Jump to content

Aufbewahrung Schlüssel Waffenschrank


GunBoard.de

Recommended Posts

Am 24.12.2023 at 13:52 , Jägermeister sagte:

Das ist nicht richtig. Was ist im Schlaf? Beim Duschen, im Schwimmbad?

...im Bestsellerbuch "Papillon" schrub  der Autor über eine Metallhülse, in welcher sich seine Bargeldscheine befanden. Selbige schob er sich bei Bedarf in den Arxxx, natörlich  immer 2mal der "Aufwand", einmal rein UND raus.

Da wäre dann alles gorrekt(um) , um den gesetzlichen Anforderungen  gerecht zu werden...

  • Haha 1
Link to comment
Share on other sites

  • 1 month later...

Merkblatt zur Schlüsselaufbewahrung aus NRW

In Nordrhein-Westfalen wurde in dieser Woche über die Waffenbehörden ein Merkblatt zur Aufbewahrung der Waffenschrankschlüsselherausgegeben, das wir Ihnen zur Kenntnis geben. Hierin werden nicht nur Infos zur Aufbewahrung von Schlüsseln gegeben, sondern auch gewisse Maßstäbe für Zahlenkombinationen gemacht. So wird beispielsweise das eigene Geburtsdatum als nicht sichere Kombination bezeichnet, da sie insbesondere von Mitgliedern des Haushaltes leicht erraten werden kann. In einem Anschreiben führt eine Behörde aus, dass aktuell keine Nachweise erbracht werden müssen, dass die Vorschriften jedoch Bestandteil einer Aufbewahrungskontrolle sein können.

Merkblatt Schlüsselaufbewahrung

Link to comment
Share on other sites

Am 17.2.2024 at 08:00 , Jägermeister sagte:

So wird beispielsweise das eigene Geburtsdatum als nicht sichere Kombination bezeichnet, da sie insbesondere von Mitgliedern des Haushaltes leicht erraten werden kann.

Jeder macht sich so gut lächerlich wie er kann.

Ich möchte nicht wissen wieviele 9999 oder 1234 Kombinationen herumschwirren und wieviele Behördenmitarbeiter entsprechende Passwords haben.

  • Like 3
Link to comment
Share on other sites

Zitat

Aufbewahrung von Schlüsseln

Seit Kurzem kursieren Schreiben von nordrhein-westfälischen Waffenbehörden, in denen Sportschützen aufgefordert werden, ihre Schlüssel für Sicherheitsbehältnisse in klassifizierten Behältnissen gleicher oder höherer Stufe und mit biometrischer Sicherung oder Zahlenschloss zu verwahren. Sprich, die Schlüssel für 0/I Waffenschränke in 0/I Tresore zu packen, die selbst keine Schlüssel haben dürfen und auch nicht mehr mitzuführen. 

Als Grundlage hierfür wird das Urteil des OVG Münster (20 A 2384/20) vom 30.8.2023 angeführt. Die Gerichtsentscheidung ist aber nicht geeignet, eine derart drastische Verschärfung in das Waffengesetz hineinzuinterpretieren. Das Gericht hat, durchaus mit Verständnis für die Bedürfnisse der Waffenbesitzer, nur geurteilt: WENN Schlüssel für Waffenschränke in einem Behältnis aufbewahrt werden, DANN muss dieser Schlüsselschrank die gleiche Sicherheitsstufe haben, wie die Waffenschränke selbst. Diese Logik liegt nicht ganz fern. Nach dem Waffengesetz müssen Schlüssen aber gar nicht in einem Behältnis aufbewahrt werden, sondern können weiterhin etwa beaufsichtigt, insb. mitgeführt oder durch räumliche Trennung oder auf andere Weise gegen unbefugte Benutzung gesichert werden. Das Gesetz hat sich nicht geändert, das ist in dieser Hinsicht seit über 20 Jahren so.

Der BDS wendet sich über das Forum Waffenrecht zusammen mit den anderen Verbänden aktuell an den Innenminister von NRW Herbert Reul, damit er die Sache in Ordnung bringt. Andere Bundesländer, wie etwa die Hansestadt Hamburg, haben das bereits getan und sind zu einem gedeilichen Ergebnis gekommen.

Wer sich – bei diesem Anlass oder ohnehin – ein neues Sicherheitsbehältnis mit Klassifizierung 0 oder I und Zahlenschloss etc. anschafft und in diesem dann die Schlüssel auch anderer Behältnisse unterbringt, ist bereits auf der sicheren Seite; ebenso natürlich, wer dies schon in seiner jetzigen Situation realisieren kann. Aber Vorsicht: Die Waffen in dieser Konstellation zählen zusammen und unbegrenzt viele dürfen erst ab Stufe I, nicht schon mit 0 zusammen lagern. Dies würde dann auch für Waffen gelten, die in getrennten Behältnissen sind, aber deren Schlüssel zusammen verwahrt werden.

Quelle: BDS Infobrief vom 22.04.2024

  • Like 2
Link to comment
Share on other sites

Zitat

NRW-Waffenbehörden machen Ernst

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster zur sicheren Aufbewahrung von Tresorschlüsseln sorgte im letzten Jahr für Furore. In der Begründung war davon die Rede „ab dem Frühjahr 2024“ könne sich niemand mehr darauf berufen, er habe davon nichts gewusst. Was dies in der Umsetzung bedeutet, erfährt in diesen Tagen jeder Legal-waffen-Besitzer in NRW – mit einem „blauen Brief“ seiner Polizeibehörde!

https://jagdpraxis.de/news/nrw-waffenbehoerden-machen-ernst

Link to comment
Share on other sites

Zitat

Wohin mit dem Waffenschrank-Schlüssel?

Zumindest für Waffenbesitzer in NRW hat das Oberverwaltungsgericht NRW (Urteil vom 30. August 2023/AZ 20 A 2384/20) viele Zweifel zur Aufbewahrung von Waffenschrank-Schlüsseln geklärt (RWJ 10-23). 
Aus den Erörterungen in der mündlichen Verhandlung und den umfangreichen Entscheidungsgründen des 25-seitigen Urteils ergeben sich weitere wertvolle Hinweise für die waffenrechtliche Praxis.

https://jagdpraxis.de/ausruestung/waffen-munition/wohin-mit-dem-waffenschrank-schluessel

Link to comment
Share on other sites

OVG Sachsen bestätigt Urteil zur Schlüsselaufbewahrung

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen hat das Urteil des OVG Münster vom Oktober in seinem Beschluss vom 18.12.2023 (AZ 6 B 61/23) bekräftigt. Hier hatte ein Waffenbesitzer geklagt, der den Ersatzschlüssel in einer Kiste in der hintersten Ecke der untersten Schreibtischschublade verwahrt hatte. Das Gericht urteilte, dass „ein umsichtiger Waffen- oder Munitionsbesitzer das bloße Verstecken eines Schlüssels, das Einbrechern nach – wie hier – erfolgreicher Suche den Zugriff ohne Überwindung jeglichen Verschlusses bzw. sonstigen Widerstandes ermöglicht, nicht für ausreichend erachtet“ wird. Ebenso „teilt der Senat den Ansatz des Verwaltungsgerichts, dass die Aufbewahrung eines Waffenschrankschlüssels grundsätzlich den gleichen Sicherheitsstandards zu entsprechen hat wie die Aufbewahrung der in dem Waffenschrank verwahrten Waffen und Munition selbst.“
 

Urteilsbegründung

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)