben nun die Hälfte unserer Forderungen veröffentlicht.

Doch noch haben wir unser Ziel, 50.000 Abonnenten für den Kampagnen-Newsletter zu gewinnen, nicht erreicht.

Es sind jetzt (Stand Freitag) 13.258.....

Darum: Machen Sie weiter Werbung für unsere gemeinsame gute Sache!   

Ein schönes Herbstwochenende wünscht Ihnen 

Ihr Ingo Meinhard

(VDB Geschäftsführer)

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11. Forderung: Schalldämpfer erlaubnisfrei stellen!

Von Schalldämpfern geht keine Gefahr aus. Sie dienen dem Gehörschutz und bergen kein Sicherheitsrisiko. Sie müssen in die WBK eingetragen werden und sind im Nationalen Waffenregister rückverfolgbar. Das halten wir für ausreichend. Dass Sportschützen eine Sondergenehmigung brauchen, um Schalldämpfer nutzen zu dürfen, ist unverständlich, unlogisch und eine unserer Ansicht nach überflüssige Vorschrift.
Den Bericht zur Studie, die wir bei der Deutsche Versuchs- und Prüf-Anstalt für Jagd- und Sportwaffen e. V. (DEVA) in Auftrag gegeben haben, lesen Sie hier auf vdb-waffen.de.

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12. Forderung: Standard-Magazine erwerbbar machen!

Mit dem 3. WaffRÄndG wurden Magazine für Kurzwaffen mit mehr als 20 Patronen sowie Magazine für Langwaffen mit mehr als zehn Patronen zu verbotenen Gegenständen erklärt.
Von diesen Magazinen, die ohnehin jahrelang frei verkäuflich waren, geht aus polizeilicher Sicht keine besondere Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Das Umgangsverbot führt daher zu keinem Sicherheitsgewinn und schafft lediglich neue Probleme.
Zum Beispiel durch sogenannte Dual-Use-Magazine, also Magazine mit zwei möglichen Verwendungszwecken. Ein 19 Schuss Glock-Magazin kann man in einer Glock-Pistole verwenden. Das ist erlaubt, denn wir liegen hier unter der Begrenzung von 20 Schuss.
Exakt das gleiche Magazin passt aber auch in etliche kalibergleiche Pistolenkarabiner. Das wäre nicht mehr erlaubt, denn es handelt sich hier um eine Langwaffe und folglich gilt die Begrenzung auf maximal zehn Schuss.
Total verrückt.

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