Der Reservist Posted June 27, 2013 at 02:36 PM Share Posted June 27, 2013 at 02:36 PM http://www.kn-online.de/Lokales/Kiel/Staatsanwalt-Schuss-im-Streit-um-Pommes-war-Notwehr Interessant ist hier die Aussage des Staatsanwaltes bezüglich Notwehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted June 27, 2013 at 02:43 PM Share Posted June 27, 2013 at 02:43 PM Na ist doch schade, daß in diesem schönen Land kein Case Law gilt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted June 27, 2013 at 02:48 PM Share Posted June 27, 2013 at 02:48 PM Putative Notwehr. Interessant, das das auch so mal "Anerkannt" wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted June 27, 2013 at 02:54 PM Share Posted June 27, 2013 at 02:54 PM Na ist doch schade, daß in diesem schönen Land kein Case Law gilt. wenn es - wie hier - um Notwehr geht sollte man doch jeden einzelnen Fall extra betrachten bevor man ein Urteil fällt es gibt auch noch andere Abteilungen in der Rechtssprechung wo ich das case law nicht brauche Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted June 27, 2013 at 03:09 PM Share Posted June 27, 2013 at 03:09 PM Wegen des Besitzes seit 94 gibt es bestimmt den Kültürbonus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted June 27, 2013 at 03:56 PM Share Posted June 27, 2013 at 03:56 PM Wegen des Besitzes seit 94 gibt es bestimmt den Kültürbonus. glaube ich eher nicht Wegen illegalen Waffenbesitzes plädierte der Ankläger aber auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Haft.könnte auf jeden Fall ein Präzedenzfall werden Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted June 28, 2013 at 06:39 AM Share Posted June 28, 2013 at 06:39 AM Der ganze Fall ist uns nicht wirklich en Detail bekannt. Der für mich alles entscheidende Satz im Artikel ist aber dieser: Die Besorgnis des Angeklagten um die Sicherheit seiner Familie bezeichnete der Staatsanwalt als nachvollziehbar. Und ob dieses Satzes aus dem Munde eines Staatsanwaltes möchte ich vor Zorn platzen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted June 28, 2013 at 07:39 AM Share Posted June 28, 2013 at 07:39 AM manche sind eben gleicher ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted June 28, 2013 at 07:41 AM Share Posted June 28, 2013 at 07:41 AM Und ob dieses Satzes aus dem Munde eines Staatsanwaltes möchte ich vor Zorn platzen. Warum so böse?? Wenn du auf der Anklagebank sitzen würdes, würdest du mit Sicherheit ein solches Statement nicht hören! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted June 28, 2013 at 08:01 AM Share Posted June 28, 2013 at 08:01 AM Warum so böse?? Wenn du auf der Anklagebank sitzen würdes, würdest du mit Sicherheit ein solches Statement nicht hören! Der war aber jetzt noch böser. Ihm wird das Bedürfnis auf Selbstschutz quasi straffrei zugestanden, heutzutage ist ja eine Bewährungsstrafe quasi hinnehmbar. Und vor dem Hintergund der NSU-Killertruppe sollte jetzt jeder Döner/Gyros/Falaffelbäcker einfach ne Wumme zum Selbstschutz beantragen. Mit der Aussage des Staatsanwaltes sollte es ein leichtes sein, dieses Bedürfnis auch durchzukriegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted June 28, 2013 at 08:41 AM Author Share Posted June 28, 2013 at 08:41 AM Waffe - ungesichert? - im Schlafzimmer aufbewahrt (unter Pullovern? in der Nachttischschublade?) Wie leicht hätte eines der Kinder die Waffe an sich nehmen können und............ Sofort die Zuverlässigkeit aberkennen und Waffen einziehen - - - oooh verdammt - war ja ´ne illegale - die dürfen so aufbewahrt werden. Die dienen ja zum Schutz der Familie. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rennstädter Posted June 28, 2013 at 09:07 AM Share Posted June 28, 2013 at 09:07 AM Der ganze Fall ist uns nicht wirklich en Detail bekannt. Der für mich alles entscheidende Satz im Artikel ist aber dieser: Und ob dieses Satzes aus dem Munde eines Staatsanwaltes möchte ich vor Zorn platzen. Es gibt ebbend Bürger erster und zweiter Klasse. Mit dem Kültürbonus, wie in diesem Fall, ist man Bürger erster Klasse. Jeder andere, der schon mehrfach ausgeraubt wurde und sich bewaffnet zur wehr setzt, ist Bürger zweiter Klasse und muss die ganze Härte des Gesetzes spüren.Die Besorgnis um die Sicherheit der Familie ist dann nicht nachvollziehbar. Und Legalwaffenbesitzer sind sowieso Bürger letzter Klasse die ungestraft schikaniert, verleumdet und beleidigt werden dürfen, wie wir es fast jeden Tag aus den Medien erfahren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted June 28, 2013 at 12:17 PM Author