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Verfahren um erschossenen Wolf eingestellt


gbadmin

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Koblenz — Weil er den ersten Wolf seit mehr als 120 Jahren im Westerwald erschossen hat, muss ein 72-jähriger Jäger 3500 Euro an die Staatskasse zahlen. Das entschied das Landgericht Koblenz in einem Berufungsprozess und stellte das Verfahren zugleich ein. Zu den weiteren Auflagen gehört nach Angaben eines Gerichtssprechers, dass der Mann seine Waffen, seine Waffenbesitzkarte und seinen Jagdschein abgeben muss.
Mehr unter: http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5ihpvop8-9n-PZGtBK_pDYxrDE7WQ?docId=CNG.67db5a48038e375e1154ba9defac2ce5.761
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Westerwald/Koblenz - Der Berufungsprozess vor dem Landgericht Koblenz um den getöteten Westerwälder Wolf nahm ein schnelles Ende, nachdem der Verteidiger des Angeklagten Folgendes vorschlug: Gegen die Einstellung des Verfahrens bot er im Namen seines Mandanten an, dass dieser binnen zwei Monaten seinen Jagdschein abgibt, seine Waffen verkauft und anschließend auch den Waffenschein abliefert. Außerdem zahlt er 3500 Euro an die Staatskasse. Staatsanwalt, Richter und Schöffen waren damit einverstanden.
Mehr unter: http://www.rhein-zeitung.de/region/lokalticker/westerwald_artikel,-Verfahren-um-getoeteten-Westerwaelder-Wolf-eingestellt-_arid,617473.html
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