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Aufbewahrung Schlüssel Waffenschrank


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NRW: Inakzeptable Forderungen der Behörden treiben Legalwaffenbesitzer in die Unzuverlässigkeit

In einem Urteil aus August 2023 hat das OVG Münster festgestellt, dass der Schlüssel für den Waffenschrank in einem Behältnis aufzubewahren sei, das den Sicherheitsanforderungen für die Aufbewahrung der Waffen entspricht.

Nun hat das Land Nordrhein-Westfalen über seine Kreispolizeibehörden die dortigen Legalwaffenbesitzer informiert, welche Maßstäbe aufgrund dieses Urteils in NRW bei künftigen Aufbewahrungskontrollen gelten sollen. Das Forum Waffenrecht hat die Schreiben analysiert und fordert, diese zurückzuziehen. Denn in der jetzigen Form manövrieren Behörden ohne jegliche gesetzliche Grundlage rechtstreue Bürgerinnen und Bürger gezielt in die Unzuverlässigkeit. 

Ausgangspunkt der seit wenigen Tagen im Umlauf befindlichen Schreiben ist ein Urteil des OVG Münster. Im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl, bei dem aus dem Waffenschrank eines Jägers zwei Kurzwaffen entwendet worden waren, führten die Richter zur Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels Folgendes aus:

NRW: Inakzeptable Forderungen der Behörden treiben Legalwaffenbesitzer in die Unzuverlässigkeit: Forum Waffenrecht - Verband - Interessengruppen - Öffentlichkeitsarbeit (fwr.de)

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Das Schlüsselurteil und die Folgen

Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich: Das OVG-Urteil Münster vom vergangenen Sommer ist mittlerweile so berüchtigt, dass man das Aktenzeichen 20 A 2384/20 gar nicht mehr nennen muss. Es geht um die Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels. Obwohl die juristische Fachwelt sich (ausnahmsweise) einig ist, dass es sich dabei lediglich um die Rechtsauffassung des OVG Münster handelt und nicht um geltendes Recht, haben mehrere Waffenbehörden (vor allem in Nordrhein-Westfalen) entsprechende Schreiben versandt. Der VDB rät den betroffenen Waffenbesitzern ausdrücklich, sich an diese Vorgaben zu halten. 

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Neues Schlüsselurteil bestätigt VDB-Justiziar

Ein noch nicht veröffentlichtes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Niedersachsen in Lüneburg, das unserem VDB-Justiziar, Rechtsanwalt Christian Teppe vorliegt, rückt das berühmte OVG-Münster-Urteil zur Schlüsselaufbewahrung vom Sommer vergangenen Jahres zurecht. Münster hat seine Kompetenzen überschritten, so die Kurzfassung. Gesetze und Verordnungen werden vom Gesetzgeber und vom Verordnungsgeber erlassen und nicht von Gerichten. So ist das.

Zum Bericht

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