Share Posted June 28, 2013 at 12:17 PM Diesen Fall könnte "man" m. E. wunderbar aufbereiten, um so den ganzen Widersinn des WaffG aufzuzeigen. Er widerlegt eigentlich fast alle Argumente der Antis. Und er eignet sich m. E. ganz wunderbar in der Diskussion mit Bollliiidiggern Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted June 28, 2013 at 01:06 PM Share Posted June 28, 2013 at 01:06 PM Das sehe ich ganz genauso. Aber erst mal das Urteil abwarten, der Richter liest ja hier vielleicht mit und verknackt ihn jetzt um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Archer Posted June 28, 2013 at 04:33 PM Share Posted June 28, 2013 at 04:33 PM Dazu finden sich einige Meinungen im Netz: Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein Jedenfalls dann nicht, wenn der Täter aus der Türkei kommt. Da fühlt man sich schnell mal bedroht! So urteilte ein Kieler Staatsanwalt. “Als der Mann dann bedrohlich wirkend auf den Angeklagten zugegangen sei, durfte der Angeklagte, egal, ob das Opfer bewaffnet ist oder nicht, von der Schusswaffe Gebrauch machen – Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein”, sagte der Staatsanwalt.” Ganz anders sieht es aus, wenn der “Täter” aus Deutschland kommt, wie der unbescholtene Student Sven G.. Der bekam vom Münchner Schwurgericht fast vier Jahre, als er sich gegen 5 Angreifer mit einem Minimesser verteidigt, nachdem ein Freund schon niedergeschlagen wurde. Begründung damals: “Der Stich sei für die Notwehr nicht notwendig gewesen.” http://quotenqueen.wordpress.com/2013/06/27/notwehr-muss-nicht-verhaltnismasig-sein/ Messerstich als Notwehr: Student bekommt neuen Prozess! München - Eineinhalb Jahre sitzt Sven G. (31) nun schon in Haft, verurteilt zu fast vier Jahren. Er war in Garching angegriffen worden, hatte sich verteidigt – und dabei übertrieben. http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/tz-messerstich-notwehr-student-bekommt-neuen-prozess-465262.html Münchner Urteile gegen Zivilcourage Peter Mühlbauer 22.09.2009 In der bayerischen Landeshauptstadt scheinen Notwehr und Nothilfe mit relativ großen Risiken verbunden zu sein Mittlerweile hat die Polizei bestätigt, dass sich beim mutmaßlichen Mord an einem 50-Jährigen am Münchner S-Bahnhof Solln etwa 20 Menschen in der Nähe des Tatorts befanden, ohne dem Opfer zu helfen. Warum mangelt es scheinbar gerade in der im Vergleich zu anderen Städten eigentlich recht beschaulichen Isarmetropole an Zivilcourage? Eine Rolle dabei könnte der Münchner Richter Manfred Götzl spielen. Er machte in den letzten beiden Jahren durch zwei spektakuläre Fälle auf sich aufmerksam, in denen er gegen Personen, die sich auf Notwehr oder Nothilfe beriefen, lange Haftstrafen verhängte. Die beiden Urteile wurden nicht nur sehr ausgiebig im Netz diskutiert, sondern führten bei vielen Kommentatoren auch zu dem Schluss, dass man zumindest in München im Zweifelsfall lieber wegsehen sollte, wenn man Gewalttätern in Aktion begegnet................................ ...................Zu dem Schluss, dass Götzl hier zu weit ging, kam nun auch der Bundesgerichtshof, der in der Revision des Falles darauf hinwies, dass das Münchner Schwurgericht den "besonderen Umständen des Falles" nicht gerecht" wurde. Jetzt muss der Fall unter einem anderen Richter neu verhandelt werden. Möglicherweise etwas zu spät für Sven G., der bereits eineinhalb Jahre Haft hinter sich hat. Und möglicherweise auch zu spät, um jene Zivilcourage wieder zu etablieren, mit der Dominik Brunner vielleicht geholfen hätte werden können. http://www.heise.de/tp/artikel/31/31167/1.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted June 28, 2013 at 05:16 PM Author Share Posted June 28, 2013 at 05:16 PM Nu is er doch verknackt worden. Der Richter ist den Ausführungen des Staatsanwaltes nicht gefolgt Revision aber schon angekündigt. http://www.t-online.de/regionales/id_64242664/nach-lebensgefaehrlichem-schuss-muss-imbiss-besitzer-in-haft.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted June 28, 2013 at 05:33 PM Share Posted June 28, 2013 at 05:33 PM Im Radio hieß es gerade, nach dem Schuß habe er in Ruhe im Laden weiterbedient. Ähnlich also wie bei Sven G. , der nach dem Stich nach Hause gegangen war. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted June 28, 2013 at 06:25 PM Share Posted June 28, 2013 at 06:25 PM Jetzt wo bewiesen ist, dass Richter ihre Urteile auf Gunboard abholen sollten wir das ein wenig steuern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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