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Noch 14 Tage: Dann startet NEXT GUNERATION


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Am 4.11.2023 at 15:57 , GEZMann sagte:

Die Forderungen sind gut. Ich kann nur nicht verstehen, warum niemand mit macht. 

Vielleicht muß man auch einmal die Frage stellen/beanntworten, ob diese Aktion in den Vereinen ankommt.

Daß die Verbandsoberen ihre Pöstchen sichern wollen, ist hinlänglich bekannt; sie werden daher nicht unbedingt ein Interesse haben, die unteren ebenen zu informieren.

Mehr Unterstützer können nur aus den Vereinen selbst kommen. Also wird man einen Weg finden müssen, diese Aktion in alle/möglichst viele Vereine zu bringen.

 

Wir müssen uns von dem Gedanken lösen, daß unser "Informationslevel" gleich dem Level der einzelnen Schützen ist - -  und die braucht man, wenn etwas wachsen soll.

An die ranzukommen, ist zwar ein enormer Aufwand -  es wird aber nicht anders gehen.

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Am 8.11.2023 at 11:30 , Der Reservist sagte:

Daß die Verbandsoberen ihre Pöstchen sichern wollen, ist hinlänglich bekannt; sie werden daher nicht unbedingt ein Interesse haben, die unteren ebenen zu informieren.

Das ist der springende Punkt. Wenn nicht alle Verbände an einem Strang, und vor allem am selben Ende ziehen, sind wir bald am Ende.

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13. Forderung: Airsoftwaffen und Paintballmarkierer raus aus dem WaffG

Der VDB setzt sich in seiner 13. Forderung dafür ein, dass Airsoft- und Paintball-Markierer nicht mehr solchen Beschränkungen unterliegen, die eigentlich für scharfe Waffen oder Luftgewehre mit Bleigeschossen bestimmt waren.
Airsoftwaffen und Paintball-Markierer sind Gegenstände, mit denen verletzungsfrei in einer sicheren Umgebung geschossen wird. Daher haben sie aus unserer Sicht nichts im Waffenrecht verloren.
Mit einer Ausnahme: Das Führverbot für Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit sollte bestehen bleiben.

Zur 13. Forderung (Videos, Grafiken & Position)

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14. Forderung: Nachtzieltechnik raus aus dem WaffG

Der VDB setzt sich in seiner 14. Forderung dafür ein, dass Nachtzieloptiken, Infrarotaufhellern und Lampen generell erlaubt werden. Jäger könnten den aktuellen Stand der Technik nutzen, die Sicherheit beim Fangschuss würde steigen. Im Bereich der freien Waffen hat die Erlaubnispflicht von Nachtzielgeräten auch überhaupt keinen Nutzen. Darum fordert der VDB, dass Nachtzieltechnik generell nicht mehr unter das Waffengesetz fällt.

Zur 14. Forderung (Videos, Grafiken & Position)

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15. Forderung: Neuordnung der Straftatbestände

Unsere 15. Forderung ist wieder so eine, die für Laien nicht so leicht zu verstehen ist. Was soll das heißen: "Neuordnung der Straftatbestände"? Im Grunde geht es uns um mehr Verhältnismäßigkeit, um eine bessere Differenzierung nach der Schwere eines Verstoßes und in der Folge auch darum, dass mit der Strafe die gewünschte Wirkung erzielt werden kann.

Ein Beispiel: Nach geltender Rechtslage kann jemand, der mit einer vergessenen Patrone in der Jackentasche herumläuft, genauso hart bestraft werden wie jemand, der seinen Waffenschrank und die Haustür immer offen stehen lässt.
Wir fordern, dass Verstöße, die niemanden gefährden, lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. 

Zur 15. Forderung (Videos, Grafiken & Position)

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Wenn man sich so die ganzen Forderungen anschaut, dann fällt es erst so richtig auf, wie bescheuert unser Waffengesetz eigentlich ist. Jede Forderung macht Sinn.

…aber ich glaube nicht, dass sie Erfolgreich sein werden.

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Am 18.11.2023 at 18:56 , Jägermeister sagte:

Wir schaffen es ja noch nicht einmal, dass sich lächerliche 50.000 Waffenbesitzer, von 1.500.000 wohlgemerkt, zu einem kostenlosen Newsletter anmelden.

Ohne "Anweisungen" der Verbände passiert da gar nichts - da kommt es noch nicht einmal bis zu den Schützen.

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Es gab Zeiten mit Resten von gesundem Menschenverstand.

Als in Wien die erste Waffenverbotszone (widerspricht gesundem Menschenverstand)am Praterstern (S-Bahn/U-Bahn/Straßenbahnknote) eingerichtet wurde, gab es eine spezifische Ausnahme: Für Besitzer eines Wafffenpasses.(das war der Rest)

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16. Forderung: Weg mit allen Waffenverbotszonen!

Ganz ehrlich? Würden Waffenverbotszonen die öffentliche Sicherheit erhöhen, wären wir dafür. In den meisten Fällen ist aber das Gegenteil der Fall. Denn Kriminelle halten sich bekanntlich nicht an Verbote. In Waffenverbotszonen können sie sich noch sicherer sein, dass rechtstreue Bürger, also ihre potenziellen Opfer, unbewaffnet sind. 
In Gegenden, die als besonders gefährlich gelten, können Kommunen ihre Polizisten mit mehr Befugnissen ausstatten, z. B. anlasslose Kontrollen. Dafür braucht es keine Waffenverbotszone.
Ein weiteres Argument gegen Waffenverbotszonen ist - wie so oft im Waffenrecht - das Wirrwarr an unterschiedlichen Ver- und Geboten. Was in Hamburg gilt, muss in Frankfurt nicht gelten. Keiner versteht's, keinem hilft's. Also: Weg damit! 
 

Zur 16. Forderung (Videos, Grafiken & Position)

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