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VDB veröffentlicht Statement von Sebastian Hartmann

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Hartmann hatte am 12. Oktober im Bundestag mit einer kämpferischen Äußerung für Ärger gesorgt - nicht im Bundestag, aber bei vielen unserer Mitglieder. 
Vielleicht erinnern Sie sich an diesen Satz, der vielfach zitiert wurde: „Nur Mut! Tatkraft! Packen Sie es an! Lassen Sie uns das Waffenrecht verschärfen.“
Was genau meint der Mann? Das wollten wir natürlich wissen und haben ihn gefragt, wo ihm das Waffenrecht noch nicht scharf genug ist. 
Seine Antwort, die wir gestern erhalten haben, können Sie hier lesen:

Statement Sebastian Hartmann

  • Devil 1
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Zitat

Daraus leiten sich für das Waffengesetz zum einen Verbesserungen der waffenrechtlichen Personenüberprüfungen ab, also bei der Zuverlässigkeitsprüfung (§ 5 WaffG) und Prüfung der persönlichen Eignung (§ 6 WaffG), hier geht es auch um die psychische Eignung. Zum anderen sehen wir eine Neuregelung des Kleinen Waffenscheins vor, der künftig auch schon beim Erwerb von SRS-Waffen vorhanden sein muss.

Vielleicht sollte man bei jedem Politiker die psychische Eignung vor Amtsantritt überprüfen. Der glaubt doch echt, dass die Sylvesteraffen nen KWS hatten oder sich einen holen, nur weil die es ins Gesetz schreiben. Dass die alle zur MPU oder wer weiß was gehen. Der glaubt echt, dass er nur doller auf die Legalwaffenbesitzer drauf hauen muss um sowas zu verhindern. Nur der Gesetzestreue Bürger wird wieder gegängelt. Alle anderen leben so wie bisher. Das nervt so unendlich!

  • Like 2
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Am 25.11.2023 at 03:59 , Jägermeister sagte:

VDB veröffentlicht Statement von Sebastian Hartmann

POpulismus vom Feinsten...

..hat mal "jemand" in den DITIB-Moscheen nachgeschaut, was da so alles eingelagert ist? ich frage für einen Freund...

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Am 25.11.2023 at 11:27 , Immerbadisch sagte:

POpulismus vom Feinsten...

Er ist kein "Popolist", sondern ein von jeglichem Kenntnisstand befreiter Schwätzer.

Man kann immer mehr erkennen, daß dieser BT angefüllt ist mit völlig Ahnungslosen, die sich nur auf ihr "bedingungsloses Grundeinkommen" konzentrieren.

  • Thanks 1
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17. Forderung: PKS differenzieren!

Bis 2015 differenzierte die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bei Straftaten noch zwischen solchen, die mit legalen und solchen, die mit illegalen Waffen verübt worden sind. Seit dem wird diese wichtige Unterscheidung nicht mehr getroffen.
Das bedeutet, der Gesetzgeber hat überhaupt keine belastbare Grundlage für seine Arbeit. Das bedeutet auch: Forderungen nach einer Verschärfung des Waffenrechts werden mit Mutmaßungen begründet.
Wir sagen:
Wer die Sicherheit erhöhen will, indem Rechte einschränkt werden, muss vorher wissen, ob Verschärfungen überhaupt wirken können – das geht nur mit belastbaren Zahlen!

Zur 17. Forderung (Videos, Grafiken & Position)

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Nur noch bis Montagfrüh: Mesh-Banner-Aktion

Speziell für die dunkle Jahreszeit haben wir neue Mesh-Banner in leuchtenden Farben konzipiert.
Privatpersonen können diese zum Stückpreis von 40 Euro zzgl. MwSt. erwerben. 
Für offizielle Vertreter von Verbänden und Vereinen ist das erste Banner kostenfrei, jedes weitere kostet ebenfalls 40 Euro.
Diese Aktion endet am Montag, 27. November, um 8 Uhr.
Bitte bestellen Sie ausschließlich über den unten stehenden link!

Nur hier bestellen!

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Ich habe die Aktion jetzt auch noch schnell in unserer RO-Signal-Chatgruppe beworben.

edit: Und den Ehemann einer meiner Mädels informiert, der ist 1. Schützenmeister in einem Dorfschützenverein.

  • Like 1
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18. Forderung: Munition allein mit WBK

Sportschützen und Sammler benötigen zum legalen Erwerb von Munition eine gesonderte Munitionserlaubnis. Warum? Aus Sicht des VDB gibt es keinen vernünftigen Grund für diese Vorschrift.
Wer eine Waffe erwerben darf, wurde auf persönliche Eignung und Zuverlässigkeit überprüft. Der Erwerb von Munition für Inhaber einer WBK stellt damit kein Sicherheitsrisiko dar.

Zur 18. Forderung (Videos, Grafiken & Position)

  • Like 1
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19. Forderung: Kein Verbot nach Aussehen

Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) schließt in § 6 bestimmte Schusswaffen allein aufgrund Ihres äußeren Erscheinungsbildes vom sportlichen Schießen aus. Zum Beispiel "halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen". Es bestimmt also allein das Aussehen, ob eine Waffe für den Schießsport verwendet werden darf. Der VDB fordert, diese Regelung abzuschaffen, da sie sogar nach Ansicht der Sicherheitsbehörden (BMI im Jahr 2014, BKA im Jahr 2016) keinen Sicherheitsgewinn bringt. 
 

Zur 19. Forderung (Videos, Grafiken & Position)

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Scheiße, den Blendax hätte ich nie erkannt, wenn er nicht in einem Kommentar namentlich benannt worden wäre. Sogar jetzt fällt es mir schwer.  :a093:

... obwohl wir zeitgleich schon an zahlreichen schießsportlichen Veranstaltungen teilgenommen haben, ja und bei ihm im Laden war ich auch.

 

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Am 2.12.2023 at 18:43 , Glockologe sagte:

O.K., O.K., es bleibt aber mein einziges Abo.

Spielt keine Rolle.

Seit 1945 werden die Ostmärker hier ganz besonders überwacht. 😂😎😉

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Am 2.12.2023 at 19:00 , edegrei sagte:

Seit 1945 werden die Ostmärker hier ganz besonders überwacht.

Glaube mir, das ist in meinem Fall ein Scheißjob.

Das mußten schon ein paar Herrschaften von dem Verein feststellen.

  • Haha 1

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