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NRW-Oberverwaltungsgericht verhandelt Streit um Waffenschein - Elitesoldat aus Afghanistan hat Angst vor Anschlag und will Waffe zum Schutz


Jägermeister

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Was einen Polizisten auszeichnet, ist die Bereitschaft sich mit Typen der unteren Gesellschaft anzulegen.

Die Waffe ist dabei nur Nebensache und dient primär dem Selbstschutz.

Und diese Bereitschaft habe die meisten Menschen nicht. Auch nicht als Waffenbesitzer.

….und wo haben Polizisten noch Rückendeckung von ihren Vorgesetzten?

Da kann ich mir gut vorstellen, wie es einem Zivilisten ergehen würde, wenn der seine Waffe einsetzen müsste.

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Am 21.8.2023 at 11:42 , edegrei sagte:

Was einen Polizisten auszeichnet, ist die Bereitschaft sich mit Typen der unteren Gesellschaft anzulegen.

...

Lebst Du noch in den '80ern??!

Break

Vater eines Schützenkameraden war jahrzehntelang bei der KriPo, davor war er Streifenpolizist. Dürfte mittlerw. um die 80 sein.

Als bei seinem Sohn in der Straße jemand auf seinem Balkon randaliert hat, wurde die komplette Straße abgesperrt, es wurden einige 'zig Uniformierte herangekarrt, Feuerwehr für etwaigen Zugang zum Balkon via Leiter und mehrere Rettungswägen; danach kam noch das SEK und ist letztendlich rein.

Sein einziger Kommentar war (außer Kopfschütteln), daß sie das früher als 2er-Streife regelmäßig allein, meist mit dem Schlagstock, gelöst haben.

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Am 21.8.2023 at 12:21 , Iggy sagte:

Sein einziger Kommentar war (außer Kopfschütteln), daß sie das früher als 2er-Streife regelmäßig allein, meist mit dem Schlagstock, gelöst haben.

Ehemaliger Nachbar von mir Polizist war in FFm beheimatet. In seinen jüngeren Jahren beim Überfallkdo. in der Bahnhofsgegend...:teufel88:. Da war das noch nicht ganz so abgefuckt wie heute. Der hat ab und an coole Storys erzählt. Die sind da mit dem VW-Bus vorgefahren und haben dann das Problemchen in der BAR gelößt... heute undenkbar, komplett anderes Klientel. :zombie1:

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  • 2 weeks later...
Zitat

Zudem lasse sich nicht feststellen, dass das Führen einer Schusswaffe geeignet sei, die vom Kläger behauptete Gefährdung seiner Person zu mindern.

:rolleyes1:

Was für ein lächerlicher Satz, wen der Kläger im Besitz einer Schusswaffe mit Führberechtigung wäre, würde es die Eigengefährdung des/der Anschlagsdurchführenden erheblich erhöhen...:teufel88:

Somit wäre durchaus eine erhebliche Minderung plausibel zu rechtfertigen...:icon_cool:

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