Hausmeister Posted February 26, 2024 at 02:04 PM Share Posted February 26, 2024 at 02:04 PM ich beteilige mich auch weiterhin nicht an diesem ganzen Hype mit dem neuen Tressor, nun habe ich auch die Bestätigung meiner Waffenbehörde, "es bleibt wie es ist, noch!" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted February 26, 2024 at 02:13 PM Share Posted February 26, 2024 at 02:13 PM Juckt mich als Alttresorbesitzer eh nicht. Bestätigt by Waffenkontrolle vom Amt. GRUẞ 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post TorstenM Posted February 26, 2024 at 08:30 PM Popular Post Share Posted February 26, 2024 at 08:30 PM Als NRW‘ler kann ich bestätigen, daß es bis dato schon eine Menge an Schreiben an Schützen und Jäger gab. Es wird berichtet, daß auf Rückfragen an die Waffenbehörden schon vereinzelte Zeichen / Hinweise auf sicherlich anstehende Überprüfungen gesetzt wurden. Wieder mal ein Welle die LWB einzuschüchtern und auch zu reduzieren, denn es wird sicher einige Unwissende treffen, nach dem Motto, war die letzten 45 Jahre doch auch ok…, oder so…! 4 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 3, 2024 at 04:42 PM Share Posted March 3, 2024 at 04:42 PM Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ausbilder Schmidt Posted March 5, 2024 at 08:18 PM Share Posted March 5, 2024 at 08:18 PM Neues vom RSB ! Waffenrecht: RSB veranlasst Gespräch mit NRW-Innenminister Herbert Reul (rsb2020.de) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ausbilder Schmidt Posted March 5, 2024 at 08:27 PM Share Posted March 5, 2024 at 08:27 PM Am 3.3.2024 at 17:42 , Jägermeister sagte: Gunvlog Ich dachte schon es gibt ihn nicht mehr ? Hurra, er lebt aber noch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 7, 2024 at 12:17 PM Share Posted March 7, 2024 at 12:17 PM Zitat NRW: Inakzeptable Forderungen der Behörden treiben Legalwaffenbesitzer in die Unzuverlässigkeit In einem Urteil aus August 2023 hat das OVG Münster festgestellt, dass der Schlüssel für den Waffenschrank in einem Behältnis aufzubewahren sei, das den Sicherheitsanforderungen für die Aufbewahrung der Waffen entspricht. Nun hat das Land Nordrhein-Westfalen über seine Kreispolizeibehörden die dortigen Legalwaffenbesitzer informiert, welche Maßstäbe aufgrund dieses Urteils in NRW bei künftigen Aufbewahrungskontrollen gelten sollen. Das Forum Waffenrecht hat die Schreiben analysiert und fordert, diese zurückzuziehen. Denn in der jetzigen Form manövrieren Behörden ohne jegliche gesetzliche Grundlage rechtstreue Bürgerinnen und Bürger gezielt in die Unzuverlässigkeit. Ausgangspunkt der seit wenigen Tagen im Umlauf befindlichen Schreiben ist ein Urteil des OVG Münster. Im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl, bei dem aus dem Waffenschrank eines Jägers zwei Kurzwaffen entwendet worden waren, führten die Richter zur Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels Folgendes aus: NRW: Inakzeptable Forderungen der Behörden treiben Legalwaffenbesitzer in die Unzuverlässigkeit: Forum Waffenrecht - Verband - Interessengruppen - Öffentlichkeitsarbeit (fwr.de) 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 7, 2024 at 05:03 PM Share Posted March 7, 2024 at 05:03 PM Zitat Rund 1250 Vereine und Privatleute in Hamm müssen ihre Waffen doppelt sichern, das Oberverwaltungsgericht in Münster hat konkrete Regeln dazu veröffentlicht. https://www.lippewelle.de/artikel/waffenbesitzer-in-hamm-bekommen-post-von-der-polizei-1925539.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 27, 2024 at 06:49 PM Share Posted March 27, 2024 at 06:49 PM prolegal hat sich gemeldet: https://prolegal.de/wp-content/uploads/2024/03/PL_Brief_Schluessel.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 6, 2024 at 04:09 AM Share Posted April 6, 2024 at 04:09 AM Das Schlüsselurteil und die Folgen Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich: Das OVG-Urteil Münster vom vergangenen Sommer ist mittlerweile so berüchtigt, dass man das Aktenzeichen 20 A 2384/20 gar nicht mehr nennen muss. Es geht um die Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels. Obwohl die juristische Fachwelt sich (ausnahmsweise) einig ist, dass es sich dabei lediglich um die Rechtsauffassung des OVG Münster handelt und nicht um geltendes Recht, haben mehrere Waffenbehörden (vor allem in Nordrhein-Westfalen) entsprechende Schreiben versandt. Der VDB rät den betroffenen Waffenbesitzern ausdrücklich, sich an diese Vorgaben zu halten. Zum Artikel Link to comment Share on other sites More sharing options...
